07.06.2013 15:39 Uhr in Medien & Presse von Bundesregierung

Kulturstaatsminister Bernd Neumann: Wichtige kultur- und medienpolitische Ziele erreicht

Kurzfassung: Kulturstaatsminister Bernd Neumann: Wichtige kultur- und medienpolitische Ziele erreichtMehrere kultur- und medienpolitisch wichtige Gesetze haben heute den Bundesrat passiert. Kulturstaatsminister Be ...
[Bundesregierung - 07.06.2013] Kulturstaatsminister Bernd Neumann: Wichtige kultur- und medienpolitische Ziele erreicht

Mehrere kultur- und medienpolitisch wichtige Gesetze haben heute den Bundesrat passiert. Kulturstaatsminister Bernd Neumann erklärte dazu: "Mit großer Erleichterung begrüße ich die Verabschiedung von vier kultur- und medienpolitisch bedeutenden gesetzlichen Regelungen im Bundesrat, nachdem gestern bereits der Bundestag zugestimmt hat. Die Umsatzsteuerbefreiung für Bühnenregisseure und -choreographen an öffentlichen und vergleichbaren Bühnen und die Einführung von steuerlichen Kompensationen - angesichts des von der EU vorgegebenen partiellen Wegfalls der Mehrwertsteuerermäßigung für den Kunsthandel - sind bedeutende Vorhaben meiner kulturpolitischen Agenda für die laufende Legislaturperiode, die nun erfolgreich umgesetzt werden konnten."
Diese beiden gesetzlichen Regelungen sind von Kulturstaatsminister Bernd Neumann initiiert und in langwierigen Verhandlungen durchgesetzt worden.
Bernd Neumann weiter: "Ich freue mich darüber hinaus, dass es auch gelungen ist, das Pressegrosso als bewährtes Vertriebssystem und unverzichtbaren Teil unserer Medienordnung gesetzlich abzusichern. Außerdem wird durch die Änderungen des Pressefusionsrechts die wirtschaftliche Basis und die Wettbewerbsfähigkeit der Presseunternehmen spürbar gestärkt."
Für selbstständige Bühnenregisseure und -choreographen wurde heute eine wichtige Regelung getroffen. Sie sieht vor, dass Umsätze von Bühnenregisseuren und -choreographen an öffentlichen und vergleichbaren Theatern künftig steuerbefreit sind. Wegen einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes wäre hier sonst der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent erhoben worden. Die jetzt beschlossene Regelung folgt aus der europarechtlich vorgesehenen Steuerbefreiung der öffentlichen Bühnen und trägt dem herausragenden Stellenwert von Regie- und Choreographieleistungen für Theater, Musik- und Tanztheater Rechnung.
Aufgrund zwingender europarechtlicher Vorgaben entfällt künftig teilweise die Ermäßigung der Mehrwertsteuer für den Kunsthandel. Bereits Ende letzten Jahres ist es auf intensives Betreiben des BKM gelungen, mit der Einführung der "pauschalen Margenbesteuerung" eine Lösung zu finden, die die Verschlechterungen für den Kunsthandel weitgehend kompensiert. Diese Regelung tritt Anfang 2014 in Kraft.
Die gesetzliche Absicherung des Pressegrosso und damit der Erhalt der flächendeckenden und neutralen Vertriebsstruktur leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der publizistischen Vielfalt. Durch die Reform des Pressefusionsrechts soll die Wettbewerbsfähigkeit der Presseverlage und damit letztlich die Pressevielfalt in Deutschland gesichert werden.

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