14.06.2013 12:57 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von IFAW
Bundesregierung hält am EU-Handelsverbot für Robbenprodukte fest
Kurzfassung: Bundesregierung hält am EU-Handelsverbot für Robbenprodukte festDer Bundestag beschloss letzte Nacht einstimmig, dass die Bundesregierung am bestehenden europaweiten Handelsverbot für Robbenprodukt ...
[IFAW - 14.06.2013] Bundesregierung hält am EU-Handelsverbot für Robbenprodukte fest
Der Bundestag beschloss letzte Nacht einstimmig, dass die Bundesregierung am bestehenden europaweiten Handelsverbot für Robbenprodukte festhalten soll. Damit reagieren die Bundestagsfraktionen auf den Versuch Kanadas und Norwegens, das EU-Gesetz vor der WTO (Welthandelsorganisation) anzufechten. Das Verfahren läuft derzeit, eine Entscheidung wird noch in diesem Jahr erwartet. Der IFAW (Internationaler Tierschutz-Fonds) hatte in vielen EU-Mitgliedsstaaten intensiv an der Einführung des Handelsverbots gearbeitet.
"Dieses EU-weite Handelsverbot hat die Robbenschlächterei um etwa 80 Prozent verringert", so Dr. Ralf Sonntag, Meeresbiologe und Leiter des IFAW-Deutschland. "Deshalb muss das Handelsverbot unbedingt bestehen bleiben. Die Resolution des Bundestages drückt die Entschlossenheit der deutschen Regierung aus, sich gegen jede Aufweichung des Gesetzes zu wehren und auch die EU aufzufordern, weiter entschieden daran festzuhalten."
Seit Inkrafttreten der EU-Verordnung im Jahr 2010 ist das Geschäft mit den Robbenfellen extrem eingebrochen, die Anzahl der getöteten Robben ist von ca. 350.000 auf 40.000 bis 70.000 jährlich zurückgegangen. Der IFAW geht davon aus, dass dies hauptsächlich auf das Handelsverbot zurückzuführen ist, die Bundesregierung teilt diese Einschätzung.
Der Bundestagsantrag betont, dass eine Lockerung oder Rücknahme des EU-Handelsverbotes aus Tierschutz- und Artenschutzaspekten für die Bundesregierung nicht akzeptabel wäre, da dies erneut eine bedrohliche Zunahme der Robbenjagd zur Folge hätte.
"Durch diesen bindenden Beschluss können wir sicher sein, dass sich unsere Regierung vehement für das Fortbestehen des Handelsverbots einsetzen und den WTO-Prozess genau verfolgen wird", so Dr. Sonntag. "Das lässt uns hoffen, dass dieses Mal tatsächlich ethische Werte über Handelsinteressen siegen könnten."
Der Ausgang der WTO-Verhandlungen wird von Tier- und Artenschutzverbänden mit Spannung erwartet, weil er einen Präzedenzfall schaffen wird für ähnliche Verfahren bei denen es um Tierschutz versus Wirtschaft geht.
Den Bundestagsantrag finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/138/1713890.pdf
Dörte von der Reith
Telefon: 040-86650033
Mobiltelefon: 0160-90486493
E-Mail: dreith@ifaw.org
Der Bundestag beschloss letzte Nacht einstimmig, dass die Bundesregierung am bestehenden europaweiten Handelsverbot für Robbenprodukte festhalten soll. Damit reagieren die Bundestagsfraktionen auf den Versuch Kanadas und Norwegens, das EU-Gesetz vor der WTO (Welthandelsorganisation) anzufechten. Das Verfahren läuft derzeit, eine Entscheidung wird noch in diesem Jahr erwartet. Der IFAW (Internationaler Tierschutz-Fonds) hatte in vielen EU-Mitgliedsstaaten intensiv an der Einführung des Handelsverbots gearbeitet.
"Dieses EU-weite Handelsverbot hat die Robbenschlächterei um etwa 80 Prozent verringert", so Dr. Ralf Sonntag, Meeresbiologe und Leiter des IFAW-Deutschland. "Deshalb muss das Handelsverbot unbedingt bestehen bleiben. Die Resolution des Bundestages drückt die Entschlossenheit der deutschen Regierung aus, sich gegen jede Aufweichung des Gesetzes zu wehren und auch die EU aufzufordern, weiter entschieden daran festzuhalten."
Seit Inkrafttreten der EU-Verordnung im Jahr 2010 ist das Geschäft mit den Robbenfellen extrem eingebrochen, die Anzahl der getöteten Robben ist von ca. 350.000 auf 40.000 bis 70.000 jährlich zurückgegangen. Der IFAW geht davon aus, dass dies hauptsächlich auf das Handelsverbot zurückzuführen ist, die Bundesregierung teilt diese Einschätzung.
Der Bundestagsantrag betont, dass eine Lockerung oder Rücknahme des EU-Handelsverbotes aus Tierschutz- und Artenschutzaspekten für die Bundesregierung nicht akzeptabel wäre, da dies erneut eine bedrohliche Zunahme der Robbenjagd zur Folge hätte.
"Durch diesen bindenden Beschluss können wir sicher sein, dass sich unsere Regierung vehement für das Fortbestehen des Handelsverbots einsetzen und den WTO-Prozess genau verfolgen wird", so Dr. Sonntag. "Das lässt uns hoffen, dass dieses Mal tatsächlich ethische Werte über Handelsinteressen siegen könnten."
Der Ausgang der WTO-Verhandlungen wird von Tier- und Artenschutzverbänden mit Spannung erwartet, weil er einen Präzedenzfall schaffen wird für ähnliche Verfahren bei denen es um Tierschutz versus Wirtschaft geht.
Den Bundestagsantrag finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/138/1713890.pdf
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