27.06.2013 10:38 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Möglicherweise keine steuerlichen Vorteile bei Medienfonds
Möglicherweise keine steuerlichen Vorteile bei MedienfondsKurzfassung: Für Anleger von Medienfonds könnte sich ihre Investition als Misserfolg herausstellen. Mögliche Steuervorteile sollen bei den Fonds nicht entstanden sein.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 27.06.2013] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Über die Beteiligung an Medienfonds sollen Anleger seit geraumer Zeit ihr Geld angelegt haben. An den Ergebnissen der durch die Medienfonds finanzierten Filme sollten die Anleger beteiligt werden. Dabei handelt es sich bei den meisten dieser Fonds um geschlossene Fonds, wodurch der Investor zum Unternehmer wird.
Den Anlegern soll im Augenblick der Zeichnung angepriesen worden sein, dass beachtliche Steuervorteile bestünden. Wegen dieses Nutzens sollen viele Anleger dann ihr Geld in Medienfonds angelegt haben. Die erhofften Ergebnisse und Renditen sollen sich dann aber nicht eingestellt. Zudem sollen auch die versprochenen Steuervorteile sich für die Anleger so nicht ausgezahlt haben. Die Forderungen der Finanzämter nach Steuernachzahlungen können ein Grund für die Besorgnis vieler Anleger sein.
Die Erwartungen an die Entwicklung der Medienfonds sollen nicht zufriedenstellen erfüllt worden sein. Die Einspielergebnisse seien nicht so eingetreten wie erhofft, weswegen die Ausschüttungen auch deutlich geringer ausgefallen oder gänzlich ausgeblieben sein sollen.
Für die betroffenen Anleger könnte sich eventuell die Möglichkeit ergeben gegen die schlechte Entwicklung der Investition vorzugehen. Anknüpfungspunkt könnte hier eine Falschberatung zum Zeitpunkt der Zeichnung sein. In diesen Fällen könnte den Anlegern eventuell ein Anspruch auf Schadensersatz zu stehen. Insbesondere wenn Anleger während der Zeichnung nicht ausreichend über etwaige Risiken der konkreten Beteiligung aufgeklärt wurden, ist es empfehlenswert, einen im Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Ebenso sollten sich Anleger, die bei der Zeichnung nicht über fließende Rückvergütungen (Kick-Backs) aufgeklärt wurden, von einem Anwalt beraten lassen. Banken haben bezüglich der Kick-Backs eine Informationspflicht gegenüber den Anlegern.
Eine detaillierte Prüfung des Einzelfalls sollte ein im Kapitalmarktrecht und Steuerrecht tätiger Rechtsanwalt vornehmen. Er kann feststellen, ob Anlegern möglicherweise Schadensersatzansprüche zustehen. Möglicherweise könnten Anleger dann so gestellt werden, als hätten sie den konkreten Fonds nie gezeichnet.
Ein unverzügliches Handeln der Anleger ist anzuraten, da die Verjährung möglicher Ansprüche beachtet werden muss. Sollten die Ansprüche verjährt sein, könnten die den Anlegern möglicherweise zustehenden Ansprüche unter Umständen nicht mehr durchsetzbar sein.
http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html
Den Anlegern soll im Augenblick der Zeichnung angepriesen worden sein, dass beachtliche Steuervorteile bestünden. Wegen dieses Nutzens sollen viele Anleger dann ihr Geld in Medienfonds angelegt haben. Die erhofften Ergebnisse und Renditen sollen sich dann aber nicht eingestellt. Zudem sollen auch die versprochenen Steuervorteile sich für die Anleger so nicht ausgezahlt haben. Die Forderungen der Finanzämter nach Steuernachzahlungen können ein Grund für die Besorgnis vieler Anleger sein.
Die Erwartungen an die Entwicklung der Medienfonds sollen nicht zufriedenstellen erfüllt worden sein. Die Einspielergebnisse seien nicht so eingetreten wie erhofft, weswegen die Ausschüttungen auch deutlich geringer ausgefallen oder gänzlich ausgeblieben sein sollen.
Für die betroffenen Anleger könnte sich eventuell die Möglichkeit ergeben gegen die schlechte Entwicklung der Investition vorzugehen. Anknüpfungspunkt könnte hier eine Falschberatung zum Zeitpunkt der Zeichnung sein. In diesen Fällen könnte den Anlegern eventuell ein Anspruch auf Schadensersatz zu stehen. Insbesondere wenn Anleger während der Zeichnung nicht ausreichend über etwaige Risiken der konkreten Beteiligung aufgeklärt wurden, ist es empfehlenswert, einen im Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Ebenso sollten sich Anleger, die bei der Zeichnung nicht über fließende Rückvergütungen (Kick-Backs) aufgeklärt wurden, von einem Anwalt beraten lassen. Banken haben bezüglich der Kick-Backs eine Informationspflicht gegenüber den Anlegern.
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Ein unverzügliches Handeln der Anleger ist anzuraten, da die Verjährung möglicher Ansprüche beachtet werden muss. Sollten die Ansprüche verjährt sein, könnten die den Anlegern möglicherweise zustehenden Ansprüche unter Umständen nicht mehr durchsetzbar sein.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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