21.06.2013 15:00 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Wichtiger Schritt im Kampf gegen Spekulation mit Nahrungsmitteln
Kurzfassung: Wichtiger Schritt im Kampf gegen Spekulation mit NahrungsmittelnFinanzminister beschließen Position zur neuen EU-Finanzinstrumente-Richtlinie MiFID.Geldscheine über Getreidehalme Die Agrarwirtschaft ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 21.06.2013] Wichtiger Schritt im Kampf gegen Spekulation mit Nahrungsmitteln
Finanzminister beschließen Position zur neuen EU-Finanzinstrumente-Richtlinie MiFID.
Geldscheine über Getreidehalme Die Agrarwirtschaft benötige funktionsfähige Warenterminmärkte, um sich gegen unerwartete Preisschwankungen abzusichern., Quelle: Mikael Lever - Fotolia.com
Der EU-Finanzministerrat (ECOFIN) hat am Freitag seine Position zum Vorschlag der Europäischen Kommission für die neue EU-Finanzinstrumente-Richtlinie MiFID (Market in Financial Instruments Directive) beschlossen und sich dabei in Bezug auf Spekulation mit Nahrungsmitteln auf die auch vom Bundeslandwirtschaftsministerium unterstützten Maßnahmen geeinigt. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner begrüßte das Ergebnis: "Damit bekommen wir die nötigen Instrumente, exzessiven Spekulationen mit Nahrungsmitteln einen Riegel vorschieben und die Warenterminmärkte für den Sektor robust und funktionsfähig machen zu können", sagte Aigner. Die Agrarwirtschaft benötige funktionsfähige Warenterminmärkte, um sich gegen unerwartete Preisschwankungen abzusichern.
Der Finanzministerrat plädiert für eine verbindliche Einführung von Positionslimits in der EU. Positionslimits stellen Obergrenzen für Finanzinvestoren an Warenterminmärkten dar. Durch sie sollen exzessive Spekulationen mit Rohstoffen verringert werden. Zudem wurde für eine regelmäßige Veröffentlichung von Berichten durch die Handelsplätze gestimmt, aus denen unter anderem auch das Ausmaß der Aktivitäten spekulativer Anleger an den Terminmärkten für Agrarrohstoffe deutlich wird. Darüber hinaus sollen kurzfristige Handelsunterbrechungen Gefahren des Hochfrequenzhandels bannen. Mittels Produktinterventionen können Finanzprodukte, die Gefahren für Finanz- oder Gütermärkte darstellen, in Zukunft präventiv verboten werden. Mit der Ausnahme physischer Preisabsicherungsgeschäfte der Agrarwirtschaft von den Positionslimits beinhaltet die allgemeine Ausrichtung im Rat ein weiteres deutsches Anliegen. Außerdem wird die Transparenz an den Terminmärkten durch die regelmäßige und zeitnahe Berichterstattung ähnlich dem System in den USA ganz erheblich verbessert. Das erleichtert den Aufsichtsbehörden die Anwendung der Regulierungsinstrumente mit Augenmaß und ermöglicht der Wissenschaft eine Reihe offener Fragen zum Zusammenwirken von Termin- und Kassamärkten zu klären.
Mit der allgemeinen Ausrichtung im Finanzministerrat ist der Weg für die Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission frei. Das Europäische Parlament hatte im Oktober 2012 für entsprechende Vorschriften plädiert. Eine Einigung und damit die Umsetzung eines Beschlusses der G20 sind noch in diesem Jahr möglich. Die Erarbeitung der notwendigen Durchführungsbestimmungen durch die Kommission und die EU-Finanzmarktaufsichtsbehörde ESMA wird etwa 18 Monate dauern, sodass die MiFID ab 2015 umgesetzt werden kann. "Damit wir im Kampf gegen exzessive Spekulationen mit Agrarrohstoffen vorankommen, müssen die entsprechenden Schritte nun auch in den noch fehlenden G20-Staaten umgesetzt werden, um eine Verlagerung der Handelsaktivitäten an weniger regulierte Handelsplätze zu verhindern", sagte Aigner.
Bildunterschrift:Die Agrarwirtschaft benötige funktionsfähige Warenterminmärkte, um sich gegen unerwartete Preisschwankungen abzusichern., Quelle: Mikael Lever - Fotolia.com
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 03 0 / 1 85 29 - 0
Telefax: 03 0 / 1 85 29 - 42 62
Mail: poststelle@bmelv.bund.de
URL: http://www.bml.de
Finanzminister beschließen Position zur neuen EU-Finanzinstrumente-Richtlinie MiFID.
Geldscheine über Getreidehalme Die Agrarwirtschaft benötige funktionsfähige Warenterminmärkte, um sich gegen unerwartete Preisschwankungen abzusichern., Quelle: Mikael Lever - Fotolia.com
Der EU-Finanzministerrat (ECOFIN) hat am Freitag seine Position zum Vorschlag der Europäischen Kommission für die neue EU-Finanzinstrumente-Richtlinie MiFID (Market in Financial Instruments Directive) beschlossen und sich dabei in Bezug auf Spekulation mit Nahrungsmitteln auf die auch vom Bundeslandwirtschaftsministerium unterstützten Maßnahmen geeinigt. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner begrüßte das Ergebnis: "Damit bekommen wir die nötigen Instrumente, exzessiven Spekulationen mit Nahrungsmitteln einen Riegel vorschieben und die Warenterminmärkte für den Sektor robust und funktionsfähig machen zu können", sagte Aigner. Die Agrarwirtschaft benötige funktionsfähige Warenterminmärkte, um sich gegen unerwartete Preisschwankungen abzusichern.
Der Finanzministerrat plädiert für eine verbindliche Einführung von Positionslimits in der EU. Positionslimits stellen Obergrenzen für Finanzinvestoren an Warenterminmärkten dar. Durch sie sollen exzessive Spekulationen mit Rohstoffen verringert werden. Zudem wurde für eine regelmäßige Veröffentlichung von Berichten durch die Handelsplätze gestimmt, aus denen unter anderem auch das Ausmaß der Aktivitäten spekulativer Anleger an den Terminmärkten für Agrarrohstoffe deutlich wird. Darüber hinaus sollen kurzfristige Handelsunterbrechungen Gefahren des Hochfrequenzhandels bannen. Mittels Produktinterventionen können Finanzprodukte, die Gefahren für Finanz- oder Gütermärkte darstellen, in Zukunft präventiv verboten werden. Mit der Ausnahme physischer Preisabsicherungsgeschäfte der Agrarwirtschaft von den Positionslimits beinhaltet die allgemeine Ausrichtung im Rat ein weiteres deutsches Anliegen. Außerdem wird die Transparenz an den Terminmärkten durch die regelmäßige und zeitnahe Berichterstattung ähnlich dem System in den USA ganz erheblich verbessert. Das erleichtert den Aufsichtsbehörden die Anwendung der Regulierungsinstrumente mit Augenmaß und ermöglicht der Wissenschaft eine Reihe offener Fragen zum Zusammenwirken von Termin- und Kassamärkten zu klären.
Mit der allgemeinen Ausrichtung im Finanzministerrat ist der Weg für die Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission frei. Das Europäische Parlament hatte im Oktober 2012 für entsprechende Vorschriften plädiert. Eine Einigung und damit die Umsetzung eines Beschlusses der G20 sind noch in diesem Jahr möglich. Die Erarbeitung der notwendigen Durchführungsbestimmungen durch die Kommission und die EU-Finanzmarktaufsichtsbehörde ESMA wird etwa 18 Monate dauern, sodass die MiFID ab 2015 umgesetzt werden kann. "Damit wir im Kampf gegen exzessive Spekulationen mit Agrarrohstoffen vorankommen, müssen die entsprechenden Schritte nun auch in den noch fehlenden G20-Staaten umgesetzt werden, um eine Verlagerung der Handelsaktivitäten an weniger regulierte Handelsplätze zu verhindern", sagte Aigner.
Bildunterschrift:Die Agrarwirtschaft benötige funktionsfähige Warenterminmärkte, um sich gegen unerwartete Preisschwankungen abzusichern., Quelle: Mikael Lever - Fotolia.com
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 03 0 / 1 85 29 - 0
Telefax: 03 0 / 1 85 29 - 42 62
Mail: poststelle@bmelv.bund.de
URL: http://www.bml.de
Weitere Informationen
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV),
, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: 03 0 / 1 85 29 - 0; http://www.bml.de
, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: 03 0 / 1 85 29 - 0; http://www.bml.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
10117 Berlin
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
10117 Berlin
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/bundesministerium-für-ernährung, landwirtschaft-und-verbraucherschutz-bmelv-pressefach.html
Die Pressemeldung "Wichtiger Schritt im Kampf gegen Spekulation mit Nahrungsmitteln" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Wichtiger Schritt im Kampf gegen Spekulation mit Nahrungsmitteln" ist Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), vertreten durch .