Kinderlärm ist kein Konfliktgrund mehr

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 15.03.2011
Pressemitteilung vom: 15.03.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Lärm von Kindereinrichtungen keine "schädliche Umwelteinwirkung" Gestern hatte der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum Thema "LÄRM ist nicht gleich Lärm – ein Umweltproblem, das die Gesellschaft bewegt". Dazu ...

[CDU/CSU-Fraktion - 15.03.2011] Kinderlärm ist kein Konfliktgrund mehr


Lärm von Kindereinrichtungen keine "schädliche Umwelteinwirkung"

Gestern hatte der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum Thema "LÄRM ist nicht gleich Lärm – ein Umweltproblem, das die Gesellschaft bewegt". Dazu erklären die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött, und der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Paul:

Die Expertenanhörung bestätigte, dass der von CDU/CSU und FDP vorgelegte Gesetzentwurf zum Kinderlärm ein sinnvoller und zielführender Schritt zu mehr Kinderfreundlichkeit ist. Mit den neuen Regelungen können die Konflikte vor Ort entschärft werden.

Mit der Fortentwicklung des Lärmschutzrechts wird sichergestellt, dass Lärm von Kindereinrichtungen wie Kindertagesstätten in der Regel nicht als "schädliche Umwelteinwirkung" gilt.

Ziel der Gesetzesinitiative der Koalition ist eine ausgewogene Regelung, die auf der einen Seite den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen erleichtert, auf der anderen Seite die Interessen der Ruhesuchenden berücksichtigt. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein erster Schritt dazu. In einem zweiten Schritt wird noch im Laufe des Jahres 2011 im Rahmen der Bauplanungsrechtnovelle der Bau von Kitas in reinen Wohngebieten grundsätzlich zugelassen werden.

Hintergrund:

Auslöser der Initiative waren mehrere erfolgreiche Klagen in der jüngeren Vergangenheit gegen Kindergärten und Bolzplätze. Grund der Konflikte ist regelmäßig der durch Kinder und Jugendliche beim Spielen entstehende Geräuschpegel. Bisher wurden die Geräusche, die durch spielende Kinder entstehen, rechtlich oftmals als schädliche Umwelteinwirkung behandelt, also genau so wie Geräusche von Maschinen oder Bau- und Verkehrslärm. Zudem ist die Errichtung von Kindergärten in reinen Wohngebieten bisher grundsätzlich untersagt.


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