06.06.2013 09:11 Uhr in Gesellschaft & Familie von ödp Bundesverband
ÖDP hält geplante 3-Prozent-Hürde bei der Europawahl für verfassungswidrig
Kurzfassung: ÖDP hält geplante 3-Prozent-Hürde bei der Europawahl für verfassungswidrigRoleff: "Dreistigkeit der etablierten Parteien nicht zu überbieten""Es ist absolut dreist, was sich die Bundestagsparteie ...
[ödp Bundesverband - 06.06.2013] ÖDP hält geplante 3-Prozent-Hürde bei der Europawahl für verfassungswidrig
Roleff: "Dreistigkeit der etablierten Parteien nicht zu überbieten"
"Es ist absolut dreist, was sich die Bundestagsparteien einfallen lassen, um kleinere Parteien von der Macht fernzuhalten." So reagiert Werner Roleff, Mitglied im Bundesvorstand der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP), auf den aktuellen Vorstoß von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnisgrünen, eine 3-Prozent-Hürde bei der Europawahl einzuführen. Am heutigen Donnerstag soll der Gesetzentwurf in die erste Lesung gehen.
Der Hintergrund: Am 09.11.2011 hat das Bundesverfassungsgericht die bis dahin gültige 5-Prozent-Hürde zur Europawahl aufgehoben und unter anderem argumentiert, dass das "Risiko einer erschwerten Mehrheitsbildung mit der Gefahr einer Funktionsbeeinträchtigung nicht gleichzusetzen" sei. Die erfolgreiche Verfassungsklage führte der damalige ÖDP-Bundesvorsitzende Prof. Klaus Buchner mit dem juristischen Beistand durch den renommierten Staatsrechtler Prof. Hans Herbert von Arnim. Hätte das Urteil rückwirkend gegolten, wäre die ÖDP bereits mit einem Mandat im Europa-Parlament vertreten (sowie sechs weitere Parlamentarier anderer Parteien).
"Ob nun Fünf- oder Drei-Prozent-Hürde, die Gegen-Argumente sind dieselben, auch wenn die Bundestagsparteien - bewusst oder unbewusst - davor die Augen verschließen. Zwar reden sie von Mitverantwortung für die Funktionsfähigkeit des EU-Parlaments, bleiben aber den Nachweis schuldig, wieso diese denn beeinträchtigt wäre, wenn statt 99 nur 92 deutsche Mandate an die "Etablierten" gingen, sieben Sitze jedoch an andere Parteien wie die ÖDP gehen würden (bei aktuell insgesamt 754 EU-Parlamentariern). Da drängt sich eher der Verdacht auf, dass hier ein Rettungsschirm für etablierte Parteien aufgespannt werden soll: Zum Schutz vor 'lästiger' Konkurrenz und zur Sicherung eigener Macht und Finanzen. Ein knappes Jahr vor der EU-Wahl noch schnell die eigenen Pfründe zu sichern, ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten," empört sich Roleff. Der ÖDP-Politiker vermutet bei diesem Vorgehen auch eine gewisse Ignoranz gegenüber dem demokratischen Wählerwillen - schließlich seien bei der letzten EU-Wahl immerhin 2,8 Mio. Wählerstimmen "einfach weggefallen", weil sie die Hürde nicht übersprungen hatten.
Roleff kritisiert zudem die mangelnde Achtung vor dem Bundesverfassungsgericht: "Die obersten Richter haben entschieden. Das Urteil jetzt in dieser Art und Weise zu ignorieren, zeugt von mangelndem Respekt. Ich bin mir sicher, das lassen sich Prof. Vosskuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, und sein Kollegium nicht gefallen." Hier folgt die ÖDP dem Appell gegen eine neue Drei-Prozent-Hürde, den Prof. von Arnim und 19 weitere Staatsrechtler jüngst im SPIEGEL veröffentlicht haben. Für die ÖDP steht fest: Sollte die 3-Prozent-Hürde vom Bundestag beschlossen werden, wird die Partei umgehend eine erneute Verfassungsklage einreichen.
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
Florence v. Bodisco
Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Erich-Weinert-Straße 134
10409 Berlin
Tel. 030/49854050
florence.bodisco@oedp.de
www.ödp.de
Roleff: "Dreistigkeit der etablierten Parteien nicht zu überbieten"
"Es ist absolut dreist, was sich die Bundestagsparteien einfallen lassen, um kleinere Parteien von der Macht fernzuhalten." So reagiert Werner Roleff, Mitglied im Bundesvorstand der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP), auf den aktuellen Vorstoß von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnisgrünen, eine 3-Prozent-Hürde bei der Europawahl einzuführen. Am heutigen Donnerstag soll der Gesetzentwurf in die erste Lesung gehen.
Der Hintergrund: Am 09.11.2011 hat das Bundesverfassungsgericht die bis dahin gültige 5-Prozent-Hürde zur Europawahl aufgehoben und unter anderem argumentiert, dass das "Risiko einer erschwerten Mehrheitsbildung mit der Gefahr einer Funktionsbeeinträchtigung nicht gleichzusetzen" sei. Die erfolgreiche Verfassungsklage führte der damalige ÖDP-Bundesvorsitzende Prof. Klaus Buchner mit dem juristischen Beistand durch den renommierten Staatsrechtler Prof. Hans Herbert von Arnim. Hätte das Urteil rückwirkend gegolten, wäre die ÖDP bereits mit einem Mandat im Europa-Parlament vertreten (sowie sechs weitere Parlamentarier anderer Parteien).
"Ob nun Fünf- oder Drei-Prozent-Hürde, die Gegen-Argumente sind dieselben, auch wenn die Bundestagsparteien - bewusst oder unbewusst - davor die Augen verschließen. Zwar reden sie von Mitverantwortung für die Funktionsfähigkeit des EU-Parlaments, bleiben aber den Nachweis schuldig, wieso diese denn beeinträchtigt wäre, wenn statt 99 nur 92 deutsche Mandate an die "Etablierten" gingen, sieben Sitze jedoch an andere Parteien wie die ÖDP gehen würden (bei aktuell insgesamt 754 EU-Parlamentariern). Da drängt sich eher der Verdacht auf, dass hier ein Rettungsschirm für etablierte Parteien aufgespannt werden soll: Zum Schutz vor 'lästiger' Konkurrenz und zur Sicherung eigener Macht und Finanzen. Ein knappes Jahr vor der EU-Wahl noch schnell die eigenen Pfründe zu sichern, ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten," empört sich Roleff. Der ÖDP-Politiker vermutet bei diesem Vorgehen auch eine gewisse Ignoranz gegenüber dem demokratischen Wählerwillen - schließlich seien bei der letzten EU-Wahl immerhin 2,8 Mio. Wählerstimmen "einfach weggefallen", weil sie die Hürde nicht übersprungen hatten.
Roleff kritisiert zudem die mangelnde Achtung vor dem Bundesverfassungsgericht: "Die obersten Richter haben entschieden. Das Urteil jetzt in dieser Art und Weise zu ignorieren, zeugt von mangelndem Respekt. Ich bin mir sicher, das lassen sich Prof. Vosskuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, und sein Kollegium nicht gefallen." Hier folgt die ÖDP dem Appell gegen eine neue Drei-Prozent-Hürde, den Prof. von Arnim und 19 weitere Staatsrechtler jüngst im SPIEGEL veröffentlicht haben. Für die ÖDP steht fest: Sollte die 3-Prozent-Hürde vom Bundestag beschlossen werden, wird die Partei umgehend eine erneute Verfassungsklage einreichen.
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
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