14.06.2013 09:40 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft liegt vor, soweit zwischen den Ehepartner kein Ehevertrag geschlossen oder ein besonderer Güterstand gewählt wurde.
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Autor der Pressemeldung "Der Zugewinnausgleich" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.