Neues Mess- und Eichgesetz kann in Kraft treten

Kurzfassung: Neues Mess- und Eichgesetz kann in Kraft tretenDas vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erarbeitete Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens wurde heute vom Bundesrat gebill ...
[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) - 07.06.2013] Neues Mess- und Eichgesetz kann in Kraft treten

Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erarbeitete Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens wurde heute vom Bundesrat gebilligt. Mit dem neuen Mess- und Eichgesetz wird eine über zehnjährige Diskussion zur Neugestaltung des gesetzlichen Messwesens in Deutschland zum erfolgreichen Abschluss gebracht. Das Gesetz schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten und vereinheitlicht im Interesse aller Marktbeteiligten die Regelungen über das Inverkehrbringen von Messgeräten. Dies vereinfacht die Gesetzesanwendung und vermeidet unnötige Kosten.
Das Gesetz unterstützt die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft und stärkt deren Wettbewerbsfähigkeit. Es ermöglicht die rasche Berücksichtigung technologischer Entwicklungen im gesetzlichen Messwesen und betont ausdrücklich die Bedeutung innovativer Produkte.
Das hohe Schutzniveau des gesetzlichen Messwesens wird mit dem Gesetz fortgeschrieben. Insbesondere werden die Regelungen zum Kompetenznachweis und zur Überwachung derjenigen Stellen verbessert, welche die Übereinstimmung der Messgeräte mit den gesetzlichen Anforderungen beim Inverkehrbringen zu bestätigen haben. Auch die Überwachungsrechte der Behörden sowie die Regeln zur Information der Öffentlichkeit wurden überarbeitet. Die staatliche Nacheichung wird als wirksames Kontrollinstrument beibehalten. Mit den neuen Regelungen können die Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft auf die richtige Erfassung von Messwerten vertrauen, etwa beim Gas-, Strom- oder Wasserverbrauch, beim Tanken, beim Verwiegen von Lebensmitteln im Supermarkt oder in anderen Fällen der geschäftlichen oder amtlichen Nutzung von Messwerten.
Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft. Dies ermöglicht allen Marktbeteiligten, sich auf den grundlegend neuen Rechtsrahmen hinreichend vorzubereiten.

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