14.06.2013 09:46 Uhr in Gesellschaft & Familie von Auswärtiges Amt
Staatsministerin Pieper: Auslandsschulgesetz ist ein historischer Moment
Kurzfassung: Staatsministerin Pieper: Auslandsschulgesetz ist ein historischer MomentStaatsministerin Cornelia Pieper begrüßte den Beschluss des Deutsche Bundestags am 13. Juni 2013 zum Auslandsschulgesetz und s ...
[Auswärtiges Amt - 14.06.2013] Staatsministerin Pieper: Auslandsschulgesetz ist ein historischer Moment
Staatsministerin Cornelia Pieper begrüßte den Beschluss des Deutsche Bundestags am 13. Juni 2013 zum Auslandsschulgesetz und sagte heute (14.06.) in Berlin:
Das ist ein historischer Moment für die Deutschen Auslandsschulen. Der Deutsche Bundestag hat erstmals eine eigene gesetzliche Grundlage für deren Förderung beschlossen.
Wir erkennen damit die erfolgreiche Arbeit dieser Schulen an. Sie sind Leuchttürme des deutschen Bildungssystems und Grundpfeiler für eine werteorientierte Außenpolitik.
Mit dem Auslandsschulgesetz soll Planungssicherheit für die Schulen geschaffen werden, indem sie einen Rechtsanspruch auf Finanzierung für drei Jahre erwerben. Durch die Budgetierung erhalten sie mehr Eigenständigkeit.
Darüber hinaus wird mit dem Gesetz der gestiegenen Bedeutung Rechnung getragen, die die Deutschen Auslandsschulen in den letzten Jahren auf Grund der demographischen Entwicklung, dem daraus resultierenden Fachkräftemangel und der Internationalisierung des Hochschulstandortes Deutschland erhalten haben.
Hintergrund:
Das Auslandsschulgesetz wurde auf Initiative von Staatsministerin Pieper unter Federführung des Auswärtigen Amtes gemeinsam mit Ländern, Verbänden und der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen erarbeitet. Es gewährt Schulen, die ihren Aufbau abgeschlossen haben und dies durch nachhaltig stabile Absolventenzahlen nachweisen, einen gesetzlichen Förderanspruch.
Die nötige Schwelle ist erreicht, wenn eine Schule über drei Jahre im Durchschnitt 12 Schulabschlüsse pro Jahr vergeben hat. So werden mit diesem Gesetz sofort 82 von 141 Deutschen Auslandsschulen den Rechtsanspruch nutzen können.
Schulen im Aufbau oder kleine Schulen an schwierigen Standorten, die die Kriterien für den gesetzlichen Förderanspruch (noch) nicht erfüllen können, werden weiterhin mit dem flexiblen Instrument der Zuwendungsförderung ihren spezifischen Bedürfnissen entsprechend gefördert und bei Erfüllung der Qualitätskriterien noch anspruchsberechtigt werden können.
Das Auslandsschulgesetz setzt das 2011 zwischen Bund und Ländern vereinbarte beschlossene Reformkonzept für das Auslandsschulwesen um. Die Zahl der verpflichtend an die Auslandsschulen vermittelten Auslandsdienstlehrkräfte wird zu Gunsten einer deutlich erhöhten finanziellen Förderung abgesenkt. Die Schulen haben in Zukunft die Wahl, diese Gelder entweder für die Vermittlung zusätzlicher Auslandslehrer oder für die Einstellung geeigneter Lehrkräfte vor Ort einzusetzen. Die finanzielle Förderung wird - anders als bisher - als Budget, unabhängig von den Eigenmitteln der Auslandsschulen, gewährt. Die staatliche deutsche Förderung wird so für die Schulträger gleichzeitig berechenbarer und flexibler einsetzbar.
Das Gesetz würdigt die Rolle des Deutschen Sprachdiploms (DSD) als vorrangiges Instrument der schulischen Förderung der deutschen Sprache im Ausland auf hohem Niveau. Das DSD wird im Ausland auch von vielen Hundert Schulen angeboten, die keine Deutschen Auslandsschulen sind.
Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 5000-2056
Telefax: 030-5000-3743
Mail: poststelle@auswaertiges-amt.de
URL: http://www.auswaertiges-amt.de
Staatsministerin Cornelia Pieper begrüßte den Beschluss des Deutsche Bundestags am 13. Juni 2013 zum Auslandsschulgesetz und sagte heute (14.06.) in Berlin:
Das ist ein historischer Moment für die Deutschen Auslandsschulen. Der Deutsche Bundestag hat erstmals eine eigene gesetzliche Grundlage für deren Förderung beschlossen.
Wir erkennen damit die erfolgreiche Arbeit dieser Schulen an. Sie sind Leuchttürme des deutschen Bildungssystems und Grundpfeiler für eine werteorientierte Außenpolitik.
Mit dem Auslandsschulgesetz soll Planungssicherheit für die Schulen geschaffen werden, indem sie einen Rechtsanspruch auf Finanzierung für drei Jahre erwerben. Durch die Budgetierung erhalten sie mehr Eigenständigkeit.
Darüber hinaus wird mit dem Gesetz der gestiegenen Bedeutung Rechnung getragen, die die Deutschen Auslandsschulen in den letzten Jahren auf Grund der demographischen Entwicklung, dem daraus resultierenden Fachkräftemangel und der Internationalisierung des Hochschulstandortes Deutschland erhalten haben.
Hintergrund:
Das Auslandsschulgesetz wurde auf Initiative von Staatsministerin Pieper unter Federführung des Auswärtigen Amtes gemeinsam mit Ländern, Verbänden und der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen erarbeitet. Es gewährt Schulen, die ihren Aufbau abgeschlossen haben und dies durch nachhaltig stabile Absolventenzahlen nachweisen, einen gesetzlichen Förderanspruch.
Die nötige Schwelle ist erreicht, wenn eine Schule über drei Jahre im Durchschnitt 12 Schulabschlüsse pro Jahr vergeben hat. So werden mit diesem Gesetz sofort 82 von 141 Deutschen Auslandsschulen den Rechtsanspruch nutzen können.
Schulen im Aufbau oder kleine Schulen an schwierigen Standorten, die die Kriterien für den gesetzlichen Förderanspruch (noch) nicht erfüllen können, werden weiterhin mit dem flexiblen Instrument der Zuwendungsförderung ihren spezifischen Bedürfnissen entsprechend gefördert und bei Erfüllung der Qualitätskriterien noch anspruchsberechtigt werden können.
Das Auslandsschulgesetz setzt das 2011 zwischen Bund und Ländern vereinbarte beschlossene Reformkonzept für das Auslandsschulwesen um. Die Zahl der verpflichtend an die Auslandsschulen vermittelten Auslandsdienstlehrkräfte wird zu Gunsten einer deutlich erhöhten finanziellen Förderung abgesenkt. Die Schulen haben in Zukunft die Wahl, diese Gelder entweder für die Vermittlung zusätzlicher Auslandslehrer oder für die Einstellung geeigneter Lehrkräfte vor Ort einzusetzen. Die finanzielle Förderung wird - anders als bisher - als Budget, unabhängig von den Eigenmitteln der Auslandsschulen, gewährt. Die staatliche deutsche Förderung wird so für die Schulträger gleichzeitig berechenbarer und flexibler einsetzbar.
Das Gesetz würdigt die Rolle des Deutschen Sprachdiploms (DSD) als vorrangiges Instrument der schulischen Förderung der deutschen Sprache im Ausland auf hohem Niveau. Das DSD wird im Ausland auch von vielen Hundert Schulen angeboten, die keine Deutschen Auslandsschulen sind.
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