07.06.2013 15:52 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Besserer Schutz für Versuchstiere
Kurzfassung: Besserer Schutz für VersuchstiereBundesrat stimmt neuer Verordnung des Bundesverbraucherministeriums zuDie Länderkammer hat am Freitag dem Entwurf des Bundesverbraucherministeriums zur nationalen Um ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 07.06.2013] Besserer Schutz für Versuchstiere
Bundesrat stimmt neuer Verordnung des Bundesverbraucherministeriums zu
Die Länderkammer hat am Freitag dem Entwurf des Bundesverbraucherministeriums zur nationalen Umsetzung der europäischen Versuchstierrichtlinie zugestimmt. Neben dem neuen Tierschutzgesetz, das bereits im Februar verabschiedet worden war, ist damit ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Tierschutz - jetzt auch im Bereich der Versuchstiere - gemacht worden. Bislang waren die diesbezüglichen Regelungen allein im Tierschutzgesetz enthalten. Künftig wird die Tierschutz-Versuchstierverordnung neben den weiterhin im Tierschutzgesetz vorgesehenen Grundsätzen detaillierte Vorschriften zum Schutz von Versuchstieren enthalten. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner dazu: "Heute ist ein guter Tag für den Tierschutz. Das neue Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Versuchstierverordnung sind zwei wichtige Vorhaben für mehr Tierschutz in Deutschland."
So enthalten die Vorschriften strenge Anforderungen an die Haltung, Zucht und Verwendung von Versuchstieren. Diese betreffen unter anderem die Zwecke, zu denen Tierversuche zulässig sind, die Verpflichtung zur Belastungsminimierung, die Genehmigungsvoraussetzungen, die Sachkunde beteiligter Personen, Verbote und Beschränkungen für die Verwendung bestimmter Tiere, die Verpflichtung zur Bestellung von Tierschutzbeauftragten sowie Tierschutzausschüssen oder Aufzeichnungspflichten. Erstmals ist auch die Information der Öffentlichkeit über genehmigte Tierversuche vorgesehen. Ein weiteres neues Element ist die behördliche, rückblickende Bewertung bestimmter Tierversuche nach deren Abschluss. Zudem wird das Bundesinstitut für Risikobewertung ausdrücklich mit der Aufgabe der Beratung der zuständigen Behörden im Hinblick auf Zucht, Haltung oder Verwendung von Versuchstieren sowie Alternativen zum Tierversuch betraut.
Aigner betonte: "Die neuen Vorschriften sind wichtige Bausteine unserer Tierschutzpolitik. Daneben engagieren wir uns aber auch weiter intensiv für die Entwicklung von Alternativmethoden zum Tierversuch." Besonders sind hier die "Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch" (ZEBET), der Förderschwerpunkt "Ersatzmethoden zum Tierversuch" des Bundesforschungsministeriums, der Tierschutzforschungspreis des BMELV sowie die Unterstützung der "Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen" zu nennen. Innerhalb der Europäischen Union leistet Deutschland damit einen herausragenden Beitrag für die Erforschung tierversuchsfreier Prüfmethoden sowie von Verfahren, die für die Tiere mit weniger Belastungen verbunden sind.
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 03 0 / 1 85 29 - 0
Telefax: 03 0 / 1 85 29 - 42 62
Mail: poststelle@bmelv.bund.de
URL: http://www.bml.de
Bundesrat stimmt neuer Verordnung des Bundesverbraucherministeriums zu
Die Länderkammer hat am Freitag dem Entwurf des Bundesverbraucherministeriums zur nationalen Umsetzung der europäischen Versuchstierrichtlinie zugestimmt. Neben dem neuen Tierschutzgesetz, das bereits im Februar verabschiedet worden war, ist damit ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Tierschutz - jetzt auch im Bereich der Versuchstiere - gemacht worden. Bislang waren die diesbezüglichen Regelungen allein im Tierschutzgesetz enthalten. Künftig wird die Tierschutz-Versuchstierverordnung neben den weiterhin im Tierschutzgesetz vorgesehenen Grundsätzen detaillierte Vorschriften zum Schutz von Versuchstieren enthalten. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner dazu: "Heute ist ein guter Tag für den Tierschutz. Das neue Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Versuchstierverordnung sind zwei wichtige Vorhaben für mehr Tierschutz in Deutschland."
So enthalten die Vorschriften strenge Anforderungen an die Haltung, Zucht und Verwendung von Versuchstieren. Diese betreffen unter anderem die Zwecke, zu denen Tierversuche zulässig sind, die Verpflichtung zur Belastungsminimierung, die Genehmigungsvoraussetzungen, die Sachkunde beteiligter Personen, Verbote und Beschränkungen für die Verwendung bestimmter Tiere, die Verpflichtung zur Bestellung von Tierschutzbeauftragten sowie Tierschutzausschüssen oder Aufzeichnungspflichten. Erstmals ist auch die Information der Öffentlichkeit über genehmigte Tierversuche vorgesehen. Ein weiteres neues Element ist die behördliche, rückblickende Bewertung bestimmter Tierversuche nach deren Abschluss. Zudem wird das Bundesinstitut für Risikobewertung ausdrücklich mit der Aufgabe der Beratung der zuständigen Behörden im Hinblick auf Zucht, Haltung oder Verwendung von Versuchstieren sowie Alternativen zum Tierversuch betraut.
Aigner betonte: "Die neuen Vorschriften sind wichtige Bausteine unserer Tierschutzpolitik. Daneben engagieren wir uns aber auch weiter intensiv für die Entwicklung von Alternativmethoden zum Tierversuch." Besonders sind hier die "Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch" (ZEBET), der Förderschwerpunkt "Ersatzmethoden zum Tierversuch" des Bundesforschungsministeriums, der Tierschutzforschungspreis des BMELV sowie die Unterstützung der "Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen" zu nennen. Innerhalb der Europäischen Union leistet Deutschland damit einen herausragenden Beitrag für die Erforschung tierversuchsfreier Prüfmethoden sowie von Verfahren, die für die Tiere mit weniger Belastungen verbunden sind.
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, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: 03 0 / 1 85 29 - 0; http://www.bml.de
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