17.06.2013 16:14 Uhr in Gesellschaft & Familie von Grüne Fraktion Landtag Brandenburg
Substanzielle Vorschläge zur zukünftigen Struktur des Landes
Kurzfassung: Substanzielle Vorschläge zur zukünftigen Struktur des LandesDie innenpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, URSULA NONNEMACHER, hat die in den vergangenen beiden Sitzungen d ...
[Grüne Fraktion Landtag Brandenburg - 17.06.2013] Substanzielle Vorschläge zur zukünftigen Struktur des Landes
Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, URSULA NONNEMACHER, hat die in den vergangenen beiden Sitzungen der Enquetekommission Brandenburg 2020 erarbeiteten Empfehlungen zur Zukunft der Landes- und Kommunalverwaltung begrüßt.
"Ich bin sehr froh, dass die Enquetekommission zur Zukunft der Landes- und Kommunalverwaltung noch die Kurve gekriegt hat und substanzielle Vorschläge zur zukünftigen Struktur des Landes machen wird. Damit ist zu erwarten, dass der nächste Landtag eine gute Grundlage haben wird, um eine Gebiets- und Strukturreform aus einem Guss zu machen.
Viele der Punkte, auf die sich die Kommissionsmitglieder verständigt haben, entsprechen auch den Positionen, auf die sich unsere Fraktion festgelegt hat. Das gilt für die angestrebte Zielzahl von sieben bis zehn Landkreisen, die Weiterentwicklung der Ämter hin zu demokratisch legitimierten Verbandsgemeinden, die dann brandenburgische Amtsgemeinde heißen sollen, sowie die Mindesteinwohnerzahlen von Einheits- oder Verbandsgemeinden von 10.000 im Jahr 2030 unter Berücksichtigung der Fläche.
Nicht nachvollziehbar ist allerdings, dass die CDU 5.000 EinwohnerInnen als Mindestgröße für Gemeinden und Ämter vorschlägt, eine Zahl, mit der schon bei der Gemeindegebietsreform 2003 zu kurz gesprungen wurde. Nachhaltig ist das nicht. Dies ist ähnlich zu bewerten wie die ursprüngliche Realitätsverweigerung der Linken: Mit dieser Position wird die CDU den kommenden Herausforderungen für die Gemeindeebene durch den demografischen Wandel und geringer werdende Finanzen nicht gerecht. Damit entfernt sie sich weit von den Empfehlungen, die die Wissenschaft für zukunftsfähige Kommunalstrukturen formuliert hat.
Kritisch sehe ich teilweise die Menge der bisher auf Landesebene wahrgenommenen Aufgaben, die nach Auffassung der Mehrheit der Mitglieder der Enquetekommission zukünftig in den Kreisen und Gemeinden erledigt werden sollen. Hier ist die Kommission über das Ziel hinausgeschossen. Die Übertragung von Teilen der Sozialverwaltung, des Denkmalschutzes und des Umwelt- und Naturschutzes auf die kommunale Ebene birgt auch große Risiken. Es besteht die Gefahr, dass Fachlichkeit und Spezialisierung auf der Strecke bleiben, die Kosten sich erhöhen und die Gefahren durch politische Einflussnahme wachsen. Hier hätte ich mir etwas mehr Augenmaß gewünscht. Unsere Fraktion wird zur Kommunalisierung von Landesaufgaben ein Minderheitenvotum abgeben.
Weiteren Diskussionsbedarf sehe ich noch bei der Verbesserung der demokratischen Mitsprache- und Mitwirkungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene. Hier hat Brandenburg deutlichen Verbesserungsbedarf, der im Zuge einer Gebiets- und Strukturreform in der nächsten Legislaturperiode angegangen werden muss. Effiziente und bürgernahe Strukturen sind nicht möglich, ohne dass die EinwohnerInnen mehr Mitspracherechte haben.
Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, URSULA NONNEMACHER, hat die in den vergangenen beiden Sitzungen der Enquetekommission Brandenburg 2020 erarbeiteten Empfehlungen zur Zukunft der Landes- und Kommunalverwaltung begrüßt.
"Ich bin sehr froh, dass die Enquetekommission zur Zukunft der Landes- und Kommunalverwaltung noch die Kurve gekriegt hat und substanzielle Vorschläge zur zukünftigen Struktur des Landes machen wird. Damit ist zu erwarten, dass der nächste Landtag eine gute Grundlage haben wird, um eine Gebiets- und Strukturreform aus einem Guss zu machen.
Viele der Punkte, auf die sich die Kommissionsmitglieder verständigt haben, entsprechen auch den Positionen, auf die sich unsere Fraktion festgelegt hat. Das gilt für die angestrebte Zielzahl von sieben bis zehn Landkreisen, die Weiterentwicklung der Ämter hin zu demokratisch legitimierten Verbandsgemeinden, die dann brandenburgische Amtsgemeinde heißen sollen, sowie die Mindesteinwohnerzahlen von Einheits- oder Verbandsgemeinden von 10.000 im Jahr 2030 unter Berücksichtigung der Fläche.
Nicht nachvollziehbar ist allerdings, dass die CDU 5.000 EinwohnerInnen als Mindestgröße für Gemeinden und Ämter vorschlägt, eine Zahl, mit der schon bei der Gemeindegebietsreform 2003 zu kurz gesprungen wurde. Nachhaltig ist das nicht. Dies ist ähnlich zu bewerten wie die ursprüngliche Realitätsverweigerung der Linken: Mit dieser Position wird die CDU den kommenden Herausforderungen für die Gemeindeebene durch den demografischen Wandel und geringer werdende Finanzen nicht gerecht. Damit entfernt sie sich weit von den Empfehlungen, die die Wissenschaft für zukunftsfähige Kommunalstrukturen formuliert hat.
Kritisch sehe ich teilweise die Menge der bisher auf Landesebene wahrgenommenen Aufgaben, die nach Auffassung der Mehrheit der Mitglieder der Enquetekommission zukünftig in den Kreisen und Gemeinden erledigt werden sollen. Hier ist die Kommission über das Ziel hinausgeschossen. Die Übertragung von Teilen der Sozialverwaltung, des Denkmalschutzes und des Umwelt- und Naturschutzes auf die kommunale Ebene birgt auch große Risiken. Es besteht die Gefahr, dass Fachlichkeit und Spezialisierung auf der Strecke bleiben, die Kosten sich erhöhen und die Gefahren durch politische Einflussnahme wachsen. Hier hätte ich mir etwas mehr Augenmaß gewünscht. Unsere Fraktion wird zur Kommunalisierung von Landesaufgaben ein Minderheitenvotum abgeben.
Weiteren Diskussionsbedarf sehe ich noch bei der Verbesserung der demokratischen Mitsprache- und Mitwirkungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene. Hier hat Brandenburg deutlichen Verbesserungsbedarf, der im Zuge einer Gebiets- und Strukturreform in der nächsten Legislaturperiode angegangen werden muss. Effiziente und bürgernahe Strukturen sind nicht möglich, ohne dass die EinwohnerInnen mehr Mitspracherechte haben.
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