26.06.2013 09:26 Uhr in Handel & Dienstleistungen und in Gesellschaft & Familie von Rechtskanzlei frankundthiele
Fachanwalt Familienrecht Hamburg
Was gibt es zu tun?Kurzfassung: Welcher Anwalt sollte für ein Problem in familiärer Angelegenheit aufgesucht werden? Worauf muss geachtet werden und welcher Anwalt passt am besten zu einem selbst? Herr Thiele von der Kanzlei frankundthiele â— Rechtsanwälte aus Hamburg erklärt worauf der Fokus gelegt werden sollte, wenn es um die Wahl des Anwalts geht.
[Rechtskanzlei frankundthiele - 26.06.2013] Familienrecht - was fällt alles darunter?
Vielerorts wird von Familienrecht gesprochen, doch kaum ein Bürger weiß, welche Bereiche dieses Rechtsgebiet umfasst. Hier ein kleiner Überblick:
â— Scheidung: Heute wird in Deutschland fast jede zweite Ehe geschieden. Aus diesem Grund zählt das Thema Scheidung zu den Hauptthemen im Familienrecht.
â— Unterhalt: Vor und nach der Scheidung stellen sich oftmals unterhaltsrechtliche Fragen. Wovon soll der getrenntlebende bzw. geschiedene Ehegatte leben? Muss und kann er für sich selbst sorgen?
â— Kindesunterhalt: Auch der Kindesunterhalt kann in Scheidungsfällen ein großer Streitpunkt sein. Auch hier ist die Anspruchshöhe von den Umständen des Einzelfalles abhängig.
â— Kindschaftsrecht: Dieser Bereich befasst sich mit den Themen Abstammung, Vaterschaft und unter Umständen dem Namensrecht.
â— Zugewinnausgleich: Beim Zugewinnausgleich geht es um einen Ausgleich bzw. um die Teilhabe an dem unter Umständen nur von einem Ehegatten innerhalb der Ehe erwirtschafteten Vermögen, welches durch Klärung des Anfangs- und des Endvermögens ermittelt wird.
â— Haushaltsgegenstände/Wohnung: Hier stellen sich häufig Fragen in Bezug auf die Verteilung der in der Ehe gemeinsam genutzten Haushaltsgegenstände. Wer darf welche Einrichtungsgegenstände behalten? Was ist mit Gegenständen, die ein Ehegatte mit in die Ehe gebracht hat. Wie werden Ersatzanschaffungen für Haushaltsgegenstände behandelt, die von einem Ehegatten mit in die Ehe gebracht und sodann ersetzt wurden? Wer bleibt in der Wohnung? Wird der aus der Ehewohnung
ausziehende Ehegatte aus dem Mietverhältnis entlassen?
â— Versorgungsausgleich: Mit der Ehescheidung werden regelmäßig auch die in der Ehezeit von den Eheleuten erwirtschafteten Rentenanrechte ausgeglichen, so dass beide Ehegatten mit gleichhohen Rentenanrechten aus der Ehe herausgehen. Wann ist von einem Versorgungsausgleich abzusehen? Wann muss ein Antrag gestellt werden, wann nicht?
Fachanwalt Familienrecht, Scheidungsanwalt: Viele Anwälte sind im Familienrecht tätig. Das Familienrecht ist jedoch stark durch die Rechtsprechung geprägt. Im Gesetz ist häufig nur der Rahmen geregelt - mehr nicht. Der konkrete Fall ist ohne Kenntnis der obergerichtlichen und vor allem der regionalen Rechtsprechung kaum zu lösen. Ohne fachspezifische Kenntnisse können die Interessen eines Mandanten nicht wahrgenommen und kann der Ausgang einer (unter Umständen gerichtlichen) Auseinandersetzung für den Mandanten nicht annähernd prognostiziert werden. Aufgrund der Vielschichtigkeit und der Reichweite familienrechtlicher Probleme sollten Betroffene stets einen Fachanwalt hinzuziehen.
Kurze Vorstellung Kanzlei frankundthiele â— Rechtsanwälte
Die Kanzlei frankundthiele â— Rechtsanwälte ist eine sehr moderne, serviceorientierte und auf die konkreten Bedürfnisse ihrer Mandanten abgestimmte Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei in den Rechtsbereichen Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht. Die Kanzlei vertritt Unternehmen, Einrichtungen und Privatpersonen in Hamburg und im gesamten Bundesgebiet.
Die Kanzlei frankundthiele â— Rechtsanwälte ist für die hohe Qualität ihrer Tätigkeiten bekannt. Mit einem Höchstmaß an Einsatzbereitschaft, Zielstrebigkeit, Ergebnisorientierung und Kreativität sind die Rechtsanwälte und Fachanwälte tätig - stets mit der erforderlichen Weitsicht auch in wirtschaftlicher Hinsicht, die für eine erfolgreiche Lösung von Rechtsproblemen unabdingbar ist. Die Anwälte Frank und Thiele verbinden Fachkompetenz auf neuestem Stand mit langjähriger Praxiserfahrung. Das Fachwissen bleibt durch Fortbildungsveranstaltungen, durch Erfahrungsaustausch mit Kollegen und durch Kontakte in den Netzwerken der Kanzlei stets aktuell.
Interview mit Herrn Thiele
WuP: Seit wann gibt es Ihre Kanzlei?
Herr Thiele: Die Kanzlei gibt es seit mehr als 13 Jahren.
WuP: Haben Sie und Herr Frank die Kanzlei damals zusammen gegründet?
Herr Thiele: Ja, wir sind die Gründer. Wir haben uns schon im Studium kennengelernt und dann im Referendariat die Entscheidung getroffen gemeinsam eine Kanzlei zu eröffnen.
WuP: Welche Leistungen bieten Sie in Ihrer Kanzlei an?
Herr Thiele: Wir sind Fachanwälte für Familienrecht. Das Familienrecht bildet den Schwerpunkt in unserer Kanzlei. Unsere Mandanten vertreten wir in allen Stadien ihrer Probleme - außergerichtlich wie gerichtlich, vorbeugend wie nachversorgend. Unsere Tätigkeiten im Erbrecht erweitern unser Angebot. Das Erbrecht ist vom Familienrecht in vielen Belangen nicht zu trennen. Ein weiteres Standbein ist das Arbeitsrecht. Hier sind wir vielfach im Bereich der Arbeitgebervertretung tätig.
WuP: Sie haben gerade gesagt, Sie sind auf das Familienrecht spezialisiert. Was gehört alles dazu? Was kann ich mir darunter vorstellen?
Herr Thiele: Hierzu gehört zunächst einmal die klassische Ehescheidung. Da einer Scheidung jedoch regelmäßig eine Trennung vorausgeht, stellen sich stets zahlreiche weitere Fragen von meist wesentlicher Bedeutung: Wie ist der Unterhalt zu regeln? Wo bleiben die Kinder? Wer übt die elterliche Sorge aus? Hat der nicht betreuende Elternteil Umgang mit den Kindern? Wie häufig findet ein Umgang statt? Was geschieht mit dem in der Ehe erwirtschafteten Vermögen? Werden die Rentenanrechte geteilt? Bedarf es eines Antrages hierzu? Kurz um: Aufgrund der Komplexität von Familien und ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verflechtungen beantworten wir alle Fragen zum Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, zum Zugewinnausgleich und zur Vermögensauseinandersetzung. Außerdem beantworten wir Fragen zum Versorgungsausgleich, Hausrat oder auch zu der Ehewohnung und zu Eheverträgen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen. Ein Ehevertrag wird von Eheleuten in der Regel zu Zeiten intakter Ehe geschlossen, teilweise zu Zeiten des Verlöbnisses, und regelt Fragen für die Zeit nach der Ehescheidung. Ein Ehevertrag kann vielfach von Beginn an zu klaren Verhältnissen führen und Streit für den Fall einer späteren Ehescheidung vermeiden. Steht eine Ehescheidung schon unmittelbar bevor, kommen Scheidungsfolgenvereinbarungen in Betracht, in denen solche Scheidungsfolgen gütlich geregelt werden.
WuP: Warum haben Sie sich gerade auf Familienrecht spezialisiert? Gab es dafür irgendwelche Gründe?
Herr Thiele: Das Familienrecht war schon in unserer universitären Ausbildung unser Schwerpunkt und begleitet uns nun seit rund 20 Jahren intensiv. Das Fachgebiet hat gewiss etwas mit dem eigenen Interesse für die Thematik zu tun. Es ist sehr befriedigend, wenn wir Mandanten, die uns in einer ihrer schwierigsten Lebenskrisen aufgesucht haben, intensiv begleiten - teilweise über Jahre - und feststellen, wie sich ihre Lebenssituation während dieser Zeit mit unserer Hilfe positiv gewandelt hat.
WuP: Gab es vielleicht auch noch einen anderen Bereich, auf den Sie sich gerne spezialisiert hätten?
Herr Thiele: Im Wirtschaftsrecht geht es vielfach um nationale und internationale Umstrukturierungen, um Fusionen, Übernahmen etc. Dort stehen komplexe betriebswirtschaftliche Aspekte im Vordergrund, die rechtlich zu begleiten sind.
Für uns war frühzeitig klar, dass wir mit Menschen zu tun haben wollen - weniger mit Gesellschaften und Körperschaften. Bei uns steht der Mensch mit seiner Familienkrise im Mittelpunkt. Das ist häufig eine unglaublich schwierige und ebenfalls komplexe Aufgabe, die zu bewältigen ist, weil eine familiäre Lebenskrise den Betroffenen nicht selten das Gefühl vermittelt, dass ihr Leben gescheitert ist. Eine ähnlich ‚ganzheitliche Betreuung‘ findet noch im Arbeitsrecht statt und ist deswegen wahrscheinlich auch mein ‚zweites Standbein‘. Wir suchen und finden Lösungen für menschliche Probleme; das interessiert uns. Wir arbeiten über mehrere Monate, manchmal sogar wenige Jahre für bzw. mit unseren Mandanten und sehen ihre Entwicklungsschritte. Das ist eine sehr spannende Zeit.
WuP: Hatten Sie vielleicht auch schon Fälle, bei denen Sie die Person gesehen haben und sich unterhielten und merkten, dass Sie diese Person nicht als Mandanten vertreten möchten?
Herr Thiele: Ja, das kommt vor. Und diese Freiheit nehmen wir uns auch, weil es nicht nur für uns, sondern auch für den Mandanten wichtig ist, dass eine Vertrauensbasis besteht. Es wird Sie nicht überraschen, wenn ich Ihnen davon berichte, dass ab und an auch einmal ein Ratsuchender mit weit überzogenen Vorstellungen Kontakt zu uns aufnimmt und dem es nicht um die Lösung seiner Rechtsprobleme geht, sondern vorrangig darum, dem anderen Ehegatten zu schaden. Das ist eine aus unserer Sicht falsche Motivation. Es ist wichtig, dass ‚die Chemie stimmt‘. Ohne eine solche Basis können keine erfolgreichen Tätigkeiten entfaltet werden.
WuP: Haben Sie vielleicht auch Fälle, die Ihnen bis heute im Gedächtnis geblieben sind? Bei dem Sie ein ganz tolles Ergebnis erzielt haben oder irgendwas Besonderes vorgefallen ist?
Herr Thiele: Selbstverständlich - da gibt es viele Fälle, die mir positiv in Erinnerung geblieben sind. Im Familienrecht sind Fälle nicht von heute auf morgen gelöst. Deswegen können wir in den Familien die positiven Entwicklungen ‚miterleben‘, zu denen wir beigetragen haben. Auch die persönliche Weiterentwicklung der Mandanten aus ihrer Lebenskrise in eine neue, erfolgsversprechende private und ggf. auch berufliche Zukunft mitzuerleben, ist befriedigend. Häufig haben die Parteien eine Basis gefunden, um nach dem Konflikt wieder miteinander umgehen zu können. Und wenn dann ein jeder (geschiedene) Ehegatte wieder für sich glücklich sein kann, obgleich die einstige Familie aufgelöst ist, dann ist das eine befriedigende Erledigung der Arbeit. Es gibt aber natürlich auch Mandate, die einen deswegen in Erinnerung geblieben sind, weil sie einfach besonders schlimm waren. Meist sind es Fälle, in denen es um Kinder geht, die in unvorstellbaren Verhältnissen aufwachsen müssen. Leider gibt es immer wieder auch Probleme, die sich nicht juristisch lösen lassen.
WuP: Was für Werbung schalten Sie um neue Mandanten zu bekommen oder Ihrer Kanzlei mehr Bekanntheit zu verschaffen?
Herr Thiele: An sich keine. Da Mandanten im Familienrecht über mehrere Monate oder auch Jahre mit ihrem Anwalt zusammenarbeiten müssen, ist es wichtig, dass der Mandant dem Anwalt vertrauen kann, dieser fachlich kompetent ist und über die notwendigen Erfahrungen und Kenntnisse verfügt. Zudem benötigt ein Familienrechtler die notwendige Portion Einfühlungsvermögen. Hier geht es nicht um einen zerstörten Blinker oder eine Schramme am Kotflügel. Im Familienrecht geht es nicht selten um die Existenz. Aus diesem Grund erkundigen sich Betroffenen häufig in ihrem Umfeld danach, wer schon gute Erfahrungen mit welchem Rechtsanwalt gemacht hat. Die Empfehlung ist die beste Werbung.
WuP: Also bekommen Sie neue Mandanten eher über Mundpropaganda.
Herr Thiele: Richtig.
WuP: Vielen Dank für das Gespräch.
Kontakt Kanzlei frankundthiele â— Rechtsanwälte
Herr Jens Martin Frank
Herr Stefan Thiele
frankundthiele â— Rechtsanwälte
Holstenstraße 194c
22765 Hamburg
Tel: 040 39 10 61 - 80
Fax: 040 39 10 61 - 83
Mail: info@frankundthiele.de
Web: www.frankundthiele.de
Vielerorts wird von Familienrecht gesprochen, doch kaum ein Bürger weiß, welche Bereiche dieses Rechtsgebiet umfasst. Hier ein kleiner Überblick:
â— Scheidung: Heute wird in Deutschland fast jede zweite Ehe geschieden. Aus diesem Grund zählt das Thema Scheidung zu den Hauptthemen im Familienrecht.
â— Unterhalt: Vor und nach der Scheidung stellen sich oftmals unterhaltsrechtliche Fragen. Wovon soll der getrenntlebende bzw. geschiedene Ehegatte leben? Muss und kann er für sich selbst sorgen?
â— Kindesunterhalt: Auch der Kindesunterhalt kann in Scheidungsfällen ein großer Streitpunkt sein. Auch hier ist die Anspruchshöhe von den Umständen des Einzelfalles abhängig.
â— Kindschaftsrecht: Dieser Bereich befasst sich mit den Themen Abstammung, Vaterschaft und unter Umständen dem Namensrecht.
â— Zugewinnausgleich: Beim Zugewinnausgleich geht es um einen Ausgleich bzw. um die Teilhabe an dem unter Umständen nur von einem Ehegatten innerhalb der Ehe erwirtschafteten Vermögen, welches durch Klärung des Anfangs- und des Endvermögens ermittelt wird.
â— Haushaltsgegenstände/Wohnung: Hier stellen sich häufig Fragen in Bezug auf die Verteilung der in der Ehe gemeinsam genutzten Haushaltsgegenstände. Wer darf welche Einrichtungsgegenstände behalten? Was ist mit Gegenständen, die ein Ehegatte mit in die Ehe gebracht hat. Wie werden Ersatzanschaffungen für Haushaltsgegenstände behandelt, die von einem Ehegatten mit in die Ehe gebracht und sodann ersetzt wurden? Wer bleibt in der Wohnung? Wird der aus der Ehewohnung
ausziehende Ehegatte aus dem Mietverhältnis entlassen?
â— Versorgungsausgleich: Mit der Ehescheidung werden regelmäßig auch die in der Ehezeit von den Eheleuten erwirtschafteten Rentenanrechte ausgeglichen, so dass beide Ehegatten mit gleichhohen Rentenanrechten aus der Ehe herausgehen. Wann ist von einem Versorgungsausgleich abzusehen? Wann muss ein Antrag gestellt werden, wann nicht?
Fachanwalt Familienrecht, Scheidungsanwalt: Viele Anwälte sind im Familienrecht tätig. Das Familienrecht ist jedoch stark durch die Rechtsprechung geprägt. Im Gesetz ist häufig nur der Rahmen geregelt - mehr nicht. Der konkrete Fall ist ohne Kenntnis der obergerichtlichen und vor allem der regionalen Rechtsprechung kaum zu lösen. Ohne fachspezifische Kenntnisse können die Interessen eines Mandanten nicht wahrgenommen und kann der Ausgang einer (unter Umständen gerichtlichen) Auseinandersetzung für den Mandanten nicht annähernd prognostiziert werden. Aufgrund der Vielschichtigkeit und der Reichweite familienrechtlicher Probleme sollten Betroffene stets einen Fachanwalt hinzuziehen.
Kurze Vorstellung Kanzlei frankundthiele â— Rechtsanwälte
Die Kanzlei frankundthiele â— Rechtsanwälte ist eine sehr moderne, serviceorientierte und auf die konkreten Bedürfnisse ihrer Mandanten abgestimmte Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei in den Rechtsbereichen Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht. Die Kanzlei vertritt Unternehmen, Einrichtungen und Privatpersonen in Hamburg und im gesamten Bundesgebiet.
Die Kanzlei frankundthiele â— Rechtsanwälte ist für die hohe Qualität ihrer Tätigkeiten bekannt. Mit einem Höchstmaß an Einsatzbereitschaft, Zielstrebigkeit, Ergebnisorientierung und Kreativität sind die Rechtsanwälte und Fachanwälte tätig - stets mit der erforderlichen Weitsicht auch in wirtschaftlicher Hinsicht, die für eine erfolgreiche Lösung von Rechtsproblemen unabdingbar ist. Die Anwälte Frank und Thiele verbinden Fachkompetenz auf neuestem Stand mit langjähriger Praxiserfahrung. Das Fachwissen bleibt durch Fortbildungsveranstaltungen, durch Erfahrungsaustausch mit Kollegen und durch Kontakte in den Netzwerken der Kanzlei stets aktuell.
Interview mit Herrn Thiele
WuP: Seit wann gibt es Ihre Kanzlei?
Herr Thiele: Die Kanzlei gibt es seit mehr als 13 Jahren.
WuP: Haben Sie und Herr Frank die Kanzlei damals zusammen gegründet?
Herr Thiele: Ja, wir sind die Gründer. Wir haben uns schon im Studium kennengelernt und dann im Referendariat die Entscheidung getroffen gemeinsam eine Kanzlei zu eröffnen.
WuP: Welche Leistungen bieten Sie in Ihrer Kanzlei an?
Herr Thiele: Wir sind Fachanwälte für Familienrecht. Das Familienrecht bildet den Schwerpunkt in unserer Kanzlei. Unsere Mandanten vertreten wir in allen Stadien ihrer Probleme - außergerichtlich wie gerichtlich, vorbeugend wie nachversorgend. Unsere Tätigkeiten im Erbrecht erweitern unser Angebot. Das Erbrecht ist vom Familienrecht in vielen Belangen nicht zu trennen. Ein weiteres Standbein ist das Arbeitsrecht. Hier sind wir vielfach im Bereich der Arbeitgebervertretung tätig.
WuP: Sie haben gerade gesagt, Sie sind auf das Familienrecht spezialisiert. Was gehört alles dazu? Was kann ich mir darunter vorstellen?
Herr Thiele: Hierzu gehört zunächst einmal die klassische Ehescheidung. Da einer Scheidung jedoch regelmäßig eine Trennung vorausgeht, stellen sich stets zahlreiche weitere Fragen von meist wesentlicher Bedeutung: Wie ist der Unterhalt zu regeln? Wo bleiben die Kinder? Wer übt die elterliche Sorge aus? Hat der nicht betreuende Elternteil Umgang mit den Kindern? Wie häufig findet ein Umgang statt? Was geschieht mit dem in der Ehe erwirtschafteten Vermögen? Werden die Rentenanrechte geteilt? Bedarf es eines Antrages hierzu? Kurz um: Aufgrund der Komplexität von Familien und ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verflechtungen beantworten wir alle Fragen zum Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, zum Zugewinnausgleich und zur Vermögensauseinandersetzung. Außerdem beantworten wir Fragen zum Versorgungsausgleich, Hausrat oder auch zu der Ehewohnung und zu Eheverträgen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen. Ein Ehevertrag wird von Eheleuten in der Regel zu Zeiten intakter Ehe geschlossen, teilweise zu Zeiten des Verlöbnisses, und regelt Fragen für die Zeit nach der Ehescheidung. Ein Ehevertrag kann vielfach von Beginn an zu klaren Verhältnissen führen und Streit für den Fall einer späteren Ehescheidung vermeiden. Steht eine Ehescheidung schon unmittelbar bevor, kommen Scheidungsfolgenvereinbarungen in Betracht, in denen solche Scheidungsfolgen gütlich geregelt werden.
WuP: Warum haben Sie sich gerade auf Familienrecht spezialisiert? Gab es dafür irgendwelche Gründe?
Herr Thiele: Das Familienrecht war schon in unserer universitären Ausbildung unser Schwerpunkt und begleitet uns nun seit rund 20 Jahren intensiv. Das Fachgebiet hat gewiss etwas mit dem eigenen Interesse für die Thematik zu tun. Es ist sehr befriedigend, wenn wir Mandanten, die uns in einer ihrer schwierigsten Lebenskrisen aufgesucht haben, intensiv begleiten - teilweise über Jahre - und feststellen, wie sich ihre Lebenssituation während dieser Zeit mit unserer Hilfe positiv gewandelt hat.
WuP: Gab es vielleicht auch noch einen anderen Bereich, auf den Sie sich gerne spezialisiert hätten?
Herr Thiele: Im Wirtschaftsrecht geht es vielfach um nationale und internationale Umstrukturierungen, um Fusionen, Übernahmen etc. Dort stehen komplexe betriebswirtschaftliche Aspekte im Vordergrund, die rechtlich zu begleiten sind.
Für uns war frühzeitig klar, dass wir mit Menschen zu tun haben wollen - weniger mit Gesellschaften und Körperschaften. Bei uns steht der Mensch mit seiner Familienkrise im Mittelpunkt. Das ist häufig eine unglaublich schwierige und ebenfalls komplexe Aufgabe, die zu bewältigen ist, weil eine familiäre Lebenskrise den Betroffenen nicht selten das Gefühl vermittelt, dass ihr Leben gescheitert ist. Eine ähnlich ‚ganzheitliche Betreuung‘ findet noch im Arbeitsrecht statt und ist deswegen wahrscheinlich auch mein ‚zweites Standbein‘. Wir suchen und finden Lösungen für menschliche Probleme; das interessiert uns. Wir arbeiten über mehrere Monate, manchmal sogar wenige Jahre für bzw. mit unseren Mandanten und sehen ihre Entwicklungsschritte. Das ist eine sehr spannende Zeit.
WuP: Hatten Sie vielleicht auch schon Fälle, bei denen Sie die Person gesehen haben und sich unterhielten und merkten, dass Sie diese Person nicht als Mandanten vertreten möchten?
Herr Thiele: Ja, das kommt vor. Und diese Freiheit nehmen wir uns auch, weil es nicht nur für uns, sondern auch für den Mandanten wichtig ist, dass eine Vertrauensbasis besteht. Es wird Sie nicht überraschen, wenn ich Ihnen davon berichte, dass ab und an auch einmal ein Ratsuchender mit weit überzogenen Vorstellungen Kontakt zu uns aufnimmt und dem es nicht um die Lösung seiner Rechtsprobleme geht, sondern vorrangig darum, dem anderen Ehegatten zu schaden. Das ist eine aus unserer Sicht falsche Motivation. Es ist wichtig, dass ‚die Chemie stimmt‘. Ohne eine solche Basis können keine erfolgreichen Tätigkeiten entfaltet werden.
WuP: Haben Sie vielleicht auch Fälle, die Ihnen bis heute im Gedächtnis geblieben sind? Bei dem Sie ein ganz tolles Ergebnis erzielt haben oder irgendwas Besonderes vorgefallen ist?
Herr Thiele: Selbstverständlich - da gibt es viele Fälle, die mir positiv in Erinnerung geblieben sind. Im Familienrecht sind Fälle nicht von heute auf morgen gelöst. Deswegen können wir in den Familien die positiven Entwicklungen ‚miterleben‘, zu denen wir beigetragen haben. Auch die persönliche Weiterentwicklung der Mandanten aus ihrer Lebenskrise in eine neue, erfolgsversprechende private und ggf. auch berufliche Zukunft mitzuerleben, ist befriedigend. Häufig haben die Parteien eine Basis gefunden, um nach dem Konflikt wieder miteinander umgehen zu können. Und wenn dann ein jeder (geschiedene) Ehegatte wieder für sich glücklich sein kann, obgleich die einstige Familie aufgelöst ist, dann ist das eine befriedigende Erledigung der Arbeit. Es gibt aber natürlich auch Mandate, die einen deswegen in Erinnerung geblieben sind, weil sie einfach besonders schlimm waren. Meist sind es Fälle, in denen es um Kinder geht, die in unvorstellbaren Verhältnissen aufwachsen müssen. Leider gibt es immer wieder auch Probleme, die sich nicht juristisch lösen lassen.
WuP: Was für Werbung schalten Sie um neue Mandanten zu bekommen oder Ihrer Kanzlei mehr Bekanntheit zu verschaffen?
Herr Thiele: An sich keine. Da Mandanten im Familienrecht über mehrere Monate oder auch Jahre mit ihrem Anwalt zusammenarbeiten müssen, ist es wichtig, dass der Mandant dem Anwalt vertrauen kann, dieser fachlich kompetent ist und über die notwendigen Erfahrungen und Kenntnisse verfügt. Zudem benötigt ein Familienrechtler die notwendige Portion Einfühlungsvermögen. Hier geht es nicht um einen zerstörten Blinker oder eine Schramme am Kotflügel. Im Familienrecht geht es nicht selten um die Existenz. Aus diesem Grund erkundigen sich Betroffenen häufig in ihrem Umfeld danach, wer schon gute Erfahrungen mit welchem Rechtsanwalt gemacht hat. Die Empfehlung ist die beste Werbung.
WuP: Also bekommen Sie neue Mandanten eher über Mundpropaganda.
Herr Thiele: Richtig.
WuP: Vielen Dank für das Gespräch.
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Herr Jens Martin Frank
Herr Stefan Thiele
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Autor der Pressemeldung "Fachanwalt Familienrecht Hamburg" ist Rechtskanzlei frankundthiele, vertreten durch Jens Martin Frank.