10.06.2013 15:40 Uhr in Auto & Motorrad von Auto-Medienportal.Net
Klassikwelt Bodensee: Dekra informiert über H-Kennzeichen
Kurzfassung: Klassikwelt Bodensee: Dekra informiert über H-Kennzeichenampnet - 10. Juni 2013. Im Mittelpunkt des Messeauftritts von Dekra auf der Klassikwelt Bodensee in Friedrichshafen (14. - 16.6.20139 steht da ...
[Auto-Medienportal.Net - 10.06.2013] Klassikwelt Bodensee: Dekra informiert über H-Kennzeichen
ampnet - 10. Juni 2013. Im Mittelpunkt des Messeauftritts von Dekra auf der Klassikwelt Bodensee in Friedrichshafen (14. - 16.6.20139 steht das H-Kennzeichen für Oldtimer. Die Prüforganisation zeigt, welche Änderungen des Originalzustandes für die Erteilung des H-Kennzeichens zulässig sind und welche nicht. An einem Exponat auf dem Messestand in Halle A5, Stand 217, können die Messebesucher außerdem den eigenen Blick schärfen. Es handelt sich um einen VW Käfer, Baujahr 1960.
An dem Fahrzeug sind gegenüber dem Originalzustand eine Reihe von technischen Änderungen vorgenommen worden, die jeweils die Frage aufwerfen: Schließt dieser Umbau die Erteilung des H-Kennzeichens aus, oder handelt es sich um eine zeittypische Veränderung? Mit einem Ratespiel können die Messebesucher ihr eigenes Urteilsvermögen und ihre Fachkenntnis testen. Zu gewinnen gibt es ein detailliertes Dekra-Oldtimer-Wertgutachten.
Für das Oldtimer-Kennzeichen schreibt der Gesetzgeber konkrete Voraussetzungen vor. Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein und von einem Sachverständigen in einem Gutachten als "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" eingestuft werden. "Es muss - im Vergleich zu ganz normalen alten Fahrzeugen - einen guten Pflege- und Erhaltungszustand aufweisen", sagt Thorsten Ruthmann, Koordinator des Dekra Classic Service. Zudem müssen die Hauptbaugruppen an den damaligen Originalzustand angelehnt oder zeitgenössisch ersetzt sein. Und schließlich dürfen zusätzliche Ausrüstungen oder Ausstattungen den Originaleindruck des Fahrzeugs nicht beeinträchtigen.
Für ein positives Oldtimer-Gutachten muss das Fahrzeug außerdem die Hauptuntersuchung (HU) bestehen und darf nur leichte, dem Status "Kulturgut" angemessene Gebrauchsspuren aufweisen. Wichtig zu unterscheiden sind die dem Fahrzeugalter angemessenen Gebrauchsspuren, die so genannte Patina, und Nutzungsspuren durch mangelnde Pflege oder regelrechte Schäden.
Dekra beantwortet auf der Klassikwelt Bodensee auch Fragen zu allen anderen Oldtimer-Themen. Zunehmend wichtig werden angesichts der gegenwärtigen Marktlage aktuelle Wertgutachten. "Die Marktwerte von Oldtimern sind auffällig in Bewegung, in aller Regel nach oben", so Thorsten Ruthmann. "Deshalb sind Wertgutachten schon nach wenigen Jahren teilweise überholt. Es empfiehlt sich im Zweifelsfall ein neues Gutachten einzuholen, um einer möglichen Unterversicherung aus dem Weg zu gehen."
Die Dekra-Experten sind auf der Klassikwelt Bodensee auch verantwortlich für die technische Abnahme der Fahrzeuge auf dem Messerundkurs. Täglich werden die klassischen Pkw und Motorräder im Fahrerlager in der Halle A6 durchgecheckt; von dort aus starten sie dann zu ihren schnellen Fahrten auf dem Rundkurs entlang der Hallen A6 bis A2. (ampnet/jri)
Bildunterschrift: Für das H-Kennzeichen muss ein Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein und von einem Sachverständigen in einem Gutachten als "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" eingestuft werden. - Foto: Auto-Medienportal.Net/Dekra
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ampnet - 10. Juni 2013. Im Mittelpunkt des Messeauftritts von Dekra auf der Klassikwelt Bodensee in Friedrichshafen (14. - 16.6.20139 steht das H-Kennzeichen für Oldtimer. Die Prüforganisation zeigt, welche Änderungen des Originalzustandes für die Erteilung des H-Kennzeichens zulässig sind und welche nicht. An einem Exponat auf dem Messestand in Halle A5, Stand 217, können die Messebesucher außerdem den eigenen Blick schärfen. Es handelt sich um einen VW Käfer, Baujahr 1960.
An dem Fahrzeug sind gegenüber dem Originalzustand eine Reihe von technischen Änderungen vorgenommen worden, die jeweils die Frage aufwerfen: Schließt dieser Umbau die Erteilung des H-Kennzeichens aus, oder handelt es sich um eine zeittypische Veränderung? Mit einem Ratespiel können die Messebesucher ihr eigenes Urteilsvermögen und ihre Fachkenntnis testen. Zu gewinnen gibt es ein detailliertes Dekra-Oldtimer-Wertgutachten.
Für das Oldtimer-Kennzeichen schreibt der Gesetzgeber konkrete Voraussetzungen vor. Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein und von einem Sachverständigen in einem Gutachten als "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" eingestuft werden. "Es muss - im Vergleich zu ganz normalen alten Fahrzeugen - einen guten Pflege- und Erhaltungszustand aufweisen", sagt Thorsten Ruthmann, Koordinator des Dekra Classic Service. Zudem müssen die Hauptbaugruppen an den damaligen Originalzustand angelehnt oder zeitgenössisch ersetzt sein. Und schließlich dürfen zusätzliche Ausrüstungen oder Ausstattungen den Originaleindruck des Fahrzeugs nicht beeinträchtigen.
Für ein positives Oldtimer-Gutachten muss das Fahrzeug außerdem die Hauptuntersuchung (HU) bestehen und darf nur leichte, dem Status "Kulturgut" angemessene Gebrauchsspuren aufweisen. Wichtig zu unterscheiden sind die dem Fahrzeugalter angemessenen Gebrauchsspuren, die so genannte Patina, und Nutzungsspuren durch mangelnde Pflege oder regelrechte Schäden.
Dekra beantwortet auf der Klassikwelt Bodensee auch Fragen zu allen anderen Oldtimer-Themen. Zunehmend wichtig werden angesichts der gegenwärtigen Marktlage aktuelle Wertgutachten. "Die Marktwerte von Oldtimern sind auffällig in Bewegung, in aller Regel nach oben", so Thorsten Ruthmann. "Deshalb sind Wertgutachten schon nach wenigen Jahren teilweise überholt. Es empfiehlt sich im Zweifelsfall ein neues Gutachten einzuholen, um einer möglichen Unterversicherung aus dem Weg zu gehen."
Die Dekra-Experten sind auf der Klassikwelt Bodensee auch verantwortlich für die technische Abnahme der Fahrzeuge auf dem Messerundkurs. Täglich werden die klassischen Pkw und Motorräder im Fahrerlager in der Halle A6 durchgecheckt; von dort aus starten sie dann zu ihren schnellen Fahrten auf dem Rundkurs entlang der Hallen A6 bis A2. (ampnet/jri)
Bildunterschrift: Für das H-Kennzeichen muss ein Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein und von einem Sachverständigen in einem Gutachten als "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" eingestuft werden. - Foto: Auto-Medienportal.Net/Dekra
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