18.06.2013 17:10 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutscher Tierschutzbund
Nordrhein-Westfalen führt Tierschutz-Verbandsklagerecht ein
Kurzfassung: Nordrhein-Westfalen führt Tierschutz-Verbandsklagerecht einDer Landtag in Nordrhein-Westfalen wird morgen zur Einführung einer Tierschutzverbandsklage abstimmen. Von einer Zustimmung geht der Deutsc ...
[Deutscher Tierschutzbund - 18.06.2013] Nordrhein-Westfalen führt Tierschutz-Verbandsklagerecht ein
Der Landtag in Nordrhein-Westfalen wird morgen zur Einführung einer Tierschutzverbandsklage abstimmen. Von einer Zustimmung geht der Deutsche Tierschutzbund aus. Anerkannte Tierschutzverbände bekommen in NRW durch das Gesetz auch die Möglichkeit, bei tierschutzrelevanten Genehmigungsverfahren mitzuwirken. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landestierschutzverband Nordrhein-Westfalen begrüßen diesen Schritt ausdrücklich. Der Verband wird für einen Foto- und Interviewtermin gemeinsam mit dem NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Bündnis 90/ Die Grünen) um 11 Uhr vor dem Landtag sein.
"Tiernutzer können ihr Recht jederzeit durchsetzen. Für die Tiere kann bisher niemand vor Gericht das Wort erheben. Die vorgesehenen Beteiligungs- und Klagemöglichkeiten für seriöse Tierschutzverbände können für einen besseren Ausgleich zwischen Tierschutz und Tiernutz sorgen. Wir sind froh, dass die rot-grüne Landesregierung jetzt vorangeht", erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Der Präsident des Landestierschutzverbandes, Peer Fiesel, fügt an: "Das Klagerecht für den Tierschutz ist ein wichtiges Instrument und logische Konsequenz, um dieses Staatsziel auch praktisch umzusetzen. Damit können unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise einzelne Tierversuche oder umstrittene Haltungsformen in der Landwirtschaft auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden."
Die Verbandsklage ist in anderen Bereichen eine Selbstverständlichkeit. Auch im Naturschutz hat sie sich seit vielen Jahren bewährt. Missbrauch ist grundsätzlich ausgeschlossen: Nur Verbände, die in jahrelanger Arbeit ihre Seriosität und Fachkompetenz unter Beweis gestellt haben, werden vom Staat als klageberechtigt zugelassen. Eine Prozessflut wird es nicht geben. Alle Erfahrungen mit Verbandsklagen haben gezeigt, dass die zugelassenen Verbände nur selten von ihrem Klagerecht Gebrauch machen. Bremen hat bereits 2007 ein Klagerecht im Tierschutz eingeführt. "Nordrhein-Westfalen kann jetzt den entscheidenden Ausschlag geben, um dem für den Tierschutz so wichtigen Rechtsinstrument auch bundesweit zum Durchbruch zu verhelfen", ist sich Schröder mit dem Präsidenten des Landestierschutzverbandes Nordrhein-Westfalen, Peer Fiesel, einig.
Kontakt:
Deutscher Tierschutzbund e.V.
Baumschulallee 15
53115 Bonn
Telefon: +49-(0)228-60496-24
Telefax: +49-(0)228-60496-41
Mail: presse@tierschutzbund.de
Der Landtag in Nordrhein-Westfalen wird morgen zur Einführung einer Tierschutzverbandsklage abstimmen. Von einer Zustimmung geht der Deutsche Tierschutzbund aus. Anerkannte Tierschutzverbände bekommen in NRW durch das Gesetz auch die Möglichkeit, bei tierschutzrelevanten Genehmigungsverfahren mitzuwirken. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landestierschutzverband Nordrhein-Westfalen begrüßen diesen Schritt ausdrücklich. Der Verband wird für einen Foto- und Interviewtermin gemeinsam mit dem NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Bündnis 90/ Die Grünen) um 11 Uhr vor dem Landtag sein.
"Tiernutzer können ihr Recht jederzeit durchsetzen. Für die Tiere kann bisher niemand vor Gericht das Wort erheben. Die vorgesehenen Beteiligungs- und Klagemöglichkeiten für seriöse Tierschutzverbände können für einen besseren Ausgleich zwischen Tierschutz und Tiernutz sorgen. Wir sind froh, dass die rot-grüne Landesregierung jetzt vorangeht", erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Der Präsident des Landestierschutzverbandes, Peer Fiesel, fügt an: "Das Klagerecht für den Tierschutz ist ein wichtiges Instrument und logische Konsequenz, um dieses Staatsziel auch praktisch umzusetzen. Damit können unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise einzelne Tierversuche oder umstrittene Haltungsformen in der Landwirtschaft auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden."
Die Verbandsklage ist in anderen Bereichen eine Selbstverständlichkeit. Auch im Naturschutz hat sie sich seit vielen Jahren bewährt. Missbrauch ist grundsätzlich ausgeschlossen: Nur Verbände, die in jahrelanger Arbeit ihre Seriosität und Fachkompetenz unter Beweis gestellt haben, werden vom Staat als klageberechtigt zugelassen. Eine Prozessflut wird es nicht geben. Alle Erfahrungen mit Verbandsklagen haben gezeigt, dass die zugelassenen Verbände nur selten von ihrem Klagerecht Gebrauch machen. Bremen hat bereits 2007 ein Klagerecht im Tierschutz eingeführt. "Nordrhein-Westfalen kann jetzt den entscheidenden Ausschlag geben, um dem für den Tierschutz so wichtigen Rechtsinstrument auch bundesweit zum Durchbruch zu verhelfen", ist sich Schröder mit dem Präsidenten des Landestierschutzverbandes Nordrhein-Westfalen, Peer Fiesel, einig.
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