05.06.2013 10:27 Uhr in Gesellschaft & Familie von Auswärtiges Amt
Russlandkoordinator Schockenhoff begrüßt Freilassung von Aleksej Koslow
Kurzfassung: Russlandkoordinator Schockenhoff begrüßt Freilassung von Aleksej KoslowZur Freilassung des russischen Unternehmers Aleksej Koslow am Montag, 03.06., erklärte der Koordinator für die deutsch-russis ...
[Auswärtiges Amt - 05.06.2013] Russlandkoordinator Schockenhoff begrüßt Freilassung von Aleksej Koslow
Zur Freilassung des russischen Unternehmers Aleksej Koslow am Montag, 03.06., erklärte der Koordinator für die deutsch-russische zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit, Andreas Schockenhoff:
Ich begrüße die Freilassung des russischen Unternehmers Aleksej Koslow. Sie beendet ein juristisches Verfahren, das von der Moskauer Helsinki Gruppe als "unbegründet und vom ehemaligen russischen Finanzminister Kudrin als "nicht überzeugend kritisiert worden ist.
Die Entscheidung des Moskauer Stadtgerichts ist ein erstes positives Signal für diejenigen, die als Unternehmer in Russland Opfer von behördlicher Willkür und Korruption geworden sind. Der Freilassung von Aleksej Koslow muss die rechtsstaatliche Aufarbeitung zahlreicher ähnlicher Fälle folgen.
Ebenso erwarte ich, dass auch die Entscheidung des Moskauer Stadtgerichts, Michail Chodorkowski im Oktober 2014 aus der Haft zu entlassen, umgesetzt wird. Dies wäre ebenfalls ein wichtiges Zeichen für mehr Rechtssicherheit und verlässlichere Investitionsbedingungen in Russland. Diese sind Voraussetzung dafür, dass der russische Mittelstand sich entwickeln und Russland seine selbstgesetzten ökonomischen Ziele erreichen kann.
Weitere Informationen:
Der Unternehmer Aleksej Koslow wurde am Montag, 3. Juni, nach mehr als 4 Jahren Haft freigelassen. Das Moskauer Stadtgericht sprach ihn vom Vorwurf der Unterschlagung und Geldwäsche frei. Koslow war 2009 zunächst zu acht Jahren verurteilt worden, das Urteil wurde später auf fünf Jahre korrigiert. Koslows Ehefrau, die Journalistin Olga Romanowa, erreichte 2011 die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Freilassung Koslows unter Auflagen. Im zweiten Verfahren bestätigte das Gericht im März 2012 das erste Urteil und nahm Koslow wieder in Haft.
Der Fall Koslow steht laut Kritikern exemplarisch für die zahlreichen Verfahren gegen Unternehmer in Russland, die sich aufgrund fragwürdiger Verdächtigungen und Anklagen in Haft befinden. Der russische Ombudsmann für Unternehmer, Boris Titow, hat daher im Mai eine Amnestie für die mehr als 100.000 Unternehmer gefordert, die derzeit wegen sogenannter Wirtschaftsvergehen verurteilt sind.
Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 5000-2056
Telefax: 030-5000-3743
Mail: poststelle@auswaertiges-amt.de
URL: http://www.auswaertiges-amt.de
Zur Freilassung des russischen Unternehmers Aleksej Koslow am Montag, 03.06., erklärte der Koordinator für die deutsch-russische zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit, Andreas Schockenhoff:
Ich begrüße die Freilassung des russischen Unternehmers Aleksej Koslow. Sie beendet ein juristisches Verfahren, das von der Moskauer Helsinki Gruppe als "unbegründet und vom ehemaligen russischen Finanzminister Kudrin als "nicht überzeugend kritisiert worden ist.
Die Entscheidung des Moskauer Stadtgerichts ist ein erstes positives Signal für diejenigen, die als Unternehmer in Russland Opfer von behördlicher Willkür und Korruption geworden sind. Der Freilassung von Aleksej Koslow muss die rechtsstaatliche Aufarbeitung zahlreicher ähnlicher Fälle folgen.
Ebenso erwarte ich, dass auch die Entscheidung des Moskauer Stadtgerichts, Michail Chodorkowski im Oktober 2014 aus der Haft zu entlassen, umgesetzt wird. Dies wäre ebenfalls ein wichtiges Zeichen für mehr Rechtssicherheit und verlässlichere Investitionsbedingungen in Russland. Diese sind Voraussetzung dafür, dass der russische Mittelstand sich entwickeln und Russland seine selbstgesetzten ökonomischen Ziele erreichen kann.
Weitere Informationen:
Der Unternehmer Aleksej Koslow wurde am Montag, 3. Juni, nach mehr als 4 Jahren Haft freigelassen. Das Moskauer Stadtgericht sprach ihn vom Vorwurf der Unterschlagung und Geldwäsche frei. Koslow war 2009 zunächst zu acht Jahren verurteilt worden, das Urteil wurde später auf fünf Jahre korrigiert. Koslows Ehefrau, die Journalistin Olga Romanowa, erreichte 2011 die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Freilassung Koslows unter Auflagen. Im zweiten Verfahren bestätigte das Gericht im März 2012 das erste Urteil und nahm Koslow wieder in Haft.
Der Fall Koslow steht laut Kritikern exemplarisch für die zahlreichen Verfahren gegen Unternehmer in Russland, die sich aufgrund fragwürdiger Verdächtigungen und Anklagen in Haft befinden. Der russische Ombudsmann für Unternehmer, Boris Titow, hat daher im Mai eine Amnestie für die mehr als 100.000 Unternehmer gefordert, die derzeit wegen sogenannter Wirtschaftsvergehen verurteilt sind.
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