21.06.2013 16:13 Uhr in Gesellschaft & Familie von Auswärtiges Amt
Menschenrechtsbeauftragter: Neues russisches Adoptionsgesetz bestraft vor allem Waisenkinder
Kurzfassung: Menschenrechtsbeauftragter: Neues russisches Adoptionsgesetz bestraft vor allem WaisenkinderDie Staatsduma der Russischen Föderation hat am 21. Juni 2013 in dritter Lesung ein Gesetz verabschiedet, d ...
[Auswärtiges Amt - 21.06.2013] Menschenrechtsbeauftragter: Neues russisches Adoptionsgesetz bestraft vor allem Waisenkinder
Die Staatsduma der Russischen Föderation hat am 21. Juni 2013 in dritter Lesung ein Gesetz verabschiedet, das die Adoption von russischen Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare bzw. Einzelpersonen aus Ländern, in denen die Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern möglich ist, verbietet.
Hierzu erklärte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, heute (21.06.):
"In Russland leben Hunderttausende Waisenkinder unter zum Teil sehr schlimmen Bedingungen in Kinderheimen. Für viele dieser Kinder ist die Adoption der Weg in ein menschenwürdiges Leben. Mit dem neuen Gesetz werden viele Adoptionen verhindert und vor allem die Waisenkinder bestraft.
Zudem schürt das Gesetz weiter die Homophobie in der russischen Bevölkerung. Gleichzeitig lenkt es von dem eigentlichen Problem ab: Dem Staat sollte es vor allem am Herzen liegen, die Situation der Waisenkinder zu verbessern. Wie ein Staat mit seinen Waisen umgeht, ist immer auch ein Maßstab dafür, wie es um die sozialen und politischen Bedingungen in dem Land bestellt ist. Ich appelliere an die zweite Kammer des Parlaments und den Präsidenten der Russischen Föderation, sich gegen dieses Adoptionsverbot auszusprechen und gleichzeitig mehr für die konkrete Verbesserung der Lebenssituation der russischen Waisenkinder zu tun."
Die Russische Föderation hat im Dezember 2012 ein Gesetz erlassen, das die Adoption russischer Kinder durch US-amerikanische Bürger untersagt.
Mit dem Gesetz vom 21.6. knüpft die Duma an ein am 11.6. verabschiedetes Gesetz zum Verbot der "Propaganda nicht-traditioneller sexueller Beziehungen" an, mit dem es u.a. unter Strafe gestellt wird, homosexuelle und heterosexuelle Lebensgemeinschaften als gleichwertig darzustellen. Die Bundesregierung hat das Gesetz scharf kritisiert.
Beide Gesetze müssen nach der Verabschiedung in der Staatsduma, dem Unterhaus des russischen Parlaments noch vom Föderationsrat, dem Oberhaus, gebilligt und vom Präsidenten der Russischen Föderation unterzeichnet werden.
Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 5000-2056
Telefax: 030-5000-3743
Mail: poststelle@auswaertiges-amt.de
URL: http://www.auswaertiges-amt.de
Die Staatsduma der Russischen Föderation hat am 21. Juni 2013 in dritter Lesung ein Gesetz verabschiedet, das die Adoption von russischen Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare bzw. Einzelpersonen aus Ländern, in denen die Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern möglich ist, verbietet.
Hierzu erklärte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, heute (21.06.):
"In Russland leben Hunderttausende Waisenkinder unter zum Teil sehr schlimmen Bedingungen in Kinderheimen. Für viele dieser Kinder ist die Adoption der Weg in ein menschenwürdiges Leben. Mit dem neuen Gesetz werden viele Adoptionen verhindert und vor allem die Waisenkinder bestraft.
Zudem schürt das Gesetz weiter die Homophobie in der russischen Bevölkerung. Gleichzeitig lenkt es von dem eigentlichen Problem ab: Dem Staat sollte es vor allem am Herzen liegen, die Situation der Waisenkinder zu verbessern. Wie ein Staat mit seinen Waisen umgeht, ist immer auch ein Maßstab dafür, wie es um die sozialen und politischen Bedingungen in dem Land bestellt ist. Ich appelliere an die zweite Kammer des Parlaments und den Präsidenten der Russischen Föderation, sich gegen dieses Adoptionsverbot auszusprechen und gleichzeitig mehr für die konkrete Verbesserung der Lebenssituation der russischen Waisenkinder zu tun."
Die Russische Föderation hat im Dezember 2012 ein Gesetz erlassen, das die Adoption russischer Kinder durch US-amerikanische Bürger untersagt.
Mit dem Gesetz vom 21.6. knüpft die Duma an ein am 11.6. verabschiedetes Gesetz zum Verbot der "Propaganda nicht-traditioneller sexueller Beziehungen" an, mit dem es u.a. unter Strafe gestellt wird, homosexuelle und heterosexuelle Lebensgemeinschaften als gleichwertig darzustellen. Die Bundesregierung hat das Gesetz scharf kritisiert.
Beide Gesetze müssen nach der Verabschiedung in der Staatsduma, dem Unterhaus des russischen Parlaments noch vom Föderationsrat, dem Oberhaus, gebilligt und vom Präsidenten der Russischen Föderation unterzeichnet werden.
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