05.06.2013 11:36 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutscher Tierschutzbund
Tierschutz-Verbandsklage im Bundestag
Kurzfassung: Tierschutz-Verbandsklage im BundestagDer Deutsche Tierschutzbund unterstützt die Forderung der SPD-Bundestagsfraktion für ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen. Der Ausschu ...
[Deutscher Tierschutzbund - 05.06.2013] Tierschutz-Verbandsklage im Bundestag
Der Deutsche Tierschutzbund unterstützt die Forderung der SPD-Bundestagsfraktion für ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen. Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ELV) des Bundestages berät heute über den entsprechenden Antrag. Der Deutsche Tierschutzbund fordert die Abgeordneten auf, sich parteiübergreifend auf die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage zu einigen. Tiernutzer können gegen Behördenentscheidungen einsprechen und gegebenenfalls klagen. Auf Seiten des Tierschutzes gibt es keine vergleichbaren Rechtsbehelfe. Nur ein Klagerecht für seriöse Tierschutzorganisationen schafft hier einen gewissen Ausgleich zwischen Tiernutzern, Behörden und den zu schützenden Tieren.
"Wer weniger Tierschutz durchsetzen will, darf klagen. Wer den Tieren zu dem Schutz verhelfen will, der ihnen rechtlich zusteht, dem sind dagegen die Hände gebunden", kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, die aktuelle Situation. Die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage ist ein zentrales Element zur Umsetzung des Staatsziels Tierschutz. Dies hatte der Deutsche Tierschutzbund auch beim Start seiner Kampagne zur Bundestagswahl "Machen Sie den Bundestag tierfreundlicher." klargestellt.
Die Verbandsklage ist in anderen Bereichen eine Selbstverständlichkeit. Auch im Naturschutz hat sie sich seit vielen Jahren bewährt. Missbrauch ist grundsätzlich ausgeschlossen: Nur Verbände, die in jahrelanger Arbeit ihre Seriosität und Fachkompetenz unter Beweis gestellt haben, werden vom Staat als klageberechtigt zugelassen. Eine Prozessflut wird es nicht geben. Alle Erfahrungen mit Verbandsklagen haben gezeigt, dass die zugelassenen Verbände nur selten von ihrem Klagerecht Gebrauch machen. Im Tierschutz wird es vor allem darum gehen, Präzedenzurteile zu erwirken.
Nach den heutigen Beratungen im ELV-Ausschuss stimmt das Plenum des Bundestages voraussichtlich in der 24. oder der 26. Kalenderwoche im Juni ohne Debatte über den Antrag ab.
Deutscher Tierschutzbund e.V.
Baumschulallee 15
53115 Bonn
Telefon: +49-(0)228-60496-24
Telefax: +49-(0)228-60496-41
Mail: presse@tierschutzbund.de
Der Deutsche Tierschutzbund unterstützt die Forderung der SPD-Bundestagsfraktion für ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen. Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ELV) des Bundestages berät heute über den entsprechenden Antrag. Der Deutsche Tierschutzbund fordert die Abgeordneten auf, sich parteiübergreifend auf die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage zu einigen. Tiernutzer können gegen Behördenentscheidungen einsprechen und gegebenenfalls klagen. Auf Seiten des Tierschutzes gibt es keine vergleichbaren Rechtsbehelfe. Nur ein Klagerecht für seriöse Tierschutzorganisationen schafft hier einen gewissen Ausgleich zwischen Tiernutzern, Behörden und den zu schützenden Tieren.
"Wer weniger Tierschutz durchsetzen will, darf klagen. Wer den Tieren zu dem Schutz verhelfen will, der ihnen rechtlich zusteht, dem sind dagegen die Hände gebunden", kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, die aktuelle Situation. Die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage ist ein zentrales Element zur Umsetzung des Staatsziels Tierschutz. Dies hatte der Deutsche Tierschutzbund auch beim Start seiner Kampagne zur Bundestagswahl "Machen Sie den Bundestag tierfreundlicher." klargestellt.
Die Verbandsklage ist in anderen Bereichen eine Selbstverständlichkeit. Auch im Naturschutz hat sie sich seit vielen Jahren bewährt. Missbrauch ist grundsätzlich ausgeschlossen: Nur Verbände, die in jahrelanger Arbeit ihre Seriosität und Fachkompetenz unter Beweis gestellt haben, werden vom Staat als klageberechtigt zugelassen. Eine Prozessflut wird es nicht geben. Alle Erfahrungen mit Verbandsklagen haben gezeigt, dass die zugelassenen Verbände nur selten von ihrem Klagerecht Gebrauch machen. Im Tierschutz wird es vor allem darum gehen, Präzedenzurteile zu erwirken.
Nach den heutigen Beratungen im ELV-Ausschuss stimmt das Plenum des Bundestages voraussichtlich in der 24. oder der 26. Kalenderwoche im Juni ohne Debatte über den Antrag ab.
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