26.06.2013 12:46 Uhr in Auto & Motorrad von ADAC
Was tun, wenn es im Urlaub kracht
Kurzfassung: Was tun, wenn es im Urlaub krachtIm Ausland Europäischen Unfallbericht mitführenWer im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, sollte laut ADAC folgende Tipps beachten. Nach einem Unfall gi ...
[ADAC - 26.06.2013] Was tun, wenn es im Urlaub kracht
Im Ausland Europäischen Unfallbericht mitführen
Wer im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, sollte laut ADAC folgende Tipps beachten. Nach einem Unfall gilt generell: sofort anhalten, die Unfallstelle sichern und gegebenenfalls Verletzten helfen! Außerdem sollten Kennzeichen, Name und Anschrift von Fahrer und Halter der beteiligten Fahrzeuge sowie deren Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer notiert werden. Diese Details lassen sich mit Hilfe des Europäischen Unfallberichts, der neben einer Grünen Versicherungskarte mit dem Geltungsbereich des Urlaubslandes in jedem Fahrzeug vorhanden sein sollte, dokumentieren.
Angaben zur Haftpflichtversicherung des Unfallgegners finden sich in einigen Ländern (z.B. Italien oder Frankreich) auf einer Plakette an der Windschutzscheibe. Gibt es Unfallzeugen, sollten Autofahrer Namen und Anschrift notieren. Ebenso sollte die Unfallsituation fotografiert werden. Bei Personenschäden, hohem Sachschaden, Streitfragen zwischen den Beteiligten, Unfallflucht oder wenn kein Versicherungsnachweis vorgelegt werden konnte, sollte der Unfall von der Polizei aufgenommen werden.
Darüber hinaus rät der ADAC, möglichst keine unverständlichen, fremdsprachigen Schriftstücke zu unterschreiben und auch bei geringfügigen Verletzungen einen Arzt im Unfallland aufzusuchen. Ein Attest kann die Durchsetzung möglicher Schmerzensgeldansprüche erleichtern.
Den mehrsprachigen Europäischen Unfallbericht gibt es in den ADAC Geschäftsstellen oder im ADAC Online-Shop unter www.adac.de/shop. Die ADAC Merkblätter zu Schadenfällen in 37 Ländern sind unter www.adac.de (Unfall, Schäden
Panne) abrufbar.
Über den ADAC:
Mit über 18 Millionen Mitgliedern ist der "Allgemeine Deutsche Automobil-Club" der zweitgrößte Automobilclub der Welt.
Als führender Dienstleister trägt der ADAC wesentlich dazu bei, Hilfe, Schutz und Sicherheit in allen Teilbereichen des mobilen Lebens sicherzustellen. Dabei handelt der ADAC nach dem Leitsatz "Das Mitglied steht im Mittelpunkt!" und überzeugt in erster Linie durch die Kompetenz und Servicebereitschaft seiner Mitarbeiter sowie die Qualität und Fairness seiner Produkte und Dienstleistungen.
Im Ausland Europäischen Unfallbericht mitführen
Wer im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, sollte laut ADAC folgende Tipps beachten. Nach einem Unfall gilt generell: sofort anhalten, die Unfallstelle sichern und gegebenenfalls Verletzten helfen! Außerdem sollten Kennzeichen, Name und Anschrift von Fahrer und Halter der beteiligten Fahrzeuge sowie deren Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer notiert werden. Diese Details lassen sich mit Hilfe des Europäischen Unfallberichts, der neben einer Grünen Versicherungskarte mit dem Geltungsbereich des Urlaubslandes in jedem Fahrzeug vorhanden sein sollte, dokumentieren.
Angaben zur Haftpflichtversicherung des Unfallgegners finden sich in einigen Ländern (z.B. Italien oder Frankreich) auf einer Plakette an der Windschutzscheibe. Gibt es Unfallzeugen, sollten Autofahrer Namen und Anschrift notieren. Ebenso sollte die Unfallsituation fotografiert werden. Bei Personenschäden, hohem Sachschaden, Streitfragen zwischen den Beteiligten, Unfallflucht oder wenn kein Versicherungsnachweis vorgelegt werden konnte, sollte der Unfall von der Polizei aufgenommen werden.
Darüber hinaus rät der ADAC, möglichst keine unverständlichen, fremdsprachigen Schriftstücke zu unterschreiben und auch bei geringfügigen Verletzungen einen Arzt im Unfallland aufzusuchen. Ein Attest kann die Durchsetzung möglicher Schmerzensgeldansprüche erleichtern.
Den mehrsprachigen Europäischen Unfallbericht gibt es in den ADAC Geschäftsstellen oder im ADAC Online-Shop unter www.adac.de/shop. Die ADAC Merkblätter zu Schadenfällen in 37 Ländern sind unter www.adac.de (Unfall, Schäden
Panne) abrufbar.
Über den ADAC:
Mit über 18 Millionen Mitgliedern ist der "Allgemeine Deutsche Automobil-Club" der zweitgrößte Automobilclub der Welt.
Als führender Dienstleister trägt der ADAC wesentlich dazu bei, Hilfe, Schutz und Sicherheit in allen Teilbereichen des mobilen Lebens sicherzustellen. Dabei handelt der ADAC nach dem Leitsatz "Das Mitglied steht im Mittelpunkt!" und überzeugt in erster Linie durch die Kompetenz und Servicebereitschaft seiner Mitarbeiter sowie die Qualität und Fairness seiner Produkte und Dienstleistungen.
Weitere Informationen
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
23.10.2013 Kunterbunte Ferien in Südschweden
23.10.2013 Herbstliche Ruhe an den Zapfsäulen
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
https://www.prmaximus.de/pressefach/adac-pressefach.html
Die Pressemeldung "Was tun, wenn es im Urlaub kracht" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Was tun, wenn es im Urlaub kracht" ist ADAC, vertreten durch .