14.06.2013 09:35 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
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Hat ein Leasingnehmer nach dem Leasingvertrag für den kalkulierten Restwert des Leasinggutes einzustehen, trifft den Leasingeber u.U. die vertragliche Pflicht, das Leasinggut bestmöglich zu verwerten.
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Autor der Pressemeldung "Leasing: Verletzung vertraglicher Nebenpflicht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.