28.06.2013 10:12 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Nachfolge im Unternehmen: Pflichtteilsergänzungsansprüche
Nachfolge im Unternehmen: PflichtteilsergänzungsansprücheKurzfassung: Wenn die Nachfolge in einem Unternehmen geplant wird, kann sich das als problembehaftet und schwierig darstellen. Gerade auch dann, wenn bei der Nachfolge Pflichtteilsberechtigte benachteiligt werden.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 28.06.2013] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Es ist die Frage zu klären, ob die Anspruchsteller in den konkreten Fällen überhaupt etwaige Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen können. In erster Linie sollten sich diese Ansprüche dann auf den Wert der Personengesellschaftsanteile wie z.B. GbR, OHG oder KG oder des einzelkaufmännischen Unternehmens richten, von dessen Nachfolge die Pflichtteilsberechtigten ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.
Ferner ist zu klären, welcher konkrete Fall der Auflösung vorliegen könnte. Denn wenn bei Personengesellschaftsanteilen die Auflösung aufgrund des Todes eines Gesellschafters erfolgt, ist es durch sogenannte Fortsetzungsklauseln möglich, dass Fortwähren der Gesellschaft festzulegen. Es ist von zentraler Bedeutung, dass im oben benannten Fall nur ein Fortwähren unter den verbleibenden Gesellschaftern machbar ist. In sog. Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag sollte eingehend bestimmt werden, ob und inwieweit ein Anteil der Gesellschaft vererbt werden kann.
Bei der Analyse der Pflichtteilsansprüche sollte der Fokus in erster Linie auf die Nachfolgeklauseln gerichtet sein. Nur so ist es möglich zu prüfen, ob Pflichtteilsergänzungsansprüche überhaupt gegeben sind.
Die Übertragung eines Unternehmens sollte gut überlegt und sogfältig geplant sein. Denn scheidet ein Unternehmenseigner aus, gilt es, einen passenden Nachfolger zu finden. Die Unternehmensübertragung stellt oftmals für die Beteiligten ein komplexes und langwieriges Unterfangen dar. Gerade bei einem Familienunternehmen kann z.B. die Übertragung des Betriebes an einen Familienangehörigen oft nahe liegen.
Die sich ergebenden, diversen Gestaltungsspielräume sollten dennoch effizient genutzt werden. Ferner sollten diese Gestaltungmöglichkeiten auch von der steuerlichen Seite betrachtet werden. Ratsam ist es, bereits im Stadium der Planung einer Unternehmensübertragung einen versierten und fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sich von diesem nicht nur beraten sondern auch helfen zu lassen, alle relevanten rechtlichen Aspekte in der Gesamtschau zu überblicken. So können Interessen bestmöglich umgesetzt und eine entsprechende Strategie entwickelt werden.
http://www.grprainer.com/Unternehmensnachfolge.html
Ferner ist zu klären, welcher konkrete Fall der Auflösung vorliegen könnte. Denn wenn bei Personengesellschaftsanteilen die Auflösung aufgrund des Todes eines Gesellschafters erfolgt, ist es durch sogenannte Fortsetzungsklauseln möglich, dass Fortwähren der Gesellschaft festzulegen. Es ist von zentraler Bedeutung, dass im oben benannten Fall nur ein Fortwähren unter den verbleibenden Gesellschaftern machbar ist. In sog. Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag sollte eingehend bestimmt werden, ob und inwieweit ein Anteil der Gesellschaft vererbt werden kann.
Bei der Analyse der Pflichtteilsansprüche sollte der Fokus in erster Linie auf die Nachfolgeklauseln gerichtet sein. Nur so ist es möglich zu prüfen, ob Pflichtteilsergänzungsansprüche überhaupt gegeben sind.
Die Übertragung eines Unternehmens sollte gut überlegt und sogfältig geplant sein. Denn scheidet ein Unternehmenseigner aus, gilt es, einen passenden Nachfolger zu finden. Die Unternehmensübertragung stellt oftmals für die Beteiligten ein komplexes und langwieriges Unterfangen dar. Gerade bei einem Familienunternehmen kann z.B. die Übertragung des Betriebes an einen Familienangehörigen oft nahe liegen.
Die sich ergebenden, diversen Gestaltungsspielräume sollten dennoch effizient genutzt werden. Ferner sollten diese Gestaltungmöglichkeiten auch von der steuerlichen Seite betrachtet werden. Ratsam ist es, bereits im Stadium der Planung einer Unternehmensübertragung einen versierten und fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sich von diesem nicht nur beraten sondern auch helfen zu lassen, alle relevanten rechtlichen Aspekte in der Gesamtschau zu überblicken. So können Interessen bestmöglich umgesetzt und eine entsprechende Strategie entwickelt werden.
http://www.grprainer.com/Unternehmensnachfolge.html
Weitere Informationen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
03.09.2014 Filmfonds: Happy End im Steuerstreit?
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Herr M Rainer
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/84282GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Nachfolge im Unternehmen: Pflichtteilsergänzungsansprüche" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Nachfolge im Unternehmen: Pflichtteilsergänzungsansprüche" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.