13.06.2013 09:15 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Eine Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter einer Wohnung kann auch dann möglich sein, wenn dieser die Wohnung ausschließlich für berufliche Zwecke gebrauchen möchte.
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Herr M Rainer
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Autor der Pressemeldung "Eigenbedarfskündigung von Wohnungen für rein berufliche Zwecke" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.