04.06.2013 10:12 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
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Einem Vermieter soll es nun möglich sein, seinem Mieter auch dann zu kündigen, wenn er die Mietsache für gewerbliche Zwecke und nicht für den Eigenbedarf nutzen möchte.
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Die Pressemeldung "Kündigung eines Mieters auch dann möglich, wenn Vermieter Mietsache für gewerbliche Zwecke nutzen möchte" unterliegt dem Urheberrecht.
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Autor der Pressemeldung "Kündigung eines Mieters auch dann möglich, wenn Vermieter Mietsache für gewerbliche Zwecke nutzen möchte" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.