24.06.2013 17:35 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesregierung

Staatsministerin Böhmer: "Zugang von Flüchtlingen und Asylbewerbern zu Sprache, Bildung und zum Arbeitsmarkt weiter verbessern

Kurzfassung: Staatsministerin Böhmer: "Zugang von Flüchtlingen und Asylbewerbern zu Sprache, Bildung und zum Arbeitsmarkt weiter verbessern"Staatsministerin Maria Böhmer hat sich dafür ausgesprochen, den Zugan ...
[Bundesregierung - 24.06.2013] Staatsministerin Böhmer: "Zugang von Flüchtlingen und Asylbewerbern zu Sprache, Bildung und zum Arbeitsmarkt weiter verbessern"

Staatsministerin Maria Böhmer hat sich dafür ausgesprochen, den Zugang von Flüchtlingen und Asylbewerbern zu Sprache, Bildung und zum Arbeitsmarkt weiter zu verbessern.
"Wegen der Werte unseres Grundgesetzes wird unser Land weltweit geschätzt. Die Menschenwürde ist in Deutschland ein hohes Gut. Wir leben in einem Rechtsstaat und in einer Demokratie. Zivilgesellschaftliche Tradition in unserem Land ist es, Flüchtlinge nach ihrer Ankunft in Deutschland nicht allein zu lassen. Die Kirchen und die Nichtregierungsorganisationen haben hieran großen Anteil. Die Politik hat gerade in den vergangenen beiden Jahren spürbare Verbesserungen der Lebenssituation von Flüchtlingen und Asylbewerbern erreicht. Für besonders wichtig halte ich einen besseren Zugang zu Sprache, Bildung und zum Arbeitsmarkt", betonte Staatsministerin Maria Böhmer anlässlich des
13. Berliner Symposiums zum Flüchtlingsschutz in Berlin.
Zentrale Bedeutung haben für Staatsministerin Böhmer folgende fünf Punkte:
1) "Auch für Asylbewerber und Geduldete ist das Erlernen der deutschen Sprache besonders wichtig. Ich setze mich dafür ein, dass spätestens nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland Möglichkeiten zum Spracherwerb angeboten werden sollten. Die Integrationsministerkonferenz hat den Zugang zu Deutschkursen gefordert. Das ist ein wichtiges Signal."
2) "Die ab Juli geltende neu gefasste Beschäftigungsverordnung sieht auch für Asylbewerber einen unbeschränkten Zugang zu einer Berufsausbildung in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen vor. Dies wird insbesondere heranwachsenden Asylbewerbern helfen."
3) "Verbesserungen sind beim Arbeitsmarktzugang von Ausländern mit humanitärem Aufenthalt, von Asylbewerbern und von Geduldeten erreicht worden. So gilt bald das gesetzliche Arbeitsverbot für Asylbewerber nur noch für neun statt für zwölf Monate. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Der Integrationsbeirat sich dafür ausgesprochen, das Arbeitsverbot auf sechs Monate zu begrenzen und auf eine Arbeitsmarktprüfung zu verzichten. Diesen Vorschlag halte ich für wegweisend: Wer einer Arbeit nachgeht, kann ein selbstständiges Leben führen und ist nicht auf Sozialleistungen angewiesen!"
4) "Erfreulich ist, dass für Ausländer mit bestimmten humanitären Aufenthaltserlaubnissen nun unmittelbar mit der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis der unbeschränkte Arbeitsmarktzugang möglich ist. Die dreijährige Wartezeit-Regelung wurde aufgehoben. Das ist integrationspolitisch ein wichtiger Schritt."
5) "Für ein neues Denken und einen Paradigmenwechsel in der Integrationspolitik steht die geschaffene gesetzliche stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende. Die Botschaft lautet: Integrationsleistungen werden anerkannt! Daran sollte sich auch eine zukünftige gesetzliche stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung für alle Geduldeten mit längerem Aufenthalt in Deutschland orientieren", betonte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung.

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