24.06.2013 10:50 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Außertariflich Angestellte sollen sich auch ohne explizite Vereinbarung an betriebsübliche Arbeitszeiten halten.
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Autor der Pressemeldung "BAG: Bindung auߟertariflicher Angestellte an betriebsübliche Arbeitszeiten" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.