19.06.2013 14:17 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Bund und Länder einigen sich auf die Finanzierung des Fluthilfefonds - Bundesrat wird dem Fiskalvertrag zustimmen
Kurzfassung: Bund und Länder einigen sich auf die Finanzierung des Fluthilfefonds - Bundesrat wird dem Fiskalvertrag zustimmenBundesfinanzminister Schäuble und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich am ...
[Bundesministerium der Finanzen (BMF) - 19.06.2013] Bund und Länder einigen sich auf die Finanzierung des Fluthilfefonds - Bundesrat wird dem Fiskalvertrag zustimmen
Bundesfinanzminister Schäuble und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich am 19. Juni 2013 auf die Finanzierungsdetails des Fonds Aufbauhilfe für die Bewältigung der Schäden der Hochwasserkatastrophe wie auch auf die Zustimmung des Bundesrats zum Fiskalvertrag geeinigt.
Dr. Wolfgang Schäuble: "Ich freue mich, dass wir heute eine überzeugende Lösung haben finden können. Die Verunsicherung der Bürger hat ein Ende, jetzt können wir die Gelder für die Opfer der Flutkatastrophe schnell bereitstellen. Dass sich die Länder obendrein verpflichtet haben, dem Fiskalvertrag im Bundesrat zuzustimmen, ist auch positiv zu bewerten, wird damit doch ein wichtiges Anliegen Deutschlands finalisiert."
Bund und Länder haben Ihre Einigung auf einen Aufbaufonds von bis zu 8 Milliarden Euro bekräftigt, an dem sie sich hälftig beteiligen werden. Der Bund wird den Fonds im Rahmen seines normalen Schuldenmanagements vorfinanzieren. Die Länder werden ihre Hälfte an den Kosten des Aufbaufonds, also Tilgung und Zinsen, über einen Zeitraum von 20 Jahren erbringen. Der Bund wird die Kosten für den Wiederaufbau der zerstörten Bundesinfrastruktur in Höhe von circa 1,5 Milliarden Euro alleine tragen.
Die Bundesländer haben sich außerdem verpflichtet, dem Umsetzungsgesetz zum Fiskalvertrag im Bundesrat zuzustimmen. Zudem vereinbarten Bund und Länder, dass die Entflechtungsmittel bis zum nach dem Grundgesetz vorgeschriebenen Auslaufen derselben im Jahr 2019 auf dem aktuellen Stand festgesetzt werden. Der Bund wird wie bisher die fiktive Tilgung des 2005 aufgelösten Fonds Deutsche Einheit fortsetzen. Sollte sich auf dieser Grundlage eine vollständige Tilgung vor 2019 ergeben, werden die Länder ihre Teilkompensation hierzu einstellen.
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 - 2242-0
Telefax: 030 - 2242-3260
Mail: Poststelle@bmf.bund.de
URL: http://www.bundesfinanzministerium.de/
Bundesfinanzminister Schäuble und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich am 19. Juni 2013 auf die Finanzierungsdetails des Fonds Aufbauhilfe für die Bewältigung der Schäden der Hochwasserkatastrophe wie auch auf die Zustimmung des Bundesrats zum Fiskalvertrag geeinigt.
Dr. Wolfgang Schäuble: "Ich freue mich, dass wir heute eine überzeugende Lösung haben finden können. Die Verunsicherung der Bürger hat ein Ende, jetzt können wir die Gelder für die Opfer der Flutkatastrophe schnell bereitstellen. Dass sich die Länder obendrein verpflichtet haben, dem Fiskalvertrag im Bundesrat zuzustimmen, ist auch positiv zu bewerten, wird damit doch ein wichtiges Anliegen Deutschlands finalisiert."
Bund und Länder haben Ihre Einigung auf einen Aufbaufonds von bis zu 8 Milliarden Euro bekräftigt, an dem sie sich hälftig beteiligen werden. Der Bund wird den Fonds im Rahmen seines normalen Schuldenmanagements vorfinanzieren. Die Länder werden ihre Hälfte an den Kosten des Aufbaufonds, also Tilgung und Zinsen, über einen Zeitraum von 20 Jahren erbringen. Der Bund wird die Kosten für den Wiederaufbau der zerstörten Bundesinfrastruktur in Höhe von circa 1,5 Milliarden Euro alleine tragen.
Die Bundesländer haben sich außerdem verpflichtet, dem Umsetzungsgesetz zum Fiskalvertrag im Bundesrat zuzustimmen. Zudem vereinbarten Bund und Länder, dass die Entflechtungsmittel bis zum nach dem Grundgesetz vorgeschriebenen Auslaufen derselben im Jahr 2019 auf dem aktuellen Stand festgesetzt werden. Der Bund wird wie bisher die fiktive Tilgung des 2005 aufgelösten Fonds Deutsche Einheit fortsetzen. Sollte sich auf dieser Grundlage eine vollständige Tilgung vor 2019 ergeben, werden die Länder ihre Teilkompensation hierzu einstellen.
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