31.05.2013 15:28 Uhr in Gesellschaft & Familie von Auswärtiges Amt
Menschenrechtsbeauftragter Löning fordert Ende der Einschränkungen für russische NGOs
Kurzfassung: Menschenrechtsbeauftragter Löning fordert Ende der Einschränkungen für russische NGOsAus Anlass eines Gesprächs mit Lew Gudkow, Direktor des russischen Meinungsforschungszentrums "Lewada", am 31. ...
[Auswärtiges Amt - 31.05.2013] Menschenrechtsbeauftragter Löning fordert Ende der Einschränkungen für russische NGOs
Aus Anlass eines Gesprächs mit Lew Gudkow, Direktor des russischen Meinungsforschungszentrums "Lewada", am 31. Mai erklärte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning:
Ich fordere die russischen Behörden auf, die Diffamierung des Lewada-Zentrums unverzüglich zu beenden. Außerdem erwarte ich, dass die Bolotnaja-Verfahren eingestellt und die seit Monaten in Untersuchungshaft einsitzenden Angeklagten freigelassen werden. NGOs müssen in Russland uneingeschränkt arbeiten, Bürger ihre Meinung frei äußern und dafür auch auf die Straße gehen können.
Die Staatsanwaltschaft verletzt auch im Fall von Lewada in grober Weise die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit und handelt damit gegen die eigene Verfassung und ihre Verpflichtungen aus der Europaratsmitgliedschaft.
Mit der Einschränkung von Wissenschafts-, Forschungs-, Meinungs- und Demonstrationsfreiheit schaden die Behörden Russland selbst. Meinungsvielfalt und der öffentliche Diskurs gehören zu den Grundpfeilern einer freien und offenen Gesellschaft. Durch das Ignorieren der Realitäten im Land wird die Entfremdung zwischen Staat und Gesellschaft noch vergrößert.
Weitere Informationen:
Markus Löning hat heute Herrn Lew Gudkow, den Direktor des russischen Meinungsforschungszentrums "Lewada" im Auswärtigen Amt zu einen Gespräch empfangen. Im Zuge der seit Februar laufenden massiven Kontrollen russischer Nichtregierungs-Organisationen (NGOs) ist auch das unabhängige Meinungsforschungszentrum Lewada am 15.5.2013 von einer Moskauer Bezirksstaatsanwaltschaft wegen Verstößen gegen das Gesetz über nichtkommerzielle Organisationen verwarnt worden. Das Lewada-Zentrum erhalte "Finanzierung aus dem Ausland" und übe durch die Publikation seiner Untersuchungen eine "politische Tätigkeit" aus. Damit erfülle es die "Funktion eines ausländischen Agenten". Gegen diese Feststellung legte Lewada Widerspruch ein. Die Zeitschrift Osteuropa, die seit Jahren eng mit Lewada zusammenarbeitet, hat in einer Petition zur Unterstützung von Lewada aufgerufen, in der Russland aufgefordert wird, die Freiheit der Wissenschaft zu achten und die Stigmatisierung Lewadas als "ausländischer Agent" zu beenden.
In der kommenden Woche beginnt das sog. Bolotnaja-Verfahren gegen 12 Demonstranten, die am Vortag der Amtseinführung von Präsident Putin verhaftet wurden. Den Angeklagten wird "Teilnahme an Massenunruhen" vorgeworfen, ihnen drohen bis zu 8 Jahre Haft. Bei der Kundgebung am Vortag der Amtseinführung des Präsidenten kam es vereinzelt zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und Demonstranten. Ein unabhängiges Gutachten des russischen Zivilgesellschaftsrates sieht die Polizei in der (Mit)Verantwortung für die Eskalation. Zunächst wird eine nicht-öffentliche Vorverhandlung stattfinden, in der das Gericht z.B. über Anträge der Verteidiger auf Nichtzulassung von Beweisen oder die Rückverweisung des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft und die Einstellung des Verfahrens entscheidet.
Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 5000-2056
Telefax: 030-5000-3743
Mail: poststelle@auswaertiges-amt.de
URL: http://www.auswaertiges-amt.de
Aus Anlass eines Gesprächs mit Lew Gudkow, Direktor des russischen Meinungsforschungszentrums "Lewada", am 31. Mai erklärte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning:
Ich fordere die russischen Behörden auf, die Diffamierung des Lewada-Zentrums unverzüglich zu beenden. Außerdem erwarte ich, dass die Bolotnaja-Verfahren eingestellt und die seit Monaten in Untersuchungshaft einsitzenden Angeklagten freigelassen werden. NGOs müssen in Russland uneingeschränkt arbeiten, Bürger ihre Meinung frei äußern und dafür auch auf die Straße gehen können.
Die Staatsanwaltschaft verletzt auch im Fall von Lewada in grober Weise die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit und handelt damit gegen die eigene Verfassung und ihre Verpflichtungen aus der Europaratsmitgliedschaft.
Mit der Einschränkung von Wissenschafts-, Forschungs-, Meinungs- und Demonstrationsfreiheit schaden die Behörden Russland selbst. Meinungsvielfalt und der öffentliche Diskurs gehören zu den Grundpfeilern einer freien und offenen Gesellschaft. Durch das Ignorieren der Realitäten im Land wird die Entfremdung zwischen Staat und Gesellschaft noch vergrößert.
Weitere Informationen:
Markus Löning hat heute Herrn Lew Gudkow, den Direktor des russischen Meinungsforschungszentrums "Lewada" im Auswärtigen Amt zu einen Gespräch empfangen. Im Zuge der seit Februar laufenden massiven Kontrollen russischer Nichtregierungs-Organisationen (NGOs) ist auch das unabhängige Meinungsforschungszentrum Lewada am 15.5.2013 von einer Moskauer Bezirksstaatsanwaltschaft wegen Verstößen gegen das Gesetz über nichtkommerzielle Organisationen verwarnt worden. Das Lewada-Zentrum erhalte "Finanzierung aus dem Ausland" und übe durch die Publikation seiner Untersuchungen eine "politische Tätigkeit" aus. Damit erfülle es die "Funktion eines ausländischen Agenten". Gegen diese Feststellung legte Lewada Widerspruch ein. Die Zeitschrift Osteuropa, die seit Jahren eng mit Lewada zusammenarbeitet, hat in einer Petition zur Unterstützung von Lewada aufgerufen, in der Russland aufgefordert wird, die Freiheit der Wissenschaft zu achten und die Stigmatisierung Lewadas als "ausländischer Agent" zu beenden.
In der kommenden Woche beginnt das sog. Bolotnaja-Verfahren gegen 12 Demonstranten, die am Vortag der Amtseinführung von Präsident Putin verhaftet wurden. Den Angeklagten wird "Teilnahme an Massenunruhen" vorgeworfen, ihnen drohen bis zu 8 Jahre Haft. Bei der Kundgebung am Vortag der Amtseinführung des Präsidenten kam es vereinzelt zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und Demonstranten. Ein unabhängiges Gutachten des russischen Zivilgesellschaftsrates sieht die Polizei in der (Mit)Verantwortung für die Eskalation. Zunächst wird eine nicht-öffentliche Vorverhandlung stattfinden, in der das Gericht z.B. über Anträge der Verteidiger auf Nichtzulassung von Beweisen oder die Rückverweisung des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft und die Einstellung des Verfahrens entscheidet.
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