17.06.2013 11:12 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Ein abgelehnter Stellenbewerber soll keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Auskunft haben, ob dieser einen anderen Bewerber eingestellt hat oder nach welchen Kriterien die Einstellung erfolgt ist.
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