10.06.2013 12:35 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Fortan sollen die sogenannte "Effektenklausel" und die "Prospekthaftungsklausel" in Versicherungsbedingungen von Rechtsschutzversicherern als unwirksam erachtet werden, so der Bundesgerichtshof.
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Autor der Pressemeldung "BGH: Unwirksamkeit von Klauseln in Rechtschutzversicherungsverträgen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.