Kinderlärm ist kein Konfliktgrund mehr
- Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 15.03.2011
Pressemitteilung vom: 15.03.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin
Kurzfassung: Lärm von Kindereinrichtungen keine "schädliche Umwelteinwirkung" Gestern hatte der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum Thema "LÄRM ist nicht gleich Lärm – ein Umweltproblem, das die Gesellschaft bewegt". Dazu ...
[CDU/CSU-Fraktion - 15.03.2011] Kinderlärm ist kein Konfliktgrund mehr
Lärm von Kindereinrichtungen keine "schädliche Umwelteinwirkung"
Gestern hatte der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum Thema "LÄRM ist nicht gleich Lärm – ein Umweltproblem, das die Gesellschaft bewegt". Dazu erklären die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött, und der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Paul:
Die Expertenanhörung bestätigte, dass der von CDU/CSU und FDP vorgelegte Gesetzentwurf zum Kinderlärm ein sinnvoller und zielführender Schritt zu mehr Kinderfreundlichkeit ist. Mit den neuen Regelungen können die Konflikte vor Ort entschärft werden.
Mit der Fortentwicklung des Lärmschutzrechts wird sichergestellt, dass Lärm von Kindereinrichtungen wie Kindertagesstätten in der Regel nicht als "schädliche Umwelteinwirkung" gilt.
Ziel der Gesetzesinitiative der Koalition ist eine ausgewogene Regelung, die auf der einen Seite den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen erleichtert, auf der anderen Seite die Interessen der Ruhesuchenden berücksichtigt. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein erster Schritt dazu. In einem zweiten Schritt wird noch im Laufe des Jahres 2011 im Rahmen der Bauplanungsrechtnovelle der Bau von Kitas in reinen Wohngebieten grundsätzlich zugelassen werden.
Hintergrund:
Auslöser der Initiative waren mehrere erfolgreiche Klagen in der jüngeren Vergangenheit gegen Kindergärten und Bolzplätze. Grund der Konflikte ist regelmäßig der durch Kinder und Jugendliche beim Spielen entstehende Geräuschpegel. Bisher wurden die Geräusche, die durch spielende Kinder entstehen, rechtlich oftmals als schädliche Umwelteinwirkung behandelt, also genau so wie Geräusche von Maschinen oder Bau- und Verkehrslärm. Zudem ist die Errichtung von Kindergärten in reinen Wohngebieten bisher grundsätzlich untersagt.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Lärm von Kindereinrichtungen keine "schädliche Umwelteinwirkung"
Gestern hatte der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum Thema "LÄRM ist nicht gleich Lärm – ein Umweltproblem, das die Gesellschaft bewegt". Dazu erklären die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött, und der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Paul:
Die Expertenanhörung bestätigte, dass der von CDU/CSU und FDP vorgelegte Gesetzentwurf zum Kinderlärm ein sinnvoller und zielführender Schritt zu mehr Kinderfreundlichkeit ist. Mit den neuen Regelungen können die Konflikte vor Ort entschärft werden.
Mit der Fortentwicklung des Lärmschutzrechts wird sichergestellt, dass Lärm von Kindereinrichtungen wie Kindertagesstätten in der Regel nicht als "schädliche Umwelteinwirkung" gilt.
Ziel der Gesetzesinitiative der Koalition ist eine ausgewogene Regelung, die auf der einen Seite den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen erleichtert, auf der anderen Seite die Interessen der Ruhesuchenden berücksichtigt. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein erster Schritt dazu. In einem zweiten Schritt wird noch im Laufe des Jahres 2011 im Rahmen der Bauplanungsrechtnovelle der Bau von Kitas in reinen Wohngebieten grundsätzlich zugelassen werden.
Hintergrund:
Auslöser der Initiative waren mehrere erfolgreiche Klagen in der jüngeren Vergangenheit gegen Kindergärten und Bolzplätze. Grund der Konflikte ist regelmäßig der durch Kinder und Jugendliche beim Spielen entstehende Geräuschpegel. Bisher wurden die Geräusche, die durch spielende Kinder entstehen, rechtlich oftmals als schädliche Umwelteinwirkung behandelt, also genau so wie Geräusche von Maschinen oder Bau- und Verkehrslärm. Zudem ist die Errichtung von Kindergärten in reinen Wohngebieten bisher grundsätzlich untersagt.
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Über CDU/CSU-Fraktion:
CDU
Die Christlich Demokratische Union Deutschlands ist die Volkspartei der Mitte. Wir wenden uns an Menschen aus allen Schichten und Gruppen unseres Landes.
Grundlage unserer Politik ist das christliche Verständnis vom Menschen und seiner Verantwortung vor Gott. Unsere Grundwerte Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit sind daraus abgeleitet. Die CDU ist für jeden offen, der die Würde und Freiheit aller Menschen und die daraus abgeleiteten Grundüberzeugungen unserer Politik bejaht.
Die CDU Deutschlands steht für die freiheitliche und rechtsstaatliche Demokratie, für die Soziale und Ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung Deutschlands in die westliche Werte- und Verteidigungsgemeinschaft, für die Einheit der Nation und die Einigung Europas.
Ein menschlicher, an christlichen Werten ausgerichteter Kurs: Das sind Kompaß und Richtmaß unserer Politik. Auf dieser Grundlage treten wir an, unser Gemeinwesen in der sich verändernden Welt weiterzuentwickeln. Wir werden diesen Weg mit Mut und Tatkraft gehen, um unseren Kindern und Enkeln für ihre Zukunft im 21. Jahrhundert alle Chancen zu geben.
CSU
Wurzeln und Auftrag der CSU-Landesgruppe sind eng verknüpft mit der deutschen und bayerischen Parteiengeschichte.
Die CSU-Landesgruppe ist als Zusammenschluss der Abgeordneten der CSU im Deutschen Bundestag institutionelle Basis und Kraftzentrum des bundespolitischen Gestaltungsanspruchs, der sich zu keiner Zeit ausschließlich auf die Durchsetzung bayerischer Interessen im Bund bezog, sondern immer Politik für ganz Deutschland bedeutete. Von Anfang an haben daher Mitglieder der CSU-Landesgruppe in unionsgeführten Bundeskabinetten Regierungsverantwortung übernommen.
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