20.06.2013 11:05 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft gilt für Ehegatten, die weder einen Ehevertrag geschlossen haben, noch einen besonderen Güterstand gewählt haben.
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Autor der Pressemeldung "Zugewinnausgleich bei Ehescheidung" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.