Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) – Welche Informationen brauchen Patienten?

Kurzfassung: Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) - Welche Informationen brauchen Patienten?BMELV-Kongress diskutiert Wege einer besseren InformationsvermittlungDie Informationsangebote zu Individuellen Gesun ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 25.06.2013] Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) - Welche Informationen brauchen Patienten?

BMELV-Kongress diskutiert Wege einer besseren Informationsvermittlung
Die Informationsangebote zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sind oftmals mangelhaft, vor allem die Angebote in Arztpraxen. Dies war das Ergebnis einer vom Bundesverbraucherministerium (BMELV) veröffentlichten Untersuchung bestehender IGeL-Informationsangebote. Auf dieser Grundlage hat das BMELV heute zu einem IGeL-Kongress eingeladen und gemeinsam mit Vertretern der Gesundheitswirtschaft, Verbraucher- und Patientenorganisationen, Politik und Medien Wege einer besseren IGeL-Information und -Aufklärung diskutiert.
"Entscheidend ist, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich gut informiert für oder gegen eine bestimmte Gesundheitsleistung entscheiden können", betonte der Parlamentarische Staatsekretär im Bundesverbraucherministerium, Peter Bleser, in seiner Eröffnungsrede. Kämen Patienten nach persönlicher Abwägung zu dem Ergebnis, eine vom Arzt vorgeschlagene IGeL nicht annehmen zu wollen, dürfe dies nicht das Arzt-Patienten-Verhältnis belasten. "Um Leistungen einschätzen und das optimale Angebot auswählen zu können, sind die Patienten auf klare, zuverlässige Informationen angewiesen - oft erhalten sie diese aber leider nicht." Aus Sicht des Ministeriums ist es wichtig, dass Verbraucherinformationen zu IGeL in verständlicher Weise insbesondere den Nutzen, die Risiken und die damit verbundenen Unsicherheiten darstellen. Zudem müssten auch rechtliche Hinweise, etwa zum Behandlungsvertrag und zur Rechnung, Gegenstand der Informationen sein.
Der Markt für IGeL boomt: Auch im Jahr 2012 ist das Marktvolumen weiter gewachsen. Egal ob Früherkennung, alternative Heilverfahren, medizinisch-kosmetische Leistungen, sport- oder reisemedizinische Untersuchungen - Verbraucherinnen und Verbraucher werden mit einer Vielzahl von ärztlichen Zusatzleistungen konfrontiert. Oftmals werden IGeL von Ärzten in der Sprechstunde angeboten, ohne dass der Patient ihren medizinischen Nutzen erkennt. Zahlen muss der Patient diese Leistungen selbst, denn die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für IGeL nicht.
Mit dem Kongress "Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) - Welche Informationen brauchen Patienten?" setzt das BMELV sein Engagement um transparente und aussagekräftige Informationsangebote fort. "Erforderlich sind Maßnahmen und Aktivitäten, die dazu beitragen, dass IGeL-Informationen besser vermittelt werden und gezielter verbreitet werden", so Bleser. So stehen Anforderungen an geeignete Patienteninformationen und Positivbeispiele für gute Informationen im Fokus des Kongresses. Die Kriterien einer guten Information werden sowohl aus der Sicht der Ärzteschaft als auch aus Verbrauchersicht thematisiert.
Im Auftrag des BMELV hatte das IGES-Institut bestehende IGeL-Informationsangebote untersucht. Das Fazit der Autoren: Es gibt durchaus geeignete Informationsmöglichkeiten - die Schwierigkeit für Patienten besteht jedoch darin, diese zu erkennen. Auch wenn die Auswahl nicht repräsentativ erfolgte, wiesen vor allem die Informationen in Arztpraxen deutliche Defizite auf. Grundlage der Analyse des IGES-Instituts war die Entwicklung eines Kriterienkatalogs für seriöse und aussagekräftige Gesundheitsinformationen.
Unter Berücksichtigung der in der Studie erarbeiteten Kriterien hat das Bundesverbraucherministerium kürzlich einen Ratgeber für Patienten zu IGeL veröffentlicht. Übersichtlich und kompakt vermittelt der Ratgeber die wichtigsten Tipps zu Individuellen Gesundheitsleistungen. Die Broschüre steht online zum Download im Internet bereit unter der Adresse http://www.igel-broschuere.de und kann kostenfrei postalisch bezogen werden über: Publikationsversand der Bundesregierung, Postfach 48 10 09, 18132 Rostock.
Nähere Informationen zum Kongress "Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) - Welche Informationen brauchen Patienten?" unter www.bmelv.de/kongress-igel.
Als zusätzliche Serviceangebote rund um IGeL bietet das BMELV unter www.bmelv.de/video-igel einen interaktiven Videoclip. Die Studie "Untersuchungen zum Informationsangebot zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL)" ist unter www.bmelv.de/studie-igel abrufbar.

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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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