25.06.2013 10:16 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Der Gewährleistungsausschluss ist u.U. nicht gültig, wenn der Verkäufer eines Hauses einen bestehenden Mangel nicht korrekt beschreibt, sodass eine Haftung bei solcher Arglist gegeben ist.
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Herr M Rainer
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Autor der Pressemeldung "Gewährleistungsausschluss beim Hausverkauf: Schadensersatzansprüche dennoch möglich" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.