06.06.2013 12:42 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesministerium der Justiz (BMJ)
"Ein Durchbruch für die volle Gleichstellung
Kurzfassung: "Ein Durchbruch für die volle Gleichstellung"Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe beim Ehegattensplitting erklärt Bundesju ...
[Bundesministerium der Justiz (BMJ) - 06.06.2013] "Ein Durchbruch für die volle Gleichstellung"
Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe beim Ehegattensplitting erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Die heutige Entscheidung ist ein weiterer konsequenter Schritt und markiert den Durchbruch für die volle Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe. Das Verfassungsgerichtsurteil liegt in der Linie einer Rechtsprechung, die in ganz konkreten Fällen immer wieder die Ungleichbehandlung von Eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beendet hat.
Mit dem Beschluss wird nicht nur rückwirkend zum 1. August 2001 der massive Abbau von Diskriminierung im Einkommenssteuerrecht für lesbische und schwule Paare beendet. Die heutige Entscheidung ist vor allem eines: Klar und unmissverständlich. Jetzt muss der Gesetzgeber handeln. Eingetragene Lebenspartner dürfen in keinem Bereich mehr benachteiligt werden.
Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode einiges erreicht im Bereich Gleichstellung der Eingetragenen Partnerschaften im Bereich der Erbschaftssteuer, Grunderwerbssteuer, BAfÖG, Vermögensbildung, Beamten-, Richter und Soldatenrecht.
Jetzt muss es schnell weitergehen: Eine vollständige Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe ist durch ein schlichtes Gesetz noch in dieser Legislaturperiode umsetzbar. Es ist verfassungsrechtlich konsequent, den letzten Schritt zu einer diskriminierungsfreien Gesellschaft jetzt auch bei der Adoption zu gehen.
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
Telefon: 01888 / 580 9030
Telefax: 01888 / 580 9046
Mail: presse@bmj.bund.de
URL: http://www.bmj.bund.de
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Die heutige Entscheidung ist ein weiterer konsequenter Schritt und markiert den Durchbruch für die volle Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe. Das Verfassungsgerichtsurteil liegt in der Linie einer Rechtsprechung, die in ganz konkreten Fällen immer wieder die Ungleichbehandlung von Eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beendet hat.
Mit dem Beschluss wird nicht nur rückwirkend zum 1. August 2001 der massive Abbau von Diskriminierung im Einkommenssteuerrecht für lesbische und schwule Paare beendet. Die heutige Entscheidung ist vor allem eines: Klar und unmissverständlich. Jetzt muss der Gesetzgeber handeln. Eingetragene Lebenspartner dürfen in keinem Bereich mehr benachteiligt werden.
Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode einiges erreicht im Bereich Gleichstellung der Eingetragenen Partnerschaften im Bereich der Erbschaftssteuer, Grunderwerbssteuer, BAfÖG, Vermögensbildung, Beamten-, Richter und Soldatenrecht.
Jetzt muss es schnell weitergehen: Eine vollständige Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe ist durch ein schlichtes Gesetz noch in dieser Legislaturperiode umsetzbar. Es ist verfassungsrechtlich konsequent, den letzten Schritt zu einer diskriminierungsfreien Gesellschaft jetzt auch bei der Adoption zu gehen.
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