SPARDA International stellt Geschäftsbetrieb zum 30.06.2013 ein

Kurzfassung: SPARDA International stellt Geschäftsbetrieb zum 30.06.2013 einMit Schreiben vom 04.06.2013 informierte die SPARDA International Innovationscenter für Versicherungs-, Finanzierungsvermittlungen und ...
[Rössner Rechtsanwälte - 24.06.2013] SPARDA International stellt Geschäftsbetrieb zum 30.06.2013 ein

Mit Schreiben vom 04.06.2013 informierte die SPARDA International Innovationscenter für Versicherungs-, Finanzierungsvermittlungen und Finanzdienstleistungen Ges.m.b.H. ihre Kunden über die Einstellung des eigenen Geschäftsbetriebes. Die SPARDA International, eine Tochtergesellschaft der Sparda-Bank München e.G., stand in der Vergangenheit bereits mehrfach in der öffentlichen Kritik. Vorgeworfen wurde ihr, dass sie unpassende Anlageprodukte an ihre Kunden empfohlen und eine nur ungenügende Beratung vorgenommen hat zu haben (vgl. etwa Handelsblatt vom 27.03.2012). Meist wurden die Kunden über die Sparda-Bank an die Berater der SPARDA International verwiesen. Den Kunden war jedoch meist nicht bewusst, dass es sich tatsächlich nicht um Berater ihrer Bank handelte. So vermittelten die Berater der SPARDA International vornehmlich Fondsanteile (z.B. Life Trust Elf GmbH
Co. KG, Life Trust Sechs GmbH
Co. KG, Berlin Atlantic Capital) an ihre Kunden, ohne eine ordnungsgemäße Anlageberatung durchzuführen. Umfassende Prospekte wurden häufig nicht rechtzeitig übergeben. Anlageziele wie die eigene Altersvorsorge und der Wunsch nach einer konservativen Anlage wurden häufig missachtet. Aussagen zur besonderen Sicherheit oder zur jederzeitigen Veräußerbarkeit stellten sich oft als falsch heraus. Zahlreiche Anleger haben sich daher bereits zu Schadensersatzklagen gegen die SPARDA International entschlossen.
Fazit: Allein durch die Einstellung des Geschäftsbetriebes gehen Schadensersatzansprüche geschädigter Kunden nicht verloren. Das gilt auch, wenn die fehlerhafte Anlageberatung in der Vergangenheit erbracht wurde. Gleichwohl ist auch hierbei stets die Frage der Verjährung dieser Ansprüche im Auge zu behalten. Anleger sollten sich daher anlässlich der Schließung der SPARDA International zeitnah zu einer Überprüfung ihrer Anlageprodukte entschließen.

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