Rechte von Prostituierten stärken, Opfer von Zwangsprostitution schützen

Kurzfassung: Rechte von Prostituierten stärken, Opfer von Zwangsprostitution schützenZum Internationalen Hurentag am 2. Juni erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Frauenpolitische Sprecherin und Mitglied im Bundesvors ...
[Bündnis 90/Die Grünen - 31.05.2013] Rechte von Prostituierten stärken, Opfer von Zwangsprostitution schützen

Zum Internationalen Hurentag am 2. Juni erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Frauenpolitische Sprecherin und Mitglied im Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"Die Stärkung der Prostituierten und ihre rechtliche Absicherung sind die Ziele des unter Rot-Grün eingeführten Prostitutionsgesetzes. Wer Sexarbeiterinnen und -arbeiter durch Repression oder Verbot in die Illegalität treibt, nimmt in Kauf, dass ihre Gesundheit und ihr Leben bedroht werden, sie stärker der Gefahr von gewalttätigen Übergriffen ausgesetzt sind und sich ihre Arbeitsbedingung weiter verschlechtern.
Deshalb wollen wir die Arbeitsbedingungen durch gewerberechtliche Überprüfungen von Prostitutionsstätten und ihren Betreiberinnen und Betreibern sicherer machen und Sexarbeiterinnen und -arbeiter besser z.B. vor Mietwucher und Ausbeutung schützen. Auch ihr Zugang zur Sozialversicherung muss weiter verbessert werden.
Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung hingegen muss konsequent und effektiv bekämpft werden, denn dabei handelt es sich um eine schwere, abscheuliche Straftat.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat nichts für die Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution getan. Dabei fordert auch die EU-Opferschutzrichtlinie Neuregelungen auf nationaler Ebene. Der Schutz vor Abschiebung, insbesondere während laufender Verfahren, muss deutlich verbessert werden. Außerdem würden ein dauerhaftes Bleiberecht und wirksame Opferschutzprogramme die Anzeige- und Aussagebereitschaft der Betroffenen erhöhen. So kann die Ermittlung der Täterinnen und Täter und die Erhellung der Strukturen unterstützt werden.
Darüber hinaus müssen Freier von Zwangsprostituierten strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, wenn ihnen bekannt ist, dass es sich bei der Sexarbeiterin um eine Zwangsprostituierte handelt.
Die unhaltbare Situation von Frauen, die zur Prostitution gezwungen werden, darf aber nicht dazu führen, Sexarbeiterinnen und -arbeitern ihre Selbstbestimmung, Anerkennung und sicheren Arbeitsbedingungen zu verweigern."
Der 2. Juni erinnert an den Protest der Prostituierten, die 1975 die Kirche Saint-Nizier in Lyon in Frankreich besetzten, um gegen ihre schlechten Lebensbedingungen zu demonstrieren. Sie wandten sich gegen die Doppelmoral von Gesellschaft und Staat und forderten menschenwürdige Arbeitsbedingungen.

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