08.06.2013 11:45 Uhr in Energie & Umwelt und in Wissenschaft & Forschung von Wildtierschutz Deutschland e.V.
Behörde: Nächtliche Kaninchenjagd während der Aufzuchtzeit ist "Eigenverantwortung" der Jäger
Fahrlässiger Umgang mit der JagdgesetzgebungKurzfassung: In der rheinhessischen Weinbaugemeinde Ockenheim bei Bingen am Rhein ist jetzt im Juni eine größere nächtliche Kaninchenjagd der Jagdgenossenschaft geplant. Die zuständige Behörde hat grünes Licht für die Jagd aus Kraftfahrzeugen heraus und mit Scheinwerfern gegeben. Währenddessen versuchen nicht nur Kaninchen, sondern auch Rehe, Füchse und viele am Boden brütenden Vögel ihre Jungtiere großzuziehen. Gedanken von Wildtierschutz Deutschland.
[Wildtierschutz Deutschland e.V. - 08.06.2013] An diesem Wochenende veranstaltet die Jagdgenossenschaft des rheinhessischen Ockenheim im Landkreis Mainz-Bingen (Rheinland-Pfalz) eine "größere Kaninchenbejagung". Im lokalen Amtsblatt wird die Bevölkerung um Verständnis gebeten, da auch in den Abend- und Nachtstunden gejagt werde.
Wildtierschutz Deutschland hat hierzu bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde in Ingelheim und der Oberen Jagdbehörde in Neustadt /Weinstraße nachgefragt. Schließlich findet diese Jagd während einer Zeit statt, in welcher viele Tiere noch ihrem Brutgeschäft oder der Aufzucht der Jungtiere nachgehen, so auch die Wildkaninchen.
Bei der Unteren Jagdbehörde wird uns bestätigt, dass hierzu sogar eine Genehmigung zur Jagd mit Scheinwerfern und aus dem Fahrzeug heraus erteilt wurde. Alles entspreche den aktuellen Gesetzen und Jagdverordnungen, so auch die Obere Jagdbehörde. Auf unseren Einwand, dass es gerade in der Dämmerung und während der Nacht, auch unter Einsatz von Suchscheinwerfern, nicht ausgeschlossen werden könne, dass Elterntiere, die noch zur Aufzucht ihrer Jungtiere erforderlich seien, getötet werden, hieß es lapidar "man vertraue auf die Eigenverantwortung der Jäger".
Was hat es mit Eigenverantwortung zu tun, wenn der Jagdvorsteher während der Zeit, in welcher Jungtiere aufgezogen werden, zu einer groß angelegten Jagd aufruft? Wo ist die Eigenverantwortung der Jäger, wenn sie während der Brut- und Setzzeit großräumig des Nachts mit Scheinwerfern aus Kraftfahrzeugen heraus Kaninchen jagen und ganze Reviere beunruhigen. Ricken mit ihren Kitzen, Fuchsfamilien, Fasanen, vielleicht das letzte Rebhuhn?
Und was hat es mit der Verantwortung einer Behörde auf sich, die willfährig jedem Antragsteller zu jeder Zeit und in der Regel ohne weitere Prüfung die im Gesetz vorgesehene "Einzelfallerlaubnis" zur Jagd aus dem Kraftfahrzeug und mit Scheinwerfer genehmigt? Warum traut sich die Behörde nicht, ihren Ermessensspielraum geltend zu machen und zumindest auf einen späteren Jagdtermin hinzuwirken. Dann, wenn man davon ausgehen kann, dass die Jungtiere selbständig ohne ihre Eltern zurechtkommen?
Was alleine zählt, sind die Interessen der Landwirtschaft und der Jäger. Zumindest die der erstgenannten Gruppe könnten auch wesentlich früher oder später im Jahr bedient werden. Eine Abwägung mit dem entstehenden Tierleid scheint grundsätzlich nicht stattzufinden. Unseres Erachtens gehen hier sowohl die Behörden als auch der Gesetzgeber - in diesem Fall das Land Rheinland-Pfalz - grob fahrlässig mit ihren eigenen Gesetzen um. Diese fordern nämlich auch die Schonung von Elterntieren, die für die Aufzucht ihrer Jungen erforderlich sind.
Durch die Genehmigung der Scheinwerferbejagung im Juni werden unseres Erachtens absehbare Verstöße gegen diese Gesetzesregelung stillschweigend geduldet - auch wenn sich die angesprochenen Institutionen mit der "Eigenverantwortung der Jäger" herausreden.
Wildtierschutz Deutschland hat hierzu bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde in Ingelheim und der Oberen Jagdbehörde in Neustadt /Weinstraße nachgefragt. Schließlich findet diese Jagd während einer Zeit statt, in welcher viele Tiere noch ihrem Brutgeschäft oder der Aufzucht der Jungtiere nachgehen, so auch die Wildkaninchen.
Bei der Unteren Jagdbehörde wird uns bestätigt, dass hierzu sogar eine Genehmigung zur Jagd mit Scheinwerfern und aus dem Fahrzeug heraus erteilt wurde. Alles entspreche den aktuellen Gesetzen und Jagdverordnungen, so auch die Obere Jagdbehörde. Auf unseren Einwand, dass es gerade in der Dämmerung und während der Nacht, auch unter Einsatz von Suchscheinwerfern, nicht ausgeschlossen werden könne, dass Elterntiere, die noch zur Aufzucht ihrer Jungtiere erforderlich seien, getötet werden, hieß es lapidar "man vertraue auf die Eigenverantwortung der Jäger".
Was hat es mit Eigenverantwortung zu tun, wenn der Jagdvorsteher während der Zeit, in welcher Jungtiere aufgezogen werden, zu einer groß angelegten Jagd aufruft? Wo ist die Eigenverantwortung der Jäger, wenn sie während der Brut- und Setzzeit großräumig des Nachts mit Scheinwerfern aus Kraftfahrzeugen heraus Kaninchen jagen und ganze Reviere beunruhigen. Ricken mit ihren Kitzen, Fuchsfamilien, Fasanen, vielleicht das letzte Rebhuhn?
Und was hat es mit der Verantwortung einer Behörde auf sich, die willfährig jedem Antragsteller zu jeder Zeit und in der Regel ohne weitere Prüfung die im Gesetz vorgesehene "Einzelfallerlaubnis" zur Jagd aus dem Kraftfahrzeug und mit Scheinwerfer genehmigt? Warum traut sich die Behörde nicht, ihren Ermessensspielraum geltend zu machen und zumindest auf einen späteren Jagdtermin hinzuwirken. Dann, wenn man davon ausgehen kann, dass die Jungtiere selbständig ohne ihre Eltern zurechtkommen?
Was alleine zählt, sind die Interessen der Landwirtschaft und der Jäger. Zumindest die der erstgenannten Gruppe könnten auch wesentlich früher oder später im Jahr bedient werden. Eine Abwägung mit dem entstehenden Tierleid scheint grundsätzlich nicht stattzufinden. Unseres Erachtens gehen hier sowohl die Behörden als auch der Gesetzgeber - in diesem Fall das Land Rheinland-Pfalz - grob fahrlässig mit ihren eigenen Gesetzen um. Diese fordern nämlich auch die Schonung von Elterntieren, die für die Aufzucht ihrer Jungen erforderlich sind.
Durch die Genehmigung der Scheinwerferbejagung im Juni werden unseres Erachtens absehbare Verstöße gegen diese Gesetzesregelung stillschweigend geduldet - auch wenn sich die angesprochenen Institutionen mit der "Eigenverantwortung der Jäger" herausreden.
Weitere Informationen
Wildtierschutz Deutschland e.V., Herr Lovis Kauertz
Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim, Deutschland
Tel.: 0177 7230086; http://www.wildtierschutz-deutschland.de/
Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim, Deutschland
Tel.: 0177 7230086; http://www.wildtierschutz-deutschland.de/
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
22.01.2018 "Pille" für das Wildschwein ist machbar
20.01.2018 Luxemburg verlängert Jagdverbot auf Füchse
08.01.2018 Längst fällig: Die Pille für das Wildschwein
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Herr Lovis Kauertz
Wildtierschutz Deutschland e.V.
Am Goldberg 5
55435 Gau-Algesheim
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/82420Wildtierschutz Deutschland e.V.
Am Goldberg 5
55435 Gau-Algesheim
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/wildtierschutz-deutschland-e.v.-pressefach.html
Die Pressemeldung "Behörde: Nächtliche Kaninchenjagd während der Aufzuchtzeit ist "Eigenverantwortung" der Jäger" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Behörde: Nächtliche Kaninchenjagd während der Aufzuchtzeit ist "Eigenverantwortung" der Jäger" ist Wildtierschutz Deutschland e.V., vertreten durch Lovis Kauertz.