Vermittlungsausschuss macht den Weg für wichtige Änderungen im Steuerrecht frei

Kurzfassung: Vermittlungsausschuss macht den Weg für wichtige Änderungen im Steuerrecht freiNach der Einigung im Vermittlungsausschuss vom 5. Juni 2013 können wichtige Neuregelungen aus dem Jahressteuergesetz 2 ...
[Bundesministerium der Finanzen (BMF) - 06.06.2013] Vermittlungsausschuss macht den Weg für wichtige Änderungen im Steuerrecht frei

Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss vom 5. Juni 2013 können wichtige Neuregelungen aus dem Jahressteuergesetz 2013 umgesetzt werden.
Dazu gehört insbesondere die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Grunderwerbsteuer bei Geschäften unter Lebenspartnern. Die private Nutzung von betrieblichen Elektrofahrzeugen wird künftig steuerlich günstiger bewertet. Für Arbeitnehmer wird es einfacher, einen Lohnsteuerfreibetrag geltend zu machen. Für freiwillig Wehrdienstleistende gelten steuerliche Neuregelungen, ihr Wehrsold bleibt auch in Zukunft steuerfrei. Weiterhin wird die geförderte private Altersvorsorge noch attraktiver gestaltet. Außerdem werden Steuergestaltungsmodelle eingeschränkt.
Dazu erklärt der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen Hartmut Koschyk:
"Nach der überfälligen Einigung ist sichergestellt, dass Steueransprüche auch künftig gleichmäßig durchzusetzen sind, ohne dabei aber die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu gefährden. Außerdem wird das Steuerrecht für die Bürger leichter handhabbar und die private Altersvorsorge besser gefördert."
Mit der vorliegenden Einigung gehören drei Steuergestaltungsmodelle der Vergangenheit an: Dies sind das sogenannte Goldfinger-Modell, der RETT-Blocker und die erbschaftsteuerliche Cash-GmbH. Die Regelungen sollen kurzfristig in Kraft treten. Die bisherigen jährlichen Steuermindereinnahmen durch die drei Modelle wurden bisher auf einen dreistelligen Millionenbetrag geschätzt.
Das sogenannte Goldfinger-Modell nutzt den negativen Progressionsvorbehalt aus. Künftig werden bei der Ermittlung von ausländischen Einkünften, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, Aufwendungen für den Erwerb von Umlaufvermögen erst im Zeitpunkt der Veräußerung der angeschafften Wirtschaftsgüter angerechnet. Damit können Steuerpflichtige, die der Reichensteuer unterliegen, nicht mehr in einem Jahr den negativen Progressionsvorbehalt zu ihren Gunsten ausnutzen, ohne dass sich im Anschluss eine korrespondierende Wirkung zu ihren Lasten ergibt.
Über RETT-Blocker als weiterer Käufer beim Erwerb von Immobilien konnte bisher Grunderwerbsteuer vermieden werden. Der Vermittlungsausschuss einigte sich darauf, dass dies nicht mehr möglich ist, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung die vom RETT-Blocker erworbenen Anteile an der Immobilie dem anderen Erwerber zuzurechnen sind.
Mit einer Cash-GmbH konnte bisher die Erbschaft- und Schenkungsteuer im Bereich der privaten Vermögensverwaltung teilweise vermieden werden. Damit wird verhindert, dass privates Vermögen in erbschaftsteuerlich begünstigtes Betriebsvermögen umgewandelt wird. Im Vermittlungsausschuss wurde vereinbart, wie betrieblich notwendiges und daher steuerlich begünstigtes Finanzvermögen von anderen Finanzmitteln im Einzelnen abzugrenzen ist.
Im Rahmen des EU-Amtshilfegesetz wird weitgehend das bisher vom Bundesrat abgelehnte Jahressteuergesetz 2013 beschlossen. Damit werden bereits lang geplante zwingende Rechtsanpassungen vorgenommen. Arbeitnehmer können zudem die Geltungsdauer eines Freibetrages von einem auf zwei Jahre verlängern. Ebenso wie der Wehrsold freiwillig Wehrdienstleistender bleibt das für den Bundesfreiwilligendienst gezahlte Taschengeld steuerfrei. Weitere Bezüge wie der Wehrdienstzuschlag und besondere Zuwendungen werden dagegen steuerpflichtig.
Mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz wird ein neues Produktinformationsblatt eingeführt, das beim Vergleich der verschiedenen Vorsorgeprodukte helfen wird. Zudem wird die Eigenheim-Rente vereinfacht, indem künftig in der Ansparphase jederzeit Kapital entnommen werden kann.
Sobald Bundestag und Bundesrat dem Vermittlungsvorschlag zustimmen, können die Gesetze in Kraft treten.

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Bundesministerium der Finanzen (BMF) Kernaufgabe des Bundesministers der Finanzen ist die Gestaltung der Finanzpolitik und die Grundausrichtung der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung. Ihm kommt damit eine zentrale Steuerungsfunktion innerhalb der Bundesregierung zu. Im Rahmen der vom Bundeskanzler vorgegebenen politischen Richtlinien koordiniert der Bundesfinanzminister die Haushaltsvoranschläge der einzelnen Ministerien und entwirft so den jährlichen Bundeshaushalt. Dabei verfügt der Minister über ein Widerspruchsrecht bei allen finanzpolitischen Entscheidungen der Regierung. So bündelt das Bundesfinanzministerium die finanziellen Belange der Regierung im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik.Im Rahmen der Steuerpolitik sichert die Bundesregierung die finanzielle Leistungsfähigkeit des Staates. Dabei muss gewährleistet sein, dass Leistungsanreize und Leistungswille der Bürger und Unternehmen nicht beeinträchtigt werden. Zudem muss die Steuerpolitik die Sicherung der ökologischen Grundlagen unseres Gemeinwesens unterstützen.Im Zuge des europäischen Integrations- (Europäische Wirtschafts- und Währungsunion) und des weltweiten Globalisierungsprozesses gewinnt die europäische und internationale Wirtschafts- und Währungspolitik als zusätzlicher Aufgabenschwerpunkt zunehmend an Bedeutung.Darüber hinaus ist das Bundesministerium der Finanzen auch zuständig für die deutschen Postwertzeichen, die Regelung der Kriegsfolgelasten, das Bundesvermögen und den Zoll.
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