Wichtiger Schritt im Kampf gegen Spekulation mit Nahrungsmitteln

Kurzfassung: Wichtiger Schritt im Kampf gegen Spekulation mit NahrungsmittelnFinanzminister beschließen Position zur neuen EU-Finanzinstrumente-Richtlinie MiFID.Geldscheine über Getreidehalme Die Agrarwirtschaft ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 21.06.2013] Wichtiger Schritt im Kampf gegen Spekulation mit Nahrungsmitteln

Finanzminister beschließen Position zur neuen EU-Finanzinstrumente-Richtlinie MiFID.
Geldscheine über Getreidehalme Die Agrarwirtschaft benötige funktionsfähige Warenterminmärkte, um sich gegen unerwartete Preisschwankungen abzusichern., Quelle: Mikael Lever - Fotolia.com
Der EU-Finanzministerrat (ECOFIN) hat am Freitag seine Position zum Vorschlag der Europäischen Kommission für die neue EU-Finanzinstrumente-Richtlinie MiFID (Market in Financial Instruments Directive) beschlossen und sich dabei in Bezug auf Spekulation mit Nahrungsmitteln auf die auch vom Bundeslandwirtschaftsministerium unterstützten Maßnahmen geeinigt. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner begrüßte das Ergebnis: "Damit bekommen wir die nötigen Instrumente, exzessiven Spekulationen mit Nahrungsmitteln einen Riegel vorschieben und die Warenterminmärkte für den Sektor robust und funktionsfähig machen zu können", sagte Aigner. Die Agrarwirtschaft benötige funktionsfähige Warenterminmärkte, um sich gegen unerwartete Preisschwankungen abzusichern.
Der Finanzministerrat plädiert für eine verbindliche Einführung von Positionslimits in der EU. Positionslimits stellen Obergrenzen für Finanzinvestoren an Warenterminmärkten dar. Durch sie sollen exzessive Spekulationen mit Rohstoffen verringert werden. Zudem wurde für eine regelmäßige Veröffentlichung von Berichten durch die Handelsplätze gestimmt, aus denen unter anderem auch das Ausmaß der Aktivitäten spekulativer Anleger an den Terminmärkten für Agrarrohstoffe deutlich wird. Darüber hinaus sollen kurzfristige Handelsunterbrechungen Gefahren des Hochfrequenzhandels bannen. Mittels Produktinterventionen können Finanzprodukte, die Gefahren für Finanz- oder Gütermärkte darstellen, in Zukunft präventiv verboten werden. Mit der Ausnahme physischer Preisabsicherungsgeschäfte der Agrarwirtschaft von den Positionslimits beinhaltet die allgemeine Ausrichtung im Rat ein weiteres deutsches Anliegen. Außerdem wird die Transparenz an den Terminmärkten durch die regelmäßige und zeitnahe Berichterstattung ähnlich dem System in den USA ganz erheblich verbessert. Das erleichtert den Aufsichtsbehörden die Anwendung der Regulierungsinstrumente mit Augenmaß und ermöglicht der Wissenschaft eine Reihe offener Fragen zum Zusammenwirken von Termin- und Kassamärkten zu klären.
Mit der allgemeinen Ausrichtung im Finanzministerrat ist der Weg für die Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission frei. Das Europäische Parlament hatte im Oktober 2012 für entsprechende Vorschriften plädiert. Eine Einigung und damit die Umsetzung eines Beschlusses der G20 sind noch in diesem Jahr möglich. Die Erarbeitung der notwendigen Durchführungsbestimmungen durch die Kommission und die EU-Finanzmarktaufsichtsbehörde ESMA wird etwa 18 Monate dauern, sodass die MiFID ab 2015 umgesetzt werden kann. "Damit wir im Kampf gegen exzessive Spekulationen mit Agrarrohstoffen vorankommen, müssen die entsprechenden Schritte nun auch in den noch fehlenden G20-Staaten umgesetzt werden, um eine Verlagerung der Handelsaktivitäten an weniger regulierte Handelsplätze zu verhindern", sagte Aigner.

Bildunterschrift:Die Agrarwirtschaft benötige funktionsfähige Warenterminmärkte, um sich gegen unerwartete Preisschwankungen abzusichern., Quelle: Mikael Lever - Fotolia.com

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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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