25.06.2013 15:19 Uhr in Gesellschaft & Familie von Auswärtiges Amt
Menschenrechtsbeauftragter verurteilt Hinrichtungen in Nigeria
Kurzfassung: Menschenrechtsbeauftragter verurteilt Hinrichtungen in NigeriaDer Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik, Markus Löning, sagte heute (25.06.):Ich bin bestürzt über die Hinrichtu ...
[Auswärtiges Amt - 25.06.2013] Menschenrechtsbeauftragter verurteilt Hinrichtungen in Nigeria
Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik, Markus Löning, sagte heute (25.06.):
Ich bin bestürzt über die Hinrichtung von vier Menschen in Nigeria.Erst kürzlich hatte die Regierung bekräftigt, das seit 2006 bestehende de facto Moratorium beibehalten zu wollen. Die Hinrichtungen sind umso erschütternder, als in allen Fällen noch ein Berufungsverfahren lief. Damit verstößt Nigeria auch gegen die international anerkannten sogenannten Minimalstandards bei der Vollstreckung der Todesstrafe.
Es droht nun die Exekution eines weiteren Verurteilten. Ich appelliere an den nigerianischen Präsidenten Goodluck Jonathan, auf den zuständigen Gouverneur einzuwirken, den Hinrichtungsbefehl zurückzunehmen. Darüber hinaus erwarte ich von der nigerianischen Bundesregierung, dass sie sich innerstaatlich für die Einhaltung international eingegangenen Menschenrechtsverpflichtungen einsetzt.
Ich weiß, dass die Getöteten wegen schwerer Verbrechen verurteilt wurden und fühle mit den Angehörigen der Opfer. Die Todesstrafe ist dennoch unmenschlich und grausam. Die Bundesregierung lehnt sie unter allen Umständen ab und setzt sich für ihre weltweite Abschaffung ein.
Hintergrund :
Im Bundesstaat Edo/Nigeria wurden am 24.06. vier Häftlinge hingerichtet. Es waren die ersten Hinrichtungen seit 2006. Die vier Männer im Alter von 39 bis 49 Jahren waren wegen Mordes bereits 1995, 1996 bzw. 1998 zum Tode verurteilt worden.
Die nigerianische Bundesregierung hat beim Menschenrechtsdialog mit der EU im März 2013 zugesagt, sich für das Fortbestehen des Moratoriums einzusetzen. Die Zuständigkeit für die Todesstrafe liegt jedoch bei den Bundesstaaten. Das Einwirken der nigerianischen Regierung in Abuja und nigerianischer NGOs auf die Institutionen des Bundeslands Edo haben die Exekutionen nicht verhindern können. Auch die EU hat sich intensiv dafür eingesetzt, dass die Todesurteile nicht vollstreckt werden.
Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 5000-2056
Telefax: 030-5000-3743
Mail: poststelle@auswaertiges-amt.de
URL: http://www.auswaertiges-amt.de
Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik, Markus Löning, sagte heute (25.06.):
Ich bin bestürzt über die Hinrichtung von vier Menschen in Nigeria.Erst kürzlich hatte die Regierung bekräftigt, das seit 2006 bestehende de facto Moratorium beibehalten zu wollen. Die Hinrichtungen sind umso erschütternder, als in allen Fällen noch ein Berufungsverfahren lief. Damit verstößt Nigeria auch gegen die international anerkannten sogenannten Minimalstandards bei der Vollstreckung der Todesstrafe.
Es droht nun die Exekution eines weiteren Verurteilten. Ich appelliere an den nigerianischen Präsidenten Goodluck Jonathan, auf den zuständigen Gouverneur einzuwirken, den Hinrichtungsbefehl zurückzunehmen. Darüber hinaus erwarte ich von der nigerianischen Bundesregierung, dass sie sich innerstaatlich für die Einhaltung international eingegangenen Menschenrechtsverpflichtungen einsetzt.
Ich weiß, dass die Getöteten wegen schwerer Verbrechen verurteilt wurden und fühle mit den Angehörigen der Opfer. Die Todesstrafe ist dennoch unmenschlich und grausam. Die Bundesregierung lehnt sie unter allen Umständen ab und setzt sich für ihre weltweite Abschaffung ein.
Hintergrund :
Im Bundesstaat Edo/Nigeria wurden am 24.06. vier Häftlinge hingerichtet. Es waren die ersten Hinrichtungen seit 2006. Die vier Männer im Alter von 39 bis 49 Jahren waren wegen Mordes bereits 1995, 1996 bzw. 1998 zum Tode verurteilt worden.
Die nigerianische Bundesregierung hat beim Menschenrechtsdialog mit der EU im März 2013 zugesagt, sich für das Fortbestehen des Moratoriums einzusetzen. Die Zuständigkeit für die Todesstrafe liegt jedoch bei den Bundesstaaten. Das Einwirken der nigerianischen Regierung in Abuja und nigerianischer NGOs auf die Institutionen des Bundeslands Edo haben die Exekutionen nicht verhindern können. Auch die EU hat sich intensiv dafür eingesetzt, dass die Todesurteile nicht vollstreckt werden.
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