14.06.2013 15:51 Uhr in Auto & Motorrad von Auto-Medienportal.Net
Urteil: Deutscher Hauptmann haftet nicht für Autounfall in Afghanistan
Kurzfassung: Urteil: Deutscher Hauptmann haftet nicht für Autounfall in Afghanistanampnet - 14. Juni 2013. Ein Hauptmann der Bundeswehr, der beim Einsatz in Afghanistan einen Verkehrsunfall verschuldet hat, muss ...
[Auto-Medienportal.Net - 14.06.2013] Urteil: Deutscher Hauptmann haftet nicht für Autounfall in Afghanistan
ampnet - 14. Juni 2013. Ein Hauptmann der Bundeswehr, der beim Einsatz in Afghanistan einen Verkehrsunfall verschuldet hat, muss für den Schaden nicht aus eigener Tasche aufkommen. Einem mit den Verhältnissen im Kampfgebiet vor Ort Vertrauten kann es nicht als grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, wenn er seinen Wagen während eines Überholvorganges kurzfristig über das erlaubte Maß hinaus beschleunigt, um die damit verbundene erhöhte Gefährdungssituation schnellstmöglich hinter sich zu bringen hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. (Az. 1 K 1009/12).
Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, stieß der in Mazar-e-Sharif Stationierte mit seinem Dienstfahrzeug im Camp Marmal mit dem Auto eines Oberfeldwebels zusammen. Der fuhr vor dem Hauptmann und wollte offenbar links abbiegen, während dieser seinen Wagen gerade zum Überholen beschleunigte. Die später gemessene Bremsspur des Hauptmanns war 13,30 Meter lang, was auf eine Unfallgeschwindigkeit von mindestens 40 km/h schließen lässt. Vorgeschrieben ist im Camp Tempo 20. Weshalb der Kämpfer im Auslandseinsatz nun von seinem Dienstherrn daheim per Zahlungsbescheid aufgefordert wurde, den an beiden Fahrzeugen entstanden Schaden zu erstatten.
Zu Unrecht allerdings, wie die rheinland-pfälzischen Verwaltungsrichter betonten. Und das aus rein juristischen Überlegungen, fern jeglicher sich anbietender moralischer Bewertung der Vorgehens der Armeeführung. Der Hauptmann hat zwar den Unfall verursacht, aber nicht grob fahrlässig.
An der Unfallstelle war ein Überholen nicht verboten, der Hauptmann habe nicht mit einem unvermittelten Linksabbiegen des Fahrzeugs vor ihm rechnen müssen und die Verkehrsverhältnisse haben ohne weiteres einen Überholvorgang erlaubt. (ampnet/nic)
Auto-Medienportal.Net
Enzer Strasse 83
31655 Stadthagen
Deutschland
Telefon: +49(0)5721 9383988
Telefax: +49(0)5721 92175
Mail: newsroom@auto-medienportal.net
URL: http://www.auto-medienportal.net/
ampnet - 14. Juni 2013. Ein Hauptmann der Bundeswehr, der beim Einsatz in Afghanistan einen Verkehrsunfall verschuldet hat, muss für den Schaden nicht aus eigener Tasche aufkommen. Einem mit den Verhältnissen im Kampfgebiet vor Ort Vertrauten kann es nicht als grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, wenn er seinen Wagen während eines Überholvorganges kurzfristig über das erlaubte Maß hinaus beschleunigt, um die damit verbundene erhöhte Gefährdungssituation schnellstmöglich hinter sich zu bringen hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. (Az. 1 K 1009/12).
Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, stieß der in Mazar-e-Sharif Stationierte mit seinem Dienstfahrzeug im Camp Marmal mit dem Auto eines Oberfeldwebels zusammen. Der fuhr vor dem Hauptmann und wollte offenbar links abbiegen, während dieser seinen Wagen gerade zum Überholen beschleunigte. Die später gemessene Bremsspur des Hauptmanns war 13,30 Meter lang, was auf eine Unfallgeschwindigkeit von mindestens 40 km/h schließen lässt. Vorgeschrieben ist im Camp Tempo 20. Weshalb der Kämpfer im Auslandseinsatz nun von seinem Dienstherrn daheim per Zahlungsbescheid aufgefordert wurde, den an beiden Fahrzeugen entstanden Schaden zu erstatten.
Zu Unrecht allerdings, wie die rheinland-pfälzischen Verwaltungsrichter betonten. Und das aus rein juristischen Überlegungen, fern jeglicher sich anbietender moralischer Bewertung der Vorgehens der Armeeführung. Der Hauptmann hat zwar den Unfall verursacht, aber nicht grob fahrlässig.
An der Unfallstelle war ein Überholen nicht verboten, der Hauptmann habe nicht mit einem unvermittelten Linksabbiegen des Fahrzeugs vor ihm rechnen müssen und die Verkehrsverhältnisse haben ohne weiteres einen Überholvorgang erlaubt. (ampnet/nic)
Auto-Medienportal.Net
Enzer Strasse 83
31655 Stadthagen
Deutschland
Telefon: +49(0)5721 9383988
Telefax: +49(0)5721 92175
Mail: newsroom@auto-medienportal.net
URL: http://www.auto-medienportal.net/
Weitere Informationen
Auto-Medienportal.Net,
, 31655 Stadthagen, Deutschland
Tel.: +49(0)5721 9383988; http://www.auto-medienportal.net/
, 31655 Stadthagen, Deutschland
Tel.: +49(0)5721 9383988; http://www.auto-medienportal.net/
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
09.07.2014 raftstoff günstiger
09.07.2014 raftstoff günstiger
09.07.2014 Neuer Opel Corsa soll Maßstäbe setzen
09.07.2014 Neuer Opel Corsa soll Maßstäbe setzen
04.07.2014 'Der schlechteste Geländewagen der Welt'
16.06.2014 Range Rover mit schwarzen Akzenten
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Auto-Medienportal.Net
31655 Stadthagen
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Auto-Medienportal.Net
31655 Stadthagen
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/auto-medienportal.net-pressefach.html
Die Pressemeldung "Urteil: Deutscher Hauptmann haftet nicht für Autounfall in Afghanistan" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Urteil: Deutscher Hauptmann haftet nicht für Autounfall in Afghanistan" ist Auto-Medienportal.Net, vertreten durch .