26.06.2013 11:03 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Gebäudereiniger-Innung Berlin
6 Jahre Arbeitnehmer-Entsendegesetz in der Gebäudereinigung
Kurzfassung: 6 Jahre Arbeitnehmer-Entsendegesetz in der GebäudereinigungBerlin - Am 1. Juli jährt sich die Aufnahme der Gebäudereinigung in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz zum sechsten Mal. Seit 2007 profitiere ...
[Gebäudereiniger-Innung Berlin - 26.06.2013] 6 Jahre Arbeitnehmer-Entsendegesetz in der Gebäudereinigung
Berlin - Am 1. Juli jährt sich die Aufnahme der Gebäudereinigung in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz zum sechsten Mal. Seit 2007 profitieren damit bundesweit über 584.500 in der Branche gewerblich beschäftigte Arbeitnehmer von fairen Löhnen. Das sind rund 2 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland. 'Das Gebäudereiniger-Handwerk - organisiert in seinen Innungen - war eine der ersten Branchen, die sich einem Rahmentarifvertrag für ihre Beschäftigten sowie einem Tarifvertrag zur Regelung von Mindestlöhnen gesetzlich verpflichtet hat. Damit haben wir im besonderen Maße Verantwortung für unsere Mitarbeiter übernommen', erklärt Olaf Bande, Obermeister der Gebäudereiniger-Innung Berlin, anlässlich des Jahrestages.
In der Bundeshauptstadt sichert das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ca. 37.500 Reinigungskräften eine angemessene Entlohnung zu. Stundenlöhne von mindestens 9,00 Euro in der Lohngruppe 1 für u.a. in der Innen- und Unterhaltsreinigung tätige Mitarbeiter und 11,33 Euro in der Lohngruppe 6 für Kräfte, die beispielsweise Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten ausführen, sind damit heute die Regel. So auch in Berlin, wo die Personalkosten den Löwenanteil an den Gesamtausgaben der Betriebe ausmachen.
'Gerade im Hinblick auf die besondere Lage der Bundeshauptstadt - nahe der deutschen Grenzen hin zu unseren osteuropäischen Nachbarn - schützt das Arbeitnehmer-Entsendegesetz die Berliner Betriebe zudem vor einer Schwemme an Dumping-Anbietern mit Billigst-Arbeitskräften aus dem Ausland', hebt der Obermeister der Gebäudereiniger-Innung Berlin hervor. Er fordert in diesem Zusammenhang von den Ordnungsbehörden zugleich ein schärferes Vorgehen gegen Scheinselbstständigkeit, mit der ausländische Dienstleister versuchen, die durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz abgesicherten Lohn-Standards in der Gebäudereinigung auszuhebeln.
Weitere Informationen unter www.gebaeudereiniger-berlin.de
Honorarfreie Pressebilder zum Download:
www.pressedesk.de/shared/images/innung/gebaeudereiniger_berlin
http://www.pressedesk.de/shared/images/innung/bande2 (Olaf Bande)
Über die Gebäudereiniger-Innung Berlin
Die Gebäudereiniger-Innung Berlin fand ihren Ursprung 1901. Sie ist der Interessensverband des Gebäudereiniger-Handwerks der Bundeshauptstadt und fungiert für ihre Mitglieder als zentraler Ansprechpartner für Aus- und Weiterbildung, Rechts- und Betriebsberatung, Qualitätssicherung, Umweltschutz sowie Sozial- und Tarifpolitik. Insgesamt beschäftigen die in der Innung organisierten Berliner Reinigungsdienstleister rund 27.000 Angestellte. Dies entspricht berlinweit 76 Prozent aller Beschäftigten, die in der Branche tätig sind. Zusätzlich bieten die Betriebe jährlich 600 jungen Menschen einen Ausbildungsplatz. Mit Jahresumsätzen von über 524 Millionen Euro ist das Gebäudereiniger-Handwerk eine der wichtigsten Säulen der Berliner Wirtschaft.
Internet: http://www.gebaeudereiniger-berlin.de
Berlin - Am 1. Juli jährt sich die Aufnahme der Gebäudereinigung in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz zum sechsten Mal. Seit 2007 profitieren damit bundesweit über 584.500 in der Branche gewerblich beschäftigte Arbeitnehmer von fairen Löhnen. Das sind rund 2 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland. 'Das Gebäudereiniger-Handwerk - organisiert in seinen Innungen - war eine der ersten Branchen, die sich einem Rahmentarifvertrag für ihre Beschäftigten sowie einem Tarifvertrag zur Regelung von Mindestlöhnen gesetzlich verpflichtet hat. Damit haben wir im besonderen Maße Verantwortung für unsere Mitarbeiter übernommen', erklärt Olaf Bande, Obermeister der Gebäudereiniger-Innung Berlin, anlässlich des Jahrestages.
In der Bundeshauptstadt sichert das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ca. 37.500 Reinigungskräften eine angemessene Entlohnung zu. Stundenlöhne von mindestens 9,00 Euro in der Lohngruppe 1 für u.a. in der Innen- und Unterhaltsreinigung tätige Mitarbeiter und 11,33 Euro in der Lohngruppe 6 für Kräfte, die beispielsweise Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten ausführen, sind damit heute die Regel. So auch in Berlin, wo die Personalkosten den Löwenanteil an den Gesamtausgaben der Betriebe ausmachen.
'Gerade im Hinblick auf die besondere Lage der Bundeshauptstadt - nahe der deutschen Grenzen hin zu unseren osteuropäischen Nachbarn - schützt das Arbeitnehmer-Entsendegesetz die Berliner Betriebe zudem vor einer Schwemme an Dumping-Anbietern mit Billigst-Arbeitskräften aus dem Ausland', hebt der Obermeister der Gebäudereiniger-Innung Berlin hervor. Er fordert in diesem Zusammenhang von den Ordnungsbehörden zugleich ein schärferes Vorgehen gegen Scheinselbstständigkeit, mit der ausländische Dienstleister versuchen, die durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz abgesicherten Lohn-Standards in der Gebäudereinigung auszuhebeln.
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