14.06.2013 09:33 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
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Ein Betriebsübergang tritt ein, wenn derjenige, der den Betrieb übernimmt, in die Rechte und Pflichten aus den Arbeitsverhältnissen eintritt, die im Zeitpunkt des Übergangs bestehen.
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Autor der Pressemeldung "Betriebsübergang durch Wechsel des Betriebsinhabers" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.