11.06.2013 10:02 Uhr in Computer & Internet von Gesellschaft für Informatik e.V.
DE-Mail für Schriftverkehr mit Behörden muss standardmäßig Ende-zu-Ende verschlüsselt werden
Kurzfassung: DE-Mail für Schriftverkehr mit Behörden muss standardmäßig Ende-zu-Ende verschlüsselt werdenBonn, 11. Juni 2013 Im April hat der Bundestag das "Gesetz zur Förderung der elektronischen Ve ...
[Gesellschaft für Informatik e.V. - 11.06.2013] DE-Mail für Schriftverkehr mit Behörden muss standardmäßig Ende-zu-Ende verschlüsselt werden
Bonn, 11. Juni 2013 Im April hat der Bundestag das "Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung" verabschiedet, das den Schriftverkehr mit Behörden um elektronische Kommunikationsmöglichkeiten, vorrangig der De-Mail, erweitert. Dabei soll für die Bürgerinnen und Bürger die Kommunikation mit den Behörden erleichtert und gleichzeitig die Sicherheit gegenüber der herkömmlichen E-Mail erhöht werden.
Hartmut Pohl, Sprecher des Arbeitskreises "Datenschutz und IT-Sicherheit" der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI): "Grundsätzlich begrüßen wir die Möglichkeit eines Kontaktes mit Behörden auf elektronischem Weg. Allerdings bietet die De-Mail in ihrer derzeitigen Form keine wirklich höhere Sicherheit gegenüber der herkömmlichen E-Mail. Bürgerinnen und Bürgern darf hier nicht falsche Sicherheit vorgetäuscht werden."
De-Mails werden nämlich standardmäßig nicht Ende-zu-Ende-verschlüsselt, obwohl die Möglichkeit dieser Verschlüsselung prinzipiell vorgesehen ist. Irreführenderweise ist die standardmäßig eingestellte Verschlüsselung eine reine Transportverschlüsselung, die den Datentransfer von Server zu Server gegen Abhören absichert - allerdings alle Mails in den Servern unverschlüsselt zwischenspeichert. Diese Transportverschlüsselung ist nicht neu, sondern wird vielmehr schon seit Jahren von E-Mail-Anbietern verwendet.
Pohl: "Eine tatsächliche Ende-zu-Ende-Verschlüsselung des Inhalts der E-Mail ist allerdings nicht vorgeschrieben und auch nicht voreingestellt, obwohl sie Stand der Technik und für Geschäftskommunikationen und Industrie unverzichtbar ist. Diese Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist erst die Voraussetzung für einen sicheren E-Mail-Verkehr." Dabei sind die technischen Voraussetzungen für eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gegeben: De-Mail-Anbieter sind verpflichtet, einen Verzeichnisdienst anzubieten, in dem jeder Teilnehmer seinen öffentlichen Schlüssel hinterlegen kann, und mit dem man vertraulich mit ihm Kontakt aufnehmen kann. Mittels der im Signaturgesetz festgelegten und im neuen elektronischen Personalausweis implementierten qualifizierten elektronischen Signatur wäre sogar eine vollkommen vertrauliche Kommunikation zwischen nachweisbar identifizierten (authentifizierten) Personen möglich. Wird die Verwendung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung jedoch nicht vorgeschrieben, ist zu befürchten, dass sie in der Praxis nicht verwendet wird. Pohl: "Unter diesen Umständen bleibt die De-Mail im Kern unsicher und für behördlichen und vielen privaten (z.B. mit Ärzten, Banken) Schriftverkehr ungeeignet. Deshalb sollte die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in der Kommunikation mindestens mit Behörden Pflicht werden."
Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) ist eine gemeinnützige Fachgesellschaft zur Förderung der Informatik in all ihren Aspekten und Belangen. Gegründet im Jahr 1969 ist die GI mit ihren heute rund 20.000 Mitgliedern die größte Vertretung von Informatikerinnen und Informatikern im deutschsprachigen Raum. Die Mitglieder der GI kommen aus Wissenschaft, Wirtschaft, öffentlicher Verwaltung, Lehre und Forschung.
Bei Veröffentlichung Belegexemplar erbeten. Vielen Dank!
Gesellschaft für Informatik e.V. (GI)
Wissenschaftszentrum
Ahrstr. 45
53175 Bonn
Tel.: +49 (0)228/302-145 / Fax: +49 (0)228/302-167
E-Mail: gs@gi.de / WWW: http://www.gi.de
Cornelia Winter
Stellvertreterin des Geschäftsführers
Tel.: +49 (0)228/302-147 / E-Mail: cornelia.winter@gi.de
Bonn, 11. Juni 2013 Im April hat der Bundestag das "Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung" verabschiedet, das den Schriftverkehr mit Behörden um elektronische Kommunikationsmöglichkeiten, vorrangig der De-Mail, erweitert. Dabei soll für die Bürgerinnen und Bürger die Kommunikation mit den Behörden erleichtert und gleichzeitig die Sicherheit gegenüber der herkömmlichen E-Mail erhöht werden.
Hartmut Pohl, Sprecher des Arbeitskreises "Datenschutz und IT-Sicherheit" der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI): "Grundsätzlich begrüßen wir die Möglichkeit eines Kontaktes mit Behörden auf elektronischem Weg. Allerdings bietet die De-Mail in ihrer derzeitigen Form keine wirklich höhere Sicherheit gegenüber der herkömmlichen E-Mail. Bürgerinnen und Bürgern darf hier nicht falsche Sicherheit vorgetäuscht werden."
De-Mails werden nämlich standardmäßig nicht Ende-zu-Ende-verschlüsselt, obwohl die Möglichkeit dieser Verschlüsselung prinzipiell vorgesehen ist. Irreführenderweise ist die standardmäßig eingestellte Verschlüsselung eine reine Transportverschlüsselung, die den Datentransfer von Server zu Server gegen Abhören absichert - allerdings alle Mails in den Servern unverschlüsselt zwischenspeichert. Diese Transportverschlüsselung ist nicht neu, sondern wird vielmehr schon seit Jahren von E-Mail-Anbietern verwendet.
Pohl: "Eine tatsächliche Ende-zu-Ende-Verschlüsselung des Inhalts der E-Mail ist allerdings nicht vorgeschrieben und auch nicht voreingestellt, obwohl sie Stand der Technik und für Geschäftskommunikationen und Industrie unverzichtbar ist. Diese Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist erst die Voraussetzung für einen sicheren E-Mail-Verkehr." Dabei sind die technischen Voraussetzungen für eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gegeben: De-Mail-Anbieter sind verpflichtet, einen Verzeichnisdienst anzubieten, in dem jeder Teilnehmer seinen öffentlichen Schlüssel hinterlegen kann, und mit dem man vertraulich mit ihm Kontakt aufnehmen kann. Mittels der im Signaturgesetz festgelegten und im neuen elektronischen Personalausweis implementierten qualifizierten elektronischen Signatur wäre sogar eine vollkommen vertrauliche Kommunikation zwischen nachweisbar identifizierten (authentifizierten) Personen möglich. Wird die Verwendung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung jedoch nicht vorgeschrieben, ist zu befürchten, dass sie in der Praxis nicht verwendet wird. Pohl: "Unter diesen Umständen bleibt die De-Mail im Kern unsicher und für behördlichen und vielen privaten (z.B. mit Ärzten, Banken) Schriftverkehr ungeeignet. Deshalb sollte die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in der Kommunikation mindestens mit Behörden Pflicht werden."
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, 53175 Bonn , Deutschland
Tel.: 0228/302-145; http://www.gi-ev.de
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