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Versicherungsrecht - Arzthaftungsrecht: WGV Rechtsschutzversicherung muss medizingeschädigtem Versicherungsnehmer Deckungsschutz erteilen, LG Stuttgart, Az. 16 O 298/12Kurzfassung: Der Kläger ist bei der Beklagten rechtsschutzversichert. Er wandte sich in einer umfangreichen arzthaftungsrechtlichen Angelegenheit an die Sozietät Ciper & Coll. Die Prozessbevollmächtigten des Klägers erbaten von der Beklagten Deckungsschutz für ein zunächst außergerichtliches Vorgehen, was die Beklagte lediglich bis zu einem Streitwert von 49.000,- Euro gewährte, obwohl der minderjährige Kläger aufgrund des vorgeworfenen Behandlungsfehlers schwer geschädigt ist, mit GdB 100 mit den Merkzeichen G, Gl, B, H, RF.
[Ciper & Coll. - 04.06.2013] Landgericht Stuttgart - Versicherungsrecht - Arzthaftungsrecht:
WGV Rechtsschutzversicherung muss medizingeschädigtem Versicherungsnehmer Deckungsschutz erteilen, LG Stuttgart, Az. 16 O 298/12
Chronologie:
Der Kläger ist bei der Beklagten rechtsschutzversichert. Er wandte sich in einer umfangreichen arzthaftungsrechtlichen Angelegenheit an die Sozietät Ciper & Coll. Die Prozessbevollmächtigten des Klägers erbaten von der Beklagten Deckungsschutz für ein zunächst außergerichtliches Vorgehen, was die Beklagte lediglich bis zu einem Streitwert von 49.000,- Euro gewährte, obwohl der minderjährige Kläger aufgrund des vorgeworfenen Behandlungsfehlers schwer geschädigt ist, mit GdB 100 mit den Merkzeichen G, Gl, B, H, RF.
Aufgrund der beharrlichen Weigerung der WGV, den von den Prozessbevollmächtigten des Klägers ermittelten Streitwertes von 197.000,- Euro zu akzeptieren, reichten diese Deckungsklage ein.
Verfahren:
Das Landgericht verwies die Beklagte mit klaren Worten in die Schranken. Aufgrund dieser Hinweise erklärte sich die Beklagte sodann bereit, einen Streitwert in Höhe von rund 180.000,- Euro zu akzeptieren.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Immer wieder versuchen Rechtsschutzversicherer, um ihre Kostenübernahmepflicht in Arzthaftungssachen herumzukommen. In diesen Fällen helfen Ciper & Coll. ihren Mandanten, den begehrten Deckungsschutz zu erhalten. Rund einhundert in den vergangenen Jahren erfolgreich betriebener Deckungsprozesse geben den Anwälten Recht. Einige Rechtsschutzversicherer tun sich besonders unrühmlich hervor: Europas größter Rechtsschutzversicherer, die D.A.S., sowie die Rechtsschutzunion Schaden GmbH (Alte Leipziger) jeweils mit Sitz in München, stellt RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.
WGV Rechtsschutzversicherung muss medizingeschädigtem Versicherungsnehmer Deckungsschutz erteilen, LG Stuttgart, Az. 16 O 298/12
Chronologie:
Der Kläger ist bei der Beklagten rechtsschutzversichert. Er wandte sich in einer umfangreichen arzthaftungsrechtlichen Angelegenheit an die Sozietät Ciper & Coll. Die Prozessbevollmächtigten des Klägers erbaten von der Beklagten Deckungsschutz für ein zunächst außergerichtliches Vorgehen, was die Beklagte lediglich bis zu einem Streitwert von 49.000,- Euro gewährte, obwohl der minderjährige Kläger aufgrund des vorgeworfenen Behandlungsfehlers schwer geschädigt ist, mit GdB 100 mit den Merkzeichen G, Gl, B, H, RF.
Aufgrund der beharrlichen Weigerung der WGV, den von den Prozessbevollmächtigten des Klägers ermittelten Streitwertes von 197.000,- Euro zu akzeptieren, reichten diese Deckungsklage ein.
Verfahren:
Das Landgericht verwies die Beklagte mit klaren Worten in die Schranken. Aufgrund dieser Hinweise erklärte sich die Beklagte sodann bereit, einen Streitwert in Höhe von rund 180.000,- Euro zu akzeptieren.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Immer wieder versuchen Rechtsschutzversicherer, um ihre Kostenübernahmepflicht in Arzthaftungssachen herumzukommen. In diesen Fällen helfen Ciper & Coll. ihren Mandanten, den begehrten Deckungsschutz zu erhalten. Rund einhundert in den vergangenen Jahren erfolgreich betriebener Deckungsprozesse geben den Anwälten Recht. Einige Rechtsschutzversicherer tun sich besonders unrühmlich hervor: Europas größter Rechtsschutzversicherer, die D.A.S., sowie die Rechtsschutzunion Schaden GmbH (Alte Leipziger) jeweils mit Sitz in München, stellt RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.
Weitere Informationen
Ciper & Coll., Herr Dirk Ciper
schwanenmarkt 14, 40213 Düsseldorf, Deutschland
Tel.: 0211 556207; http://www.ciper.de
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