23.06.2013 18:26 Uhr in Handel & Dienstleistungen von Kanzlei Redig & Redig
Wann ist welche Verfügung sinnvoll?
Wesen und Unterschiede einer Vorsorgevollmacht, der Betreuungsverfügung sowie einer PatientenverfügungKurzfassung: Die unterschiedlichen Verfügungen haben gemeinsam, dass diese im Notfall für den Betroffenen und den Angehörigen ein wichtiges Stück an Sicherheit bedeuten.
[Kanzlei Redig & Redig - 23.06.2013] Der Bevollmächtigte weiß im Detail, welche Erklärungen er für den anderen abgeben darf und vor allem welche eben nicht. Der Betreuer erhält somit vom zu betreuenden klare Anweisungen über die tatsächliche Ausgestaltung der Betreuung. Das wohl wichtigste Verfügung, nämlich die Patientenverfügung, bedeutet nicht nur für den Betreuenden, sondern auch für den behandelnden Arzt Sicherheit, wie und auf welche Weise der Betreuende im Notfall behandelt werden möchte.
Ein Notar verfügt über eine jahrelange Erfahrung auf dem Gebieten der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung. Anhand der Vorsorgevollmacht bevollmächtigt gemäß dem deutschem Recht eine natürliche Person eine andere Person, im Falle einer definierten Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf Vermögensangelegenheiten und / oder auf persönliche Angelegenheiten beziehen.
Eine Betreuungsverfügung ist vor allem dann empfehlenswert, wenn man nicht so weit gehen will, einer konkreten Person eine allumfassende Vollmacht zu erteilen. Mit der Betreuungsverfügung ist es möglich, klar definierte Wünsche für den eventuell eintretenden Betreuungsfallrahmen verbindlich zu äußern.
Eine Patientenverfügung findet dann seine Anwendung, wenn man entweder ohne Bewusstsein in das Krankenhaus eingeliefert wird, oder wenn man dort ins Koma fällt, ohne vorher die Gelegenheit gehabt zu haben, mit dem zuständigen Arzt darüber zu sprechen, ob man Intensivmedizin, nur schmerzstillende Medikation oder bestimmte Behandlungsmethoden abgelehnt werden. Der fachkundige Notar kann in einem Informationsgespräch sinnvolle und rechtsichere Vorschläge für die Verfügung machen.
Weitere Informationen zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht Mannheim, sowie auch zu anderen Rechtsthemen wie Verkehrsrecht, Notar Mannheim, Arbeistrecht und mehr erhält man auf der Website www.kanzlei-redig.de - Rechtsanwalt Mannheim, Rechtsanwalt Mörlenbach und Rechtsanwalt Birkenau.
Ein Notar verfügt über eine jahrelange Erfahrung auf dem Gebieten der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung. Anhand der Vorsorgevollmacht bevollmächtigt gemäß dem deutschem Recht eine natürliche Person eine andere Person, im Falle einer definierten Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf Vermögensangelegenheiten und / oder auf persönliche Angelegenheiten beziehen.
Eine Betreuungsverfügung ist vor allem dann empfehlenswert, wenn man nicht so weit gehen will, einer konkreten Person eine allumfassende Vollmacht zu erteilen. Mit der Betreuungsverfügung ist es möglich, klar definierte Wünsche für den eventuell eintretenden Betreuungsfallrahmen verbindlich zu äußern.
Eine Patientenverfügung findet dann seine Anwendung, wenn man entweder ohne Bewusstsein in das Krankenhaus eingeliefert wird, oder wenn man dort ins Koma fällt, ohne vorher die Gelegenheit gehabt zu haben, mit dem zuständigen Arzt darüber zu sprechen, ob man Intensivmedizin, nur schmerzstillende Medikation oder bestimmte Behandlungsmethoden abgelehnt werden. Der fachkundige Notar kann in einem Informationsgespräch sinnvolle und rechtsichere Vorschläge für die Verfügung machen.
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Kanzlei Redig & Redig, Herr Marcus Redig
Lärchenweg 3, 69509 Mörlenbach, Deutschland
Tel.: 06209 / 7158-0; http://www.kanzlei-redig.de
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