Verbraucherschutz für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung fördern

Kurzfassung: Verbraucherschutz für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung fördernNeues Projekt bietet bundesweite Beratung zu Verträgen über Wohnraum mit Pflege- und BetreuungsleistungenDer Verbraucher ...
[Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) - 31.05.2013] Verbraucherschutz für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung fördern

Neues Projekt bietet bundesweite Beratung zu Verträgen über Wohnraum mit Pflege- und Betreuungsleistungen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und elf Verbraucherzentralen haben zum 1. Juni 2013 ein neues Projekt zur Förderung der Verbraucherrechte in der Pflege gestartet. Pflegebedürftige und behinderte Menschen sowie deren Angehörigen erhalten Unterstützung bei Fragen rund um Verträge mit Betreibern von Pflegeheimen, neuen Pflegewohnformen und Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Die Verbraucherzentralen bieten individuellen Rat über eine Telefonhotline und informieren im Rahmen von Veranstaltungen und Veröffentlichungen. Zudem übernimmt der vzbv die rechtliche Prüfung von Wohn- und Betreuungsverträgen und unterstützt bei der Durchsetzung der Verbraucherrechte. Das Projekt "Höherer Verbraucherschutz nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz - Neue Wohnformen für ältere Menschen und Einrichtungen der Behindertenhilfe" mit einer Laufzeit von zwei Jahren wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.
"Es ist nicht immer leicht, als Verbraucher die notwendigen Informationen über die eigenen Rechte zu finden - dies gilt insbesondere auch für Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen und deren Familien. Ich freue mich deshalb, dass vzbv und Verbraucherzentralen mit diesem Projekt die Betroffenen unterstützen", betont Bundesministerin Kristina Schröder.
"Die Pflegeangebote im Markt sind häufig mit hohen Kosten verbunden. Die Verbraucher haben ein Recht auf Verträge, die nicht benachteiligend wirken. Doch gerade pflegebedürftigen und behinderten Menschen fällt es oft schwer, ihre Rechte auch durchzusetzen. Das Projekt bietet Hilfe im Ernstfall und schützt vor Schaden", sagt Gerd Billen, Vorstand des vzbv.
Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) regelt seit 2009 die zulässigen Inhalte von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- und Betreuungsleistungen Die Erfahrungen der Verbraucherzentralen zeigen, dass immer noch zahlreiche Verträge Klauseln enthalten, die Verbraucher benachteiligen. Im Mittelpunkt des Projekts stehen dabei insbesondere die immer vielfältigeren neuen Wohnformen und die Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Unter der Telefonnummer 01803 - 66 33 77 können Bewohnerinnen und Bewohner aus allen Bundesländern, sowie deren Angehörige, Experten der Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein Fragen zu ihrem Vertrag stellen. In den kommenden zwei Jahren führen alle beteiligten Verbraucherzentralen bundesweit mehr als 100 Informationsveranstaltungen und Aktionstage durch und beteiligen sich an Messen. Für Menschen mit geistiger Behinderung oder kognitiver Beeinträchtigung werden gezielt Informationsmaterialien in leichter Sprache entwickelt.
Der vzbv wird Verträge darüber hinaus kollektivrechtlich überprüfen. Als anerkannter Verbraucherschutzverband ist er befugt, Verstöße gegen Verbraucherschutzgesetze notfalls auch gerichtlich geltend zu machen. Ziel des Projektes ist es, für mehr Rechtssicherheit und rechtskonforme Verträge am Markt der Pflegewohnangebote zu sorgen.
Weitergehende Informationen zum Beratungsangebot finden Sie unter www.vzbv.de/wbvg http://www.vzbv.de/wbvg.

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E-mail: poststelle@bmfsfj.bund.de
Internet: http://www.bmfsfj.de
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Um den gegenwärtigen gesellschaftlichen Herausforderungen zu begegnen, hat die Bundesregierung eine nachhaltige Familienpolitik zu ihrem Markenzeichen gemacht: Ein neuartiger Mix aus Ausbau der Infrastruktur, familienfreundlicher Unternehmenskultur und neu zentrierten monetären Leistungen schafft wirtschaftliche, aber auch zeitliche Spielräume für die Familien und erhöht damit die Lebensqualität für Eltern und Kinder.Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz soll bis zum Jahr 2010 das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren um 230.000 neue Plätze steigen. Dieses Gesetz verpflichtet die Kommunen, bis 2010 ein ausreichendes Betreuungsangebot für die unter Dreijährigen zu schaffen.
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