FREIE WÄHLER fordern die Bayerische Staatsregierung hinsichtlich der Notarztversorgung auf dem Land zum Handeln auf

Vetter: Die Gesundheit der Bevölkerung in Stadt und Land ist in Gefahr!
Kurzfassung: (ddp direct) München (vs). Die FREIEN WÄHLER fordern die Bayerische Staatsregierung in der Plenarsitzung am Donnerstag dazu auf, sich schnellstmöglich für eine Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes einzusetzen. Denn derzeit sei eine sichere Notarztversorgung in Stadt und Land keinesfalls gewährleistet, erklärt Dr. Karl Vetter, gesundheitspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion. Es müsse dringend ein Abrechungssystem eingeführt werden, das ohne die ...
[FREIE WÄHLER Landtagsfraktion - 20.06.2013] (ddp direct) München (vs). Die FREIEN WÄHLER fordern die Bayerische Staatsregierung in der Plenarsitzung am Donnerstag dazu auf, sich schnellstmöglich für eine Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes einzusetzen. Denn derzeit sei eine sichere Notarztversorgung in Stadt und Land keinesfalls gewährleistet, erklärt Dr. Karl Vetter, gesundheitspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion. Es müsse dringend ein Abrechungssystem eingeführt werden, das ohne die privatrechtliche Zentrale Abrechnungsstelle für den Rettungsdienst GmbH (ZAST) auskommt und eine Budgetierung der Notarztvergütung ausschließt. „Das geänderte Gesetz muss zudem wieder eine direkte Abrechnung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns mit den Krankenkassen ermöglichen“, fordert Vetter.

Des Weiteren sei es wichtig, eine Regelung zu finden, die Ärzten eine unbürokratische Teilnahme an der notärztlichen Versorgung ermöglicht – also keine Zulassung oder Ermächtigung erfordert. Nun sei Eile geboten, so Vetter. Abgesehen von einer Absichtserklärung habe die Staatsregierung jedoch nichts gegen die Probleme der Notarztversorgung unternommen. Es gebe bisher lediglich eine Übergangsregelung über das Ende der Legislaturperiode hinaus. Hierin sei geregelt, dass die Berechtigungen weiterhin geduldet würden. Das Verfahren der Berechtigungserteilung habe das Bayerische Landessozialgericht jedoch bereits für unzulässig erklärt.

„Vor diesem Hintergrund sind konkrete und zeitnahe Maßnahmen auf politischer Ebene erforderlich. Dies hat kürzlich auch eine Diskussionsveranstaltung der FREIEN WÄHLER mit Vertretern vieler bayerischer Rettungsdienste im Bayerischen Landtag ergeben“, ergänzt Vetters Fraktionskollege Dr. Otto Bertermann. „Viele Mediziner lehnen den Notarztdienst inzwischen wegen mangelnder Anerkennung und überbordender Dokumentationspflichten ab, immer weniger junge Ärzte möchten diese Aufgabe noch übernehmen – deshalb müssen wir ihnen schnellstens eine neue Perspektive für diese anspruchsvolle und oftmals auch psychisch sehr belastende Aufgabe geben.“

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FREIE WÄHLER Landtagsfraktion Bei der Landtagswahl am 28. September 2008 haben die FREIEN WÄHLER mit einem Stimmenanteil von 10,2 Prozent erstmals den Einzug in ein Landesparlament geschafft. Mit 21 Abgeordneten stellen sie seitdem die drittstärkste Fraktion im Bayerischen Landtag.

Die Fraktion besteht aus einer guten Mischung von erfahrenen Kommunalpolitikern und Vertretern unterschiedlicher Berufe. Damit ist frischer Wind genauso garantiert wie Sachkompetenz und Kontinuität in der politischen Arbeit. Übrigens ist auch der einzige Handwerksmeister im Bayerischen Landtag Mitglied der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion.

Die FREIEN WÄHLER sind zudem eine große Bürgerbewegung. Ideologische Konzepte sind ihnen fremd. Bei der politischen Arbeit stehen pragmatische Überlegungen im Mittelpunkt. Schwerpunktthemen sind Regionalität, Bildung und Hochschule, Mittelstand und Handwerk, erneuerbare Energien und Landwirtschaft sowie kommunale Angelegenheiten.

Das höchste Entscheidungsgremium der Fraktion ist die Fraktionsversammlung. Hier werden die wichtigsten politischen Fragen diskutiert und abgestimmt. Fraktionsvorsitzender ist Hubert Aiwanger. Zu stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden wurden Eva Gottstein, Alexander Muthmann und Bernhard Pohl gewählt. Florian Streibl bekleidet das Amt des parlamentarischen Geschäftsführers.
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