Durchbruch im Vermittlungsverfahren zur Novelle des Arzneimittelgesetzes

Kurzfassung: Durchbruch im Vermittlungsverfahren zur Novelle des ArzneimittelgesetzesErfolg für die Antibiotika-Minimierungsstrategie von Bundesministerin AignerVertreter von Bundesrat und Bundestag haben sich im ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 25.06.2013] Durchbruch im Vermittlungsverfahren zur Novelle des Arzneimittelgesetzes

Erfolg für die Antibiotika-Minimierungsstrategie von Bundesministerin Aigner
Vertreter von Bundesrat und Bundestag haben sich im Vorfeld des Vermittlungsausschusses auf einen Kompromiss beim 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) geeinigt.
Die Verhandlungen wurden vom Bundesverbraucherministerium und der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen moderiert. Wenn der Vermittlungsausschuss wie erwartet am morgigen Mittwoch den vorliegenden Kompromiss als Einigungsvorschlag beschließt, dürfte die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat sicher sein. Das Gesetz kann dann Anfang 2014 in Kraft treten.
Die Novelle des Arzneimittelgesetzes war über Monate von Bund und Ländern gemeinsam erarbeitet worden. "Das Gesetz ist ein großer Fortschritt für den gesundheitlichen Verbraucherschutz", erklärte Bundesministerin Ilse Aigner am Dienstag in Berlin.
"Alle Seiten sind sich bewusst: Der Einsatz von Antibiotika muss dringend gesenkt werden, in der Tierhaltung wie in der Humanmedizin. Mit der Novelle des Arzneimittelgesetzes können wir die Menge der eingesetzten Antibiotika in der Tierhaltung innerhalb weniger Jahre deutlich reduzieren. Die zuständigen Überwachungsbehörden der Länder sollen dazu deutlich mehr Kontrollbefugnisse erhalten. Der Austausch zwischen den Behörden wird verbessert, die Länder können sich künftig einer bundesweiten Datenbank bedienen. So wird Transparenz über den Einsatz von Antibiotika in Mastbetrieben geschaffen. Ich bin überzeugt: Die Novelle des AMG wird ihre Wirkung nicht verfehlen."
Im Einzelnen wird ein System zur Messung von Behandlungshäufigkeiten von Antibiotika im Betrieb und einem bundesweiten Vergleich der Ergebnisse eingeführt, an das sich Prüf- und Handlungsverpflichtung der Tierhalter anschließen, die eine Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes zum Ziel haben. Die zuständigen Überwachungsbehörden der Länder erhalten Anordnungsbefugnisse, die sich auch auf die Art und Weise der Tierhaltung beziehen können. Ziel ist Transparenz in der Tierhaltung, indem durch den Vergleich der Behandlungshäufigkeiten intensiv und permanent die betrieblichen Ursachen des Einsatzes von Antibiotika ermittelt werden und kontinuierlich an Verbesserungen gearbeitet wird.
Weitere Informationen über die AMG-Novelle und die Antibiotika-Resistenzstrategie DART unter www.bmelv.de/tierarzneimittel

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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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