07.06.2013 11:43 Uhr in Energie & Umwelt von NABU - Naturschutzbund Deutschland
NABU zum Weltozeantag: Keine Windenergie auf Kosten der Schweinswale
Kurzfassung: NABU zum Weltozeantag: Keine Windenergie auf Kosten der SchweinswaleTschimpke: Naturverträglicher Ausbau noch in weiter FerneBerlin - Zum diesjährigen Weltozeantag am 8. Juni fordert der NABU, den A ...
[NABU - Naturschutzbund Deutschland - 07.06.2013] NABU zum Weltozeantag: Keine Windenergie auf Kosten der Schweinswale
Tschimpke: Naturverträglicher Ausbau noch in weiter Ferne
Berlin - Zum diesjährigen Weltozeantag am 8. Juni fordert der NABU, den Ausbau der Windenergie auf See nicht auf Kosten der Meeresnatur und im Konflikt mit geltendem Naturschutzrecht voranzutreiben. Durch die Vielzahl wirtschaftlicher Interessen und Nutzungen stehen die Meere und ihre vielfältigen Bewohner heute unter einem enormen Druck. Täglich geht Lebensraum verloren, werden Wale, Seehunde oder Seevögel aus ihren angestammten Gebieten vertrieben. "Wenn wir die Entwicklung der Offshore-Windkraft verfolgen, dann ist vom naturverträglichen Ausbau nicht viel zu sehen. Lärmgrenzwerte werden überschritten, die behördliche Steuerung versagt und der Entwurf eines Schallschutzkonzepts für die Nordsee wird dem eigenen Anspruch nur begrenzt gerecht", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
Auf fast einem Viertel der deutschen Meeresgebiete sollen sich zukünftig Windräder drehen. 29 Windparks sind in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nord- und Ostsee bereits genehmigt. Insgesamt liegen Planungen für mehr als 120 Projekte vor. "Der Meeresnaturschutz bleibt leider vielfach auf der Strecke. Der geforderte Schallgrenzwert von 160 Dezibel wird teilweise um das Dreifache überschritten. Trotzdem wird weiter gebaut, egal ob während der Fortpflanzungszeit von Schweinswalen oder ob Meeresschutzgebiete belastet werden. Immer noch setzen zahlreiche Unternehmen auf billige Technik und empfinden die Umweltauflagen als zu hoch", so NABU-Meeresexperte Kim Detloff. Zwar gäbe es auch positive Entwicklungen, zum Beispiel bei der Weiterentwicklung des technischen Schallschutzes mit Beteiligung der Industrie, gleichzeitig baue aber der Energieriese Vattenfall im wichtigsten Lebensraum des Schweinswals westlich von Sylt einen Windpark mit 80 Anlagen. Als Fundament dienen riesige Stahlrohre mit einem Durchmesser von sechs Metern, sogenannte Monopiles, die mit einem Hydraulikhammer in den Meeresboden gerammt werden. Schon jetzt steht fest, dass der Schallgrenzwert auch unter Einsatz von Schallschutztechnik nicht eingehalten werden kann. Den Walen, aber auch anderen Meerestieren drohen ernsthafte Verletzungen.
Der NABU fordert das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) als verantwortliche Behörde auf, regulierend einzugreifen. "Die Nebenbestimmungen der Genehmigungen geben dem BSH die Möglichkeit, zeitlich und räumlich zu steuern und technische Auflagen zu erteilen. Scheinbar fehlt es aber an Mut und an der politischen Rückendeckung. So verliert eine eigentlich grüne Energie auch die Unterstützung der Umweltverbände", so Detloff. Wenn Arten- und Lebensraumschutz weiterhin ignoriert werden, bleibt für die Verbände nur noch die Möglichkeit des Rechtsweges. Ansatzpunkte dafür sieht der NABU nicht nur in dem unzureichenden Schallschutz, sondern auch in der fehlenden Berücksichtigung des Störungs- und Verschlechterungsverbotes für besonders geschützte Arten und Lebensräume nach Bundesnaturschutzgesetz und EU-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie.
Im Mai veröffentlichte das Bundesumweltministerium ein Schallschutzkonzept zum Schutz von Schweinswalen. Der Entwurf enthält zwar einige begrüßenswerte Formulierungen, bleibt aber hinter dem selbstformulierten Anspruch zurück, der Industrie Investitionssicherheit zu vermitteln und gleichzeitig den Anforderungen des Natur- und Artenschutzes zu entsprechen. Hauptkritikpunkte einer gemeinsamen Stellungnahme von insgesamt zehn deutschen Umweltverbänden sind die fehlende Bewertung kumulativer Schalleinträge, die pauschale Festlegung von Flächen, die zukünftig mit Baulärm belastet werden dürfen und der Bestandsschutz für bereits erteilte, bis zu zehn Jahren alte Genehmigungen mit niedrigen Umweltauflagen.
Für Rückfragen:
Dr. Kim Cornelius Detloff, Leiter Meeresschutz, Telefon 030-284984 1626, Mobil 0152-0920 2205
Im Internet zu finden unter www.nabu.de/themen/meere/windparks/
Tschimpke: Naturverträglicher Ausbau noch in weiter Ferne
Berlin - Zum diesjährigen Weltozeantag am 8. Juni fordert der NABU, den Ausbau der Windenergie auf See nicht auf Kosten der Meeresnatur und im Konflikt mit geltendem Naturschutzrecht voranzutreiben. Durch die Vielzahl wirtschaftlicher Interessen und Nutzungen stehen die Meere und ihre vielfältigen Bewohner heute unter einem enormen Druck. Täglich geht Lebensraum verloren, werden Wale, Seehunde oder Seevögel aus ihren angestammten Gebieten vertrieben. "Wenn wir die Entwicklung der Offshore-Windkraft verfolgen, dann ist vom naturverträglichen Ausbau nicht viel zu sehen. Lärmgrenzwerte werden überschritten, die behördliche Steuerung versagt und der Entwurf eines Schallschutzkonzepts für die Nordsee wird dem eigenen Anspruch nur begrenzt gerecht", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
Auf fast einem Viertel der deutschen Meeresgebiete sollen sich zukünftig Windräder drehen. 29 Windparks sind in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nord- und Ostsee bereits genehmigt. Insgesamt liegen Planungen für mehr als 120 Projekte vor. "Der Meeresnaturschutz bleibt leider vielfach auf der Strecke. Der geforderte Schallgrenzwert von 160 Dezibel wird teilweise um das Dreifache überschritten. Trotzdem wird weiter gebaut, egal ob während der Fortpflanzungszeit von Schweinswalen oder ob Meeresschutzgebiete belastet werden. Immer noch setzen zahlreiche Unternehmen auf billige Technik und empfinden die Umweltauflagen als zu hoch", so NABU-Meeresexperte Kim Detloff. Zwar gäbe es auch positive Entwicklungen, zum Beispiel bei der Weiterentwicklung des technischen Schallschutzes mit Beteiligung der Industrie, gleichzeitig baue aber der Energieriese Vattenfall im wichtigsten Lebensraum des Schweinswals westlich von Sylt einen Windpark mit 80 Anlagen. Als Fundament dienen riesige Stahlrohre mit einem Durchmesser von sechs Metern, sogenannte Monopiles, die mit einem Hydraulikhammer in den Meeresboden gerammt werden. Schon jetzt steht fest, dass der Schallgrenzwert auch unter Einsatz von Schallschutztechnik nicht eingehalten werden kann. Den Walen, aber auch anderen Meerestieren drohen ernsthafte Verletzungen.
Der NABU fordert das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) als verantwortliche Behörde auf, regulierend einzugreifen. "Die Nebenbestimmungen der Genehmigungen geben dem BSH die Möglichkeit, zeitlich und räumlich zu steuern und technische Auflagen zu erteilen. Scheinbar fehlt es aber an Mut und an der politischen Rückendeckung. So verliert eine eigentlich grüne Energie auch die Unterstützung der Umweltverbände", so Detloff. Wenn Arten- und Lebensraumschutz weiterhin ignoriert werden, bleibt für die Verbände nur noch die Möglichkeit des Rechtsweges. Ansatzpunkte dafür sieht der NABU nicht nur in dem unzureichenden Schallschutz, sondern auch in der fehlenden Berücksichtigung des Störungs- und Verschlechterungsverbotes für besonders geschützte Arten und Lebensräume nach Bundesnaturschutzgesetz und EU-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie.
Im Mai veröffentlichte das Bundesumweltministerium ein Schallschutzkonzept zum Schutz von Schweinswalen. Der Entwurf enthält zwar einige begrüßenswerte Formulierungen, bleibt aber hinter dem selbstformulierten Anspruch zurück, der Industrie Investitionssicherheit zu vermitteln und gleichzeitig den Anforderungen des Natur- und Artenschutzes zu entsprechen. Hauptkritikpunkte einer gemeinsamen Stellungnahme von insgesamt zehn deutschen Umweltverbänden sind die fehlende Bewertung kumulativer Schalleinträge, die pauschale Festlegung von Flächen, die zukünftig mit Baulärm belastet werden dürfen und der Bestandsschutz für bereits erteilte, bis zu zehn Jahren alte Genehmigungen mit niedrigen Umweltauflagen.
Für Rückfragen:
Dr. Kim Cornelius Detloff, Leiter Meeresschutz, Telefon 030-284984 1626, Mobil 0152-0920 2205
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