'Hochwasserschutz nur miteinander, nicht gegeneinander'

Kurzfassung: "Hochwasserschutz nur miteinander, nicht gegeneinander"Ministerin Aigner wendet sich gegen Schuldzuweisungen an LandwirtschaftVor dem Hintergrund der Diskussion um Hochwasserschutz in Deutschland hat ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 11.06.2013] "Hochwasserschutz nur miteinander, nicht gegeneinander"

Ministerin Aigner wendet sich gegen Schuldzuweisungen an Landwirtschaft
Vor dem Hintergrund der Diskussion um Hochwasserschutz in Deutschland hat sich Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner vor die Landwirtschaft gestellt, betroffenen Betrieben weitere Hilfen zugesagt und gleichzeitig vor einseitigen Schuldzuweisungen gewarnt:
"Wir erleben gegenwärtig eine Naturkatastrophe, deren Ausmaße noch immer nicht absehbar sind. Insgesamt gehen die Schäden in die Milliarden. Auch die Landwirtschaft ist schwer getroffen: Hunderte Höfe stehen unter Wasser, Felder sind verwüstet, Anlagen zerstört, vielerorts wurde die gesamte Ernte vernichtet. Bund und Länder werden die betroffenen Landwirte in dieser schwierigen Situation nicht im Stich lassen", bekräftigte Aigner am Dienstag in Berlin. Die Ministerin hatte vergangene Woche in Sachsen und Bayern betroffene Betriebe besucht, um sich vor Ort einen Überblick über die Schäden zu verschaffen.
Vor dem Hintergrund der öffentlichen Debatte um einen besseren Hochwasserschutz in Deutschland stellte sich Aigner vor die Landwirtschaft: "Ich warne vor falschen Schuldzuweisungen. Es kann nicht sein, dass einzelne Interessenvertreter jetzt ausgerechnet die vom Hochwasser schwer getroffene Landwirtschaft zum Sündenbock machen. Die übergroße Mehrheit unserer Landwirte in Deutschland wurde und wird ihrer Verantwortung für Naturschutz und Hochwasserschutz gerecht. Alle wissen: Hochwasserschutz geht nur miteinander, nicht gegeneinander. Wirksamer Hochwasserschutz ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die im Konsens gelöst werden muss. Wie auch viele andere Grundeigentümer haben Landwirte in der Vergangenheit vielerorts unter Beweis gestellt, dass es die Bereitschaft gibt, eigene Interessen den Interessen des Gemeinwohls unterzuordnen. Schließlich haben die Landwirte selbst großes Interesse an wirksamen Schutzmaßnahmen, denn es sind ihre Felder, ihre Höfe und ihr Vieh, die im Falle eines Hochwassers ebenso von den Fluten bedroht sind wie andere Betriebe oder Wohnhäuser", erklärte Aigner. Die Ministerin kritisierte, die Debatte um eine mögliche Ausweitung von Enteignungen gehe am Ziel vorbei: "Wir haben in Deutschland eine klare Rechtslage, es bedarf aus meiner Sicht hier keiner Änderung. Enteignungen von Grundeigentümern bei Bauprojekten - egal ob Radweg, Autobahn oder Damm, egal ob ein Landwirt betroffen ist oder ein anderer Eigentümer - können immer nur das allerletzte Mittel sein. Dabei muss es auch in Zukunft bleiben."

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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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