20.06.2013 13:42 Uhr in Gesundheit & Wellness von Transparency International Deutschland
Informationsfreiheit im Dienste der Aufklärung von Missständen im Gesundheitswesen
Kurzfassung: Informationsfreiheit im Dienste der Aufklärung von Missständen im GesundheitswesenErschreckende Resultate zur Bevorratung des Grippemedikaments Tamiflu Berlin, 20.06.2013 - Die Antikorruptionsorgani ...
[Transparency International Deutschland - 20.06.2013] Informationsfreiheit im Dienste der Aufklärung von Missständen im Gesundheitswesen
Erschreckende Resultate zur Bevorratung des Grippemedikaments Tamiflu
Berlin, 20.06.2013 - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. hatte zur Bevorratung des Grippemedikaments Tamiflu, dessen Effektivität zur Verhinderung der Ausbreitung einer Influenzainfektion oder schwerer Komplikationen nicht belegt ist, mit Hilfe der Informationsfreiheitsgesetze (IFG) von den zuständigen Gesundheitsbehörden Auskünfte verlangt.
Anlass für dieses Projekt war, dass die Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit (DGIF), deren korporatives Mitglied Transparency Deutschland ist, einen Praxisvergleich beim Bund und in den Ländern über die Verfahrensweise bei der Anwendung der jeweiligen Informationsfreiheitsgesetze zu jeweils gleichen Fragen angeregt und ihre Unterstützung bei der Umsetzung zugesagt hatte.
Der IFG-Praxisvergleich hat ergeben: Die erbetenen Auskünfte wurden weitgehend erteilt, sämtlich gebührenfrei und bis auf wenige Ausnahmen innerhalb von einem Monat oder nach spätestens zwei Monaten. Auch von den Gesundheitsministerien in den Ländern, die noch kein IFG besitzen, hat Transparency die Auskünfte erhalten.
Darüber hinaus hat sich bei dem Ländervergleich herausgestellt: Bund und Länder haben zwischen 2005 und 2009 das Medikament Tamiflu für insgesamt mindestens 140 Mio. Euro gekauft, die Länder jedoch - soweit ermittelbar - in unterschiedlicher Höhe für weniger als 1 % bis für über 13 % der jeweiligen Bevölkerung. Lediglich bei zwei Bundesverwaltungen ist das Medikament in geringem Umfang an Bundesbedienstete ausgegeben, ansonsten insbesondere von sämtlichen Gesundheitsministerien der Länder eingelagert worden. Die Lagerfrist ist begrenzt. Wegen Ablaufs dieser Frist wurden die Tamiflu-Vorräte bereits vernichtet oder stehen - soweit Transparency bisher bekannt - bis spätestens 2018 zur Vernichtung an. Alle Ministerien haben erklärt, dass sie im Jahre 2013 keine weiteren Tamiflu-Einkäufe tätigen werden. Die im Rahmen der IFG-Anfragen zusätzlich erbetenen Kaufverträge mit der Herstellerfirma, der Roche Pharma AG, sind bisher nur in drei Fällen herausgegeben worden. In dieser Hinsicht verfolgen wir die IFG-Anträge bei allen anderen Ministerien weiter, insbesondere da sich die Roche Pharma AG in den drei vorgenannten Fällen trotz Vertraulichkeitsvereinbarung im Nachhinein doch mit der Freigabe der Verträge einverstanden erklärt hat.
Dr. Angela Spelsberg von Transparency Deutschland, AG Gesundheitswesen: "Nun liegen uns die Beweise für die in erheblichem Umfang erfolgte, sinnlose Bevorratung von Tamiflu mit Steuermitteln, vor allem im Jahr 2009, vor. Die Roche Pharma AG - so die Cochrane Forschungsgruppe zu Neuraminidasehemmern - hat bisher keine Daten zu Tamiflu vorgelegt, die einen Nutzen für den Schutz der Bevölkerung belegen. Dennoch wurden bundesweit große Mengen eingekauft und gelagert, was dem Hersteller erhebliche Gewinne bescherte. Die Verantwortlichen sind aufgefordert, sicher zu stellen, dass die Pandemiepläne der Gesundheitsbehörden überarbeitet werden, damit sich eine derartige Verschwendung von Steuermitteln ohne vorherige ausreichende Prüfung der Wirksamkeit des Medikaments nicht wiederholt."
"Wir freuen uns, dass wir zusammen mit Transparency zeigen konnten, dass die neuen Informationsfreiheitsgesetze es uns erlauben, die Verschwendung von Steuergeldern aufzudecken und damit zukünftig hoffentlich zu verhindern," erklärte Dr. Christoph Partsch, stellvertretender Vorsitzender der DGIF.
Dieter Hüsgen von Transparency Deutschland, AG Informationsfreiheit, rät insbesondere allen gesellschaftlichen Gruppen: "Nutzen Sie Ihre Rechte auf Informationsfreiheit gerade auch bei grundsätzlichen Fragen an eine größere Zahl von Behörden. Beharrlichkeit und ggf. auch die Einschaltung der Informationsfreiheitsbeauftragten zahlen sich aus."
Kontakt
Transparency Deutschland
Dr. Angela Spelsberg, Arbeitsgruppe Gesundheit
Dieter Hüsgen, Arbeitsgruppe Informationsfreiheit
Dr. Christian Humborg, Geschäftsführer
Tel.: 030 - 54 98 98 0
Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit
Dr. Christoph Partsch, Stellvertretender Vorsitzender
Tel.: 03303 - 40 45 36
Erschreckende Resultate zur Bevorratung des Grippemedikaments Tamiflu
Berlin, 20.06.2013 - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. hatte zur Bevorratung des Grippemedikaments Tamiflu, dessen Effektivität zur Verhinderung der Ausbreitung einer Influenzainfektion oder schwerer Komplikationen nicht belegt ist, mit Hilfe der Informationsfreiheitsgesetze (IFG) von den zuständigen Gesundheitsbehörden Auskünfte verlangt.
Anlass für dieses Projekt war, dass die Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit (DGIF), deren korporatives Mitglied Transparency Deutschland ist, einen Praxisvergleich beim Bund und in den Ländern über die Verfahrensweise bei der Anwendung der jeweiligen Informationsfreiheitsgesetze zu jeweils gleichen Fragen angeregt und ihre Unterstützung bei der Umsetzung zugesagt hatte.
Der IFG-Praxisvergleich hat ergeben: Die erbetenen Auskünfte wurden weitgehend erteilt, sämtlich gebührenfrei und bis auf wenige Ausnahmen innerhalb von einem Monat oder nach spätestens zwei Monaten. Auch von den Gesundheitsministerien in den Ländern, die noch kein IFG besitzen, hat Transparency die Auskünfte erhalten.
Darüber hinaus hat sich bei dem Ländervergleich herausgestellt: Bund und Länder haben zwischen 2005 und 2009 das Medikament Tamiflu für insgesamt mindestens 140 Mio. Euro gekauft, die Länder jedoch - soweit ermittelbar - in unterschiedlicher Höhe für weniger als 1 % bis für über 13 % der jeweiligen Bevölkerung. Lediglich bei zwei Bundesverwaltungen ist das Medikament in geringem Umfang an Bundesbedienstete ausgegeben, ansonsten insbesondere von sämtlichen Gesundheitsministerien der Länder eingelagert worden. Die Lagerfrist ist begrenzt. Wegen Ablaufs dieser Frist wurden die Tamiflu-Vorräte bereits vernichtet oder stehen - soweit Transparency bisher bekannt - bis spätestens 2018 zur Vernichtung an. Alle Ministerien haben erklärt, dass sie im Jahre 2013 keine weiteren Tamiflu-Einkäufe tätigen werden. Die im Rahmen der IFG-Anfragen zusätzlich erbetenen Kaufverträge mit der Herstellerfirma, der Roche Pharma AG, sind bisher nur in drei Fällen herausgegeben worden. In dieser Hinsicht verfolgen wir die IFG-Anträge bei allen anderen Ministerien weiter, insbesondere da sich die Roche Pharma AG in den drei vorgenannten Fällen trotz Vertraulichkeitsvereinbarung im Nachhinein doch mit der Freigabe der Verträge einverstanden erklärt hat.
Dr. Angela Spelsberg von Transparency Deutschland, AG Gesundheitswesen: "Nun liegen uns die Beweise für die in erheblichem Umfang erfolgte, sinnlose Bevorratung von Tamiflu mit Steuermitteln, vor allem im Jahr 2009, vor. Die Roche Pharma AG - so die Cochrane Forschungsgruppe zu Neuraminidasehemmern - hat bisher keine Daten zu Tamiflu vorgelegt, die einen Nutzen für den Schutz der Bevölkerung belegen. Dennoch wurden bundesweit große Mengen eingekauft und gelagert, was dem Hersteller erhebliche Gewinne bescherte. Die Verantwortlichen sind aufgefordert, sicher zu stellen, dass die Pandemiepläne der Gesundheitsbehörden überarbeitet werden, damit sich eine derartige Verschwendung von Steuermitteln ohne vorherige ausreichende Prüfung der Wirksamkeit des Medikaments nicht wiederholt."
"Wir freuen uns, dass wir zusammen mit Transparency zeigen konnten, dass die neuen Informationsfreiheitsgesetze es uns erlauben, die Verschwendung von Steuergeldern aufzudecken und damit zukünftig hoffentlich zu verhindern," erklärte Dr. Christoph Partsch, stellvertretender Vorsitzender der DGIF.
Dieter Hüsgen von Transparency Deutschland, AG Informationsfreiheit, rät insbesondere allen gesellschaftlichen Gruppen: "Nutzen Sie Ihre Rechte auf Informationsfreiheit gerade auch bei grundsätzlichen Fragen an eine größere Zahl von Behörden. Beharrlichkeit und ggf. auch die Einschaltung der Informationsfreiheitsbeauftragten zahlen sich aus."
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