11.06.2013 17:13 Uhr in Gesellschaft & Familie von Auswärtiges Amt

Kinder dürfen nicht als billige Arbeitskräfte missbraucht werden

Kurzfassung: Kinder dürfen nicht als billige Arbeitskräfte missbraucht werdenZum Welttag gegen Kinderarbeit am 12. Juni erklärte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, heute (11.06.) ...
[Auswärtiges Amt - 11.06.2013] Kinder dürfen nicht als billige Arbeitskräfte missbraucht werden

Zum Welttag gegen Kinderarbeit am 12. Juni erklärte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, heute (11.06.):
Es ist erschreckend, dass weltweit 215 Millionen Kinder jeden Tag arbeiten müssen, um sich oder ihre Familien zu unterstützen. Sie schuften in Steinbrüchen, auf Baumwollfeldern oder in Textilfabriken, werden als Haussklaven missbraucht oder als Soldaten eingesetzt, ihre Körper werden verkauft.
Weltweit haben 177 Staaten die Konvention zur Abschaffung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit ratifiziert. Aktuell sehen wir jedoch, dass Kinder weiterhin als billige Arbeitskräfte missbraucht und ausgebeutet werden, zum Beispiel auf Baumwollfeldern in Usbekistan, an Nähmaschinen in Bangladesch, bei der Herstellung von Lehmziegeln in Pakistan oder der Kakaoernte in Côte dIvoire.
Wir müssen mehr tun, um Kindern ein kindgerechtes Leben zu ermöglichen. Sie sollten zur Schule gehen und lernen, sie sollten spielen und sich mit ihren Freunden treffen können. Dabei kann jeder von uns einen kleinen Beitrag leisten - fragen Sie nach den Produktionsbedingungen beim Kauf eines T-Shirts.
Darüber hinaus müssen wir die wichtigste Ursache für Kinderarbeit, nämlich die Armut der Eltern, bekämpfen. Das ist das wichtigste entwicklungspolitische Ziel der Bundesregierung.
Hintergrund:
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) rief 2002 erstmals zum Welttag gegen Kinderarbeit auf. Seitdem wird der Tag jährlich am 12. Juni begangen. Er soll die Aufmerksamkeit auf das Schicksal von Millionen von Kindern in der ganzen Welt richten.
177 Staaten haben die ILO-Konvention Nr. 182 zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit ratifiziert, 166 Staaten die Konvention Nr. 138 zum Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung.
Markus Löning trifft am Welttag gegen Kinderarbeit die Ombudsfrau für Menschenrechte des usbekischen Parlaments, Frau Raschidowa, und wird mit ihr auch über den Zwangseinsatz von Kindern für die jährliche Baumwollernte sprechen.

Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 5000-2056
Telefax: 030-5000-3743
Mail: poststelle@auswaertiges-amt.de
URL: http://www.auswaertiges-amt.de
Weitere Informationen
Auswärtiges Amt
Auswärtiges Amt Das Auswärtige Amt ist zuständig für die Pflege der Beziehungen zu anderen Staaten sowie zu den zwischen- und überstaatlichen Organisationen.Der Auswärtige Dienst versteht sich neben seiner Funktion als Gestalter der Außenpolitik als Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger, die deutsche Wirtschaft, das deutsche Kulturleben und für Parlamentarier und Regierungsvertreter aller Ebenen. Sein Dienstleistungsangebot ist für den Auswärtigen Dienst neben der klassischen Diplomatie zu seiner zweiten, tragenden Säule geworden: Es macht heute gut die Hälfte seiner Aktivitäten aus. So steht das Auswärtige Amt als modernes und aufgeschlossenes Dienstleistungsunternehmen weltweit seiner "Kundschaft", mit seinem Know-how und seinen Kontakten mit Rat und Tat zur Seite.
Auswärtiges Amt,
, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: 030 5000-2056; http://www.auswaertiges-amt.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt

Auswärtiges Amt

10117 Berlin
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
030 5000-2056
Fax:
030-5000-3743
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/82657

https://www.prmaximus.de/pressefach/auswärtiges-amt-pressefach.html
Die Pressemeldung "Kinder dürfen nicht als billige Arbeitskräfte missbraucht werden" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Kinder dürfen nicht als billige Arbeitskräfte missbraucht werden" ist Auswärtiges Amt, vertreten durch .